Am 4. März entscheiden die Schweizerinnen und Schweizer in einem Referendum, ob die Eidgenossenschaft weiterhin zwei Steuern erheben darf – ihre beiden wichtigsten Finanzierungsquellen. Eine Abstimmung, die exemplarisch ist für die jahrhundertealte schweizerische Geschichte von Föderalismus und direkter Demokratie.
Im Ausland mag man darüber staunen, aber in der Schweiz ist es alltäglich, dass das Volk die Macht hat, dem Staat die Befugnis zu erteilen, Steuern zu erheben. Und dass es sogar das letzte Wort über ihre Steuersätze und Tarife hat. Die Volkssouveränität ist das Herzstück der schweizerischen direkten Demokratie.
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Die Direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer (MwSt.), um die es am 4. März bei der Abstimmung über die Neue Finanzordnung 2021 geht, sind ein typisches Beispiel dafür, wie die direkte Demokratie funktioniert.
Gegenwärtig machen die beiden Steuern zwei Drittel der Bundeseinnahmen aus. Von Anfang an mussten sie die Prüfung an den Urnen bestehen, bisher ganze acht Mal.
Auch der kommende 4. März wird nicht die letzte Abstimmung sein. Denn sollte an der Urne ein Ja resultieren, wird der Eidgenossenschaft lediglich das Recht zugestanden, Direkte Bundessteuer und MwSt. von 2020 bis 2035 zu erheben.
Steuerföderalismus
Im 1848 gegründeten Bundesstaat Schweiz lagen die direkten Steuern in der Hand der Kantone, während sich der Bund durch Zölle finanzierte. Doch nach dem Ersten Weltkrieg reichte dies nicht mehr aus, den deutlich erhöhten Finanzbedarf des Bundes zu decken. Deshalb suchte man nach neuen Einnahmequellen.
1915 hiess das Stimmvolk mit mehr als 94% der Stimmen die Einführung der so genannten Kriegssteuer für den Zweijahreszeitraum 1916-17 gut. Damit wich man vom Prinzip ab, dass die direkten Steuern den Kantonen und die indirekten dem Bund zustehen.
Im Lauf der Jahre wurden zeitweise ähnliche Steuern eingeführt. Dies zur Bewältigung von Krisensituationen und der Entwicklung der Aufgaben des Bundes. Sie trugen verschiedene Namen und wurden unterschiedlich lange erhoben. Zudem wurden weitere indirekte Steuern eingeführt.
Lizenz zur Besteuerung, aber…….
1958 befürworteten Volk und Stände (Kantone) in einer Abstimmung den Verfassungsartikel, der das Recht des Bundes auf die Direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer festschrieb. Ein zeitlich befristetes Recht. Deshalb wird das Schweizer Stimmvolk vor jedem Stichtag aufgefordert, über die Fortführung der Frist abzustimmen.
Bisher haben Volk und Stände diese bei allen entsprechenden Abstimmungen gutgeheissen. Das letzte Mal 2004 mit fast 74% Ja-Stimmen. Alle Versuche, die Frist zu streichen, haben bisher Schiffbruch erlitten. Auch für den 4. März 2018 besteht ein breiter Konsens.
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