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Besserer Schutz der Jungen bei Nachtarbeit gefordert

Lehrlingsarbeit im Spannungsfeld zwischen Markt und Jugendschutz. Keystone

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund will Jugendliche vor Nachtarbeit schützen und ihre Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden beschränken.

Wegen des herabgesetzten Jugendschutzalters im Arbeitsgesetz verlangt der Gewerkschaftsbund einen griffigen Arbeitsschutz für Jugendliche.

Die Verordnung zum neuen Arbeitsgesetz, die noch im Februar in die Vernehmlassung kommt, habe Lücken, sagte der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) vor den Medien in Bern.

Das Parlament hatte 2006 das Jugendschutzalter im Arbeitsgesetz von 20 auf 18 Jahre gesenkt – gegen den Willen der Gewerkschaften. Jugendliche ab 18 können neu auch für Nacht- und Sonntagsarbeit eingesetzt werden.

Ein Referendum wurde nicht ergriffen. Nach der Vernehmlassung soll die Verordnung auf Beginn des Lehrjahres, im August 2007, in Kraft treten.

Bereits vor dem offiziellen Start der Vernehmlassung lagen dem SGB die Arbeitsgesetz-Entwürfe zur Verordnung 5 vor. Dieser kritisiert nun, dass die Entwürfe den Jugend-Schutzgedanken zu mangelhaft umsetzten.

So sollten Jugendliche weiterhin bis zu 45 Stunden pro Woche arbeiten.

Nacht- und Sonntags-Arbeit

Eine beachtliche Aushöhlung des Jugendarbeitsschutzes bestehe bei der Nacht- und Sonntagsarbeit. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) habe eine Liste von Lehrberufen formuliert, in denen solche zulässig sein sollen.

Die Liste enthalte nicht nur die klassischen Lehrberufe, die Nachtarbeit bedingten, wie etwa Bäcker oder Geleisebauer, sagt der SGB. Die Liste führe auch Lehrberufe auf, in denen Nacht- und Sonntagsarbeit während der Lehre zur Erreichung der Lernziele überhaupt nicht notwendig seien.

“Fünfer und Weggli”

Christophe Schwaab, Präsident der SGB-Jugendkommission, sprach von einem “Skandal”. Die Arbeitgeber wollten den Fünfer und das Weggli: Einerseits das Recht, Jugendliche ab Alter 18 nachts und sonntags zu beschäftigen. Andererseits verlangten sie aber auch zahlreiche unberechtigte Ausnahmen, um Jugendliche unter Alter 18 nachts und sonntags zu beschäftigen.

Der SGB pocht auf seine Forderungen, weil bei der aus Sicht der Gewerkschaften unerwünschten Herabsetzung des Jugendschutzalters im Arbeitsgesetz auf 18 Jahre versprochen worden sei, dass damit keine negativen Konsequenzen für die jungen Erwerbstätigen entstünden.

swissinfo und Agenturen

2006 entschied das Parlament, das Schutzalter für Jugendliche im Arbeitsgesetz von 20 auf 18 Jahre herabzusetzen.

Gleichzeitig ist auch die Nacht- und Sonntagsarbeit für Lehrlinge und jugendliche Arbeitnehmende erlaubt worden.

Um diese arbeitsgesetzliche Verordnung vor dem Ständerat, der kleinen Parlamentskammer, durchzubringen, hatte der damalige Volkswirtschaftsminister Joseph Deiss versprochen, für die noch nicht 18-Jährigen besser gezielte Schutzmassnahmen einzuführen.

Die Änderung, die im Hinblick auf eine Angleichung des Schutzalters und der Regelungen an die EU erfolgte, hatte bei der Linken zu Protesten geführt.

Doch wurde wegen fehlender Mittel kein Referendum ergriffen.

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