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Zwei statt vier autofreie Sonntage pro Jahr

Dies schlägt der Bundesrat, die Schweizer Regierung, als Alternative zur sogenannten "Sonntags- Initiative" vor, die während einer Versuchsphase von vier Jahren einen autofreien Sonntag (ohne motorisierten Privatverkehr) pro Quartal fordert.

Der Bundesrat hatte in seiner Botschaft vom 1. Dezember 1999 zur “Sonntags-Initiative” festgehalten, dass er landesweite, flächendeckende Motorfahrzeugverbote an Sonntagen ablehnt, wie das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am Donnerstag (24.08.) in Erinnerung rief.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates folgte dem Antrag des Bundesrates. Sie beschloss jedoch, der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

Demnach soll über eine Änderung des Strassenverkehrsgesetzes am Eidgenössischen Buss- und Bettag sowie an einem vom Bundesrat zu bezeichnenden weiteren Sonntag ein Fahrverbot von 05.00 Uhr bis 22.00 Uhr (Fahrverbot der Sonntags- Initiative von 04.00 Uhr bis 24.00 Uhr) eingeführt werden.

Der Vorschlag sieht eine befristete Versuchsphase von vier Jahren vor, nach deren Ablauf das Parlament auf dem Weg der Gesetzgebung über die definitive Einführung der Sonntagsfahrverbote beschliesst. Die Kommission beauftragte den Bundesrat, zu diesem Vorschlag eine Vernehmlassung durchzuführen. Sie dauert bis zum 30. November.

Das Vernehmlassungsverfahren

Als Vernehmlassungsverfahren wird in der Schweiz die Phase innerhalb des Vorverfahrens der Gesetzgebung bezeichnet, durch die Erlassesentwürfe des Bundes von erheblicher Tragweite auf ihre Annahme- und Verwirklichungschance hin bei Kantonen, Parteien, Verbänden und zuweilen weiteren interessierten Kreisen geprüft werden.

Die Antworten der Kantone, Parteien und Verbände werden ausgewertet, bevor die Regierung die Eckwerte ihrer Vorlage ans Parlament oder ihrer Stellungnahme zu einer parlamentarischen Initiative festlegt.

swissinfo und Agenturen

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