Weil Gambia die Landung verweigerte, ist der erste nach einem Unterbruch wieder durchfgeführte Rückschaffungsflug von abgewiesenen Asylbewerbern nach Afrika gescheitert. Der Jet musste Ende Juli mit fünf Auszuschaffenden nach Zürich zurückkehren.
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Der 110’000 Franken teure Sonderflug sei am 28. Juli durchgeführt worden, schreibt die NZZ am Sonntag. Dies wurde inzwischen vom Bundesamt für Migration (BFM) bestätigt.
Das Flugzeug landete zuerst in Bamako, in Mali. Der für dort bestimmte Auszuschaffende sei problemlos den Behörden übergeben worden.
Als das Flugzeug dann im gambischen Banjul aufsetzen wollte, verweigerten die dortigen Zivilluftfahrtbehörden die Landeerlaubnis. Laut BFM hätten sie die Erlaubnis im Vorfeld mündlich zugesagt. Über die Gründe für die Verweigerung ist bis heute nichts bekannt.
Bei früheren Aktionen hätte die Zusammenarbeit immer problemlos geklappt, obwohl kein Rückübernahme-Abkommen zwischen Gambia und der Schweiz besteht, so das BFM. Die Probleme mit der Landeerlaubnis seien erstmals aufgetaucht.
Aufgrund einer mündlichen Zusage werden normalerweise keine Ausschaffungsflüge gestartet. Gambia sei da eine Ausnahme, heisst es im BFM.
Nach der Rückkehr nach Zürich wurden die fünf abgewiesenen Asylbewerber aus Gambia wieder in Ausschaffungshaft genommen. Ein erneuter Rückschaffungsflug ist vorgesehen.
Das BFM hält sich bezüglich der Zahl der Personen, des Zeitpunkts und den allenfalls weiter anzufliegenden Orten eines weiteren Sonderflugs nach Gambia bedeckt. Es begründet dies mit der Sicherheit. Die Kosten des neuen Fluges liegen ebenfalls bei rund 110’000 Franken.
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