Petition
Das Recht auf Eingabe einer Petition ist in der Bundesverfassung verankert.
Unterzeichnen können alle Menschen, also auch Ausländer und Kinder und Jugendliche. Die Bittschrift ist an keine formellen Vorgaben gebunden.
Mit ihr können Behörden Vorschläge, Anregungen, Kritik unterbreitet oder Beschwerden eingereicht werden.
Die Behörden müssen Petitionen entgegen nehmen, da sie aber keinen verpflichtenden Charakter haben, sind sie nicht gezwungen zu reagieren.
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