Der Bundesrat will den jährlichen Beitrag an kantonale Integrationsprogramme um 15 bis 20 Mio. Franken erhöhen. Die Regierung schlägt vor, die Neuzuwanderer künftig in einem Gespräch über die Schweiz zu informieren.
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Bei der Finanzierung der Bemühungen will der Bund auch die Kantone in die Pflicht nehmen. In der Integrationspolitik verfolgt er den Grundsatz, dass Integration nicht nur gefördert, sondern auch gefordert wird.
Im Vordergrund steht deshalb laut Bundesamt für Migration die Selbstverantwortung der Ausländerinnen und Ausländer. Falls nötig sollen aber auch gezielte Integrationsvereinbarungen abgeschlossen werden.
Der Anspruch der Schweiz, dass sich Ausländer integrieren sollen, müsse damit noch klarer kommuniziert werden. Eine Untersuchung habe ergeben, dass ein Teil der ausländischen Bevölkerung in der Schweiz noch zu wenig klar über die Rechte und Pflichten informiert sei und von den Integrationsangeboten zu wenig erreicht werde.
Ein Integrationsgesetz, wie verschiedentlich gefordert, findet sich nach Ansicht des Bundesrats in den Grundzügen bereits im Ausländergesetz. Dieses sollte aber bei den Zielsetzungen und der Ausrichtung der Integrationsförderung ergänzt werden. Eine Ausgliederung dieser Anliegen in ein Integrationsrahmengesetz sei indessen denkbar.
Allgemeingültige Integrationserfordernisse für die Wohnbevölkerung wären nach Ansicht des Bundesrates aber nicht verhältnismässig.
Neuzuwanderer sollen künftig in einem Gespräch mit den örtlichen Behörden über ihre Möglichkeiten und Chancen in der Schweiz informiert werden. Dabei sollen sie auch auf die an sie gestellten Erwartungen und ihre Pflichten aufmerksam gemacht werden.
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