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Hausarrest statt Knast für Hanfproduzent Rappaz

Bernard Rappaz im August 2008 vor Journalisten in Sion. Keystone

Der Walliser Hanfproduzent Bernard Rappaz hat seinen Hungerstreik vorerst beendet. Die Walliser Behörden hatten ihm zuvor unter strengen Bedingungen erlaubt, seine Haftstrafe in Form von Hausarrest abzusitzen.

Rappaz habe diese Bedingungen akzeptiert und daraufhin seinen Hungerstreik unterbrochen, schreibt das Walliser Sicherheitsdepartement am Mittwoch.

Der Hanfbauer Rappaz verweigerte seit rund zwei Monaten jegliche Nahrungsaufnahme.

Anfang letzter Woche war er auf Anordnung der Walliser Behörden geschwächt ins Berner Inselspital verlegt worden.

Hintergrund für den Behördenentscheid ist eine beim Bundesgericht hängige Beschwerde von Rappaz. Die Richter in Lausanne müssen über einen vom Walliser Kantonsgericht abgelehnten Haftunterbruch entscheiden.

Das Bundesgericht soll sein Urteil spätestens am 26. August fällen. Der Hausarrest gilt bis zu diesem Datum.

Körperliche Integrität ist zu schützen

Das Bundesgericht hatte vergangene Woche die Walliser Behörden beauftragt, das Leben und die körperliche Integrität von Rappaz mit allen erforderlichen Mitteln zu schützen.

Darauf folgte die Verlegung Rappaz’ ins Berner Inselspital und die Anordnung einer Zwangsernährung vor dem Koma.

Diese Massnahmen genügten heute nicht mehr, schreiben die Walliser Behörden am Mittwoch. “Die Ärzte von Bern stehen nicht unter dem Befehl des Departements und verweigern prinzipiell eine zwangsweise Ernährung.”

Im Weiteren habe die Phase vor dem Koma gewisse Risiken für die Gesundheit zur Folge, argumentieren die Behörden ihre Kehrtwendung.

Zwangsernährung legitim oder nicht?

Laut der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften SAMW muss der Entscheid des Häftlings “medizinisch respektiert werden, selbst im Falle eines grossen Risikos für die Gesundheit”. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass seine Fähigkeit zur Selbstbestimmung von einem unabhängigen Arzt bestätigt worden sei.

In diesen Richtlinien heisst es zudem weiter: “Fällt die Person im Hungerstreik in ein Koma, geht der Arzt nach seinem Gewissen und seiner Berufsethik vor, es sei denn, die betreffende Person habe ausdrückliche Anordnungen für den Fall eines Bewusstseinsverlustes hinterlegt, auch wenn diese den Tod zur Folge haben können.”

Experten sehen Zwangsernährung für legitim an. Das Bundesgericht hatte letzte Woche eine Zwangsernährung Rappaz’ indirekt gestützt. Damit kam es indirekt den Ärzten bei ihrer Entscheidung zu Hilfe.

So sah es auch die Zürcher Strafrechtsprofessorin Brigitte Tag am Montag in der Sendung Rendez-Vous von Schweizer Radio DRS.

Das Bundesgericht eröffne mit seinem Urteil dem verantwortlichen Arzt die Möglichkeit zu sagen: “Ich kann zwangsernähren, wenn ich es mit meinem Gewissen vereinbaren kann”, sagte Tag.

Eindeutiger äusserte sich Strafrechtsexperte Christian Schwarzenegger in dem Radio-Beitrag: Nach dem Urteil des Bundesgerichts müssten die Ärzte Bernard Rappaz am Leben erhalten.

Affäre begann 1996

Die Affäre des sich als “Hanfpionier” sehenden Rappaz begann 1996, als er wegen mit Hanf gefüllten “therapeutische Kissen” verhaftet wurde.

1999 wurde er zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt.

2001 begann er seinen ersten Hungerstreit und ass 72 Tage lang nichts. Sein Unternehmen wurde von der Polizei durchsucht. Sie fand 51 Tonnen Hanf und beschlagnahmte es.

2001 bis 2006 fuhr Rappaz mit seinen Hanfaktivitäten fort. 2006 kam es zu einer erneuten Durchsuchung, auch diesmal wurden grosse Hanfmengen beschlagnahmt.

Im November 2008 wurde er wegen schweren Verstosses gegen das Gesetz zu 5 Jahren und 8 Monaten Gefängnis verurteilt. Im März 2010 trat er seine Strafe an.

Im Mai 2010 wurde die Strafe wegen eines ersten Hungerstreiks vorübergehend ausgesetzt.

swissinfo.ch und Agenturen

Rappaz wird bei sich zu Hause 24 Stunden pro Tag überwacht.

Täglich hat er Anrecht auf einen Spaziergang von maximal einer Stunde.

Besuche sind möglich, aber nur von Verwandten und engen Freunden, für höchstens 90 Minuten.

Rappaz ist nicht der erste Häftling in der Schweiz, der mit einem Hungerstreik für Hafterleichterungen kämpft.

Der “Ausbrecherkönig” Walter Stürm soll es 1987 ganze 120 Tage lang ohne Nahrung ausgehalten haben, was Experten allerdings bezweifeln.

Noch gab es in der Schweiz deswegen keine Toten.

Weitere “prominente” hungerstreikende Gefangene waren der Kinderschänder René Osterwalder und der so genannte Öko-Terrorist Marco Camenisch.

Eigentlich ist der Hungerstreik eine Form des passiven Widerstands in der Politik. Besonders Oppositionelle und Dissidenten erregen damit Aufsehen.

Seit den 70er-Jahren setzen auch politische Extremisten und kriminelle Häftlinge den Hungerstreik als Waffe ein.

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