Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Nachtarbeit für Jugendliche ab 18 Jahren

Jugendliche ab 18 werden in der Arbeitswelt nicht mehr speziell geschützt. Keystone

Nach dem Ständerat hat am Donnerstag nun auch der Nationalrat die Änderung des Arbeitsgesetzes beschlossen, wonach das Schutzalter für Lehrlinge und junge Arbeitende herabgesetzt wird.

Diese können nun bereits ab 18 Jahren nachts und sonntags arbeiten, statt wie bisher ab 20 Jahren.

Jugendliche geniessen in der Arbeitswelt ab 18 Jahren keinen speziellen Schutz mehr. Als zweite Kammer hat der Nationalrat das Schutzalter auf 18 Jahre gesenkt.

Die Bürgerlichen versprechen sich davon bessere Chancen für Jugendliche auf dem Arbeitsmarkt, die Linken sprechen von ungerechtfertigtem Sozialabbau.

Die Debatte um das arbeitsrechtliche Schutzalter der Jugendlichen war vor allem ein Schlagabtausch zwischen Gewerkschaftern und Gewerbetreibenden.

Die Gewerkschafter in der Grossen Kammer kämpften dafür, das Schutzalter bei 19 Jahren für jugendliche Arbeitnehmende und bei 20 Jahren für Lehrlinge zu belassen und diese damit vor Schichtarbeit in der Nacht und am Sonntag zu verschonen.

Die Gesundheit der Jugendlichen sei speziell zu schützen, auch weil bei ihnen das Unfallrisiko ohnehin höher sei, sagte Jean-Claude Rennwald von der Sozialdemokratischen Partei (SP).

Und Gewerkschaftspräsident Paul Rechsteiner (SP) kritisierte es als beschämend, wenn die Wirtschaft auf Kosten der Jugendlichen die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz steigern wolle.

Bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt

Die Bürgerlichen hingegen sahen in der Senkung des Schutzalters keinen Nachteil, sondern vielmehr einen Vorteil für die Jugendlichen. Sie erhielten damit bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, womit die Revision auch ein sinnvoller Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sei.

“Wir müssen unsere Jugendlichen für voll nehmen”, sagte Hansruedi Wandfluh von der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Den Jugendlichen, die ja oft ihre Nächte in lärmigen Discos verbringen würden, sei im normalen Mass auch Nacht- und Sonntagsarbeit zuzumuten, lautete ein anderes Argument.

Wirtschaftsminister Joseph Deiss sagte, es sei wichtig, dass auch die jungen Arbeitnehmenden und die Lehrlinge früh mit den Realitäten in ihrem Beruf vertraut würden. Dem Gesundheitsschutz werde im Arbeitsgesetz genügend Rechnung getragen.

Kompromissvorschlag gescheitert

Die bürgerliche Linie setzte sich schliesslich vollständig durch. Mit 99 zu 64 Stimmen lehnte der Rat den Nichteintretensantrag der Linken ab, und mit 91 zu 79 Stimmen scheiterte dann auch ein Kompromiss, der zumindest für Lehrlinge das Schutzalter bei 20 Jahren belassen wollte.

18- oder 19-Jährige brauchten keinen speziellen Schutz, nur weil sie Lehrlinge seien, sagte Johann Schneider-Ammann von der Freisinnig-Demokratischen Partei (FDP), Präsident von Swissmem (Verband der Maschinen-, Elektro- und Metall-Industrie). Die Gefahr, dass Lehrlinge überdurchschnittlich zur Nachtarbeit eingesetzt würden, sei gering.

Die Vorlage ist damit bereinigt und bereit für die Schlussabstimmungen vom Freitag der kommenden Woche.

Gemischte Reaktionen

Die Gewerkschaften bezeichnen die Herabsetzung des Schutzalters von 20 auf 18 Jahre als kontraproduktiv. Damit werde die Berufslehre abgewertet. Eine “Verwilderung der Berufslehre” sei inakzeptabel. Die Jugend des Schweizerischren Gewerkschaftsbundes (SGB) will sich für ein Referendum gegen den Parlamentsbeschluss einsetzen.

Auszubildende unterlägen der doppelten Belastung von Arbeit und Schule. Besondere Regeln zumindest auf Verordnungsstufe zum Schutz vor Überanspruchung seien daher notwendig und Voraussetzung für attraktive Lehrstellen.

Auch die Gewerkschaft Syna fordert den Bundesrat auf, zumindest auf Verordnungsstufe Ausnahmebestimmungen zum besonderen Schutz der Lernenden zu erlassen.

Arbeitgeberverband zufrieden

Der Schweizerische Arbeitgeberverband dagegen begrüsste den Entscheid von Stände- und Nationalrat. Dem Gesundheitsschutz werde im Arbeitsgesetz genügend Rechnung getragen.

Die Senkung des Jugendschutzalters sei ein Beitrag zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, so die Patrons.

swissinfo und Agenturen

Jugendliche Arbeitnehmende unter 19 Jahren sowie Lehrlinge unter 20 Jahren werden durch das Gesetz besonders geschützt.

Jugendliche dürfen beispielsweise erst ab 15 Jahren für eine “regelmässige” Arbeit beschäftigt werden, die Anstellung für eine befristete Zeit und für leichte Arbeiten oder Botengänge ist ab 13 Jahren möglich.

Jugendliche dürfen ferner keine gefährlichen Arbeiten ausführen. Zudem gelten für sie striktere Bestimmungen bezüglich den Arbeits- und Ruhezeiten (z.B. Nacht- und Sonntagsarbeits-Verbot).

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft