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Keine Maskenpflicht, aber Unterstützung des Maskenangebots

Ab dem 27. April lockert die Schweiz die Schutzmassnahmen gegen das Coronavirus etappenweise. Auch der öffentliche Verkehr nimmt langsam wieder Fahrt auf. Coiffeur- und Kosmetiksalons dürfen öffnen. Der Bund erlässt dafür keine Maskenpflicht, unterstützt aber das Maskenangebot.

Im Unterschied zu Österreich und Deutschland, die im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht einführen, wollen die Behörden hierzulande weiterhin nichts davon wissen. “Abstand halten, Hände waschen!”, lautet ihre Devise zum Schutz gesunder Personen.

Betriebe können Masken vorsehen

Weil nun aber ab kommenden Montag ein Teil der Beschränkungen wegfällt und die Distanzregel in gewissen Bereichen kaum einzuhalten ist, verpflichtet der Bundesrat die Branchen und Betriebe, die Lockerung mit Schutzkonzepten zu begleiten. Dabei könnten diese die Nutzung von Masken vorsehen. Die Maske solle nur ergänzend zu den Distanz- und Hygieneregeln zum Einsatz kommen, erklärte der Bundesrat an der heutigen Medienkonferenz.

Damit wird auch offiziell klar: Dort, wo die Distanzregel von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, können Masken einen gewissen Schutz bieten. Sonst könnte man auch in der Pflege darauf verzichten.

Das Tragen der Masken müsse gelernt sein, sonst sei das Risiko womöglich grösser als ohne Maske, sagten die Experten des Gesundheitsamts bisher. Und es dürfe nicht dazu führen, sich in falscher Sicherheit zu wiegen und die Distanzregel zu missachten. Wie sie getragen werden müssten, erklärt die Gesundheitsbehörde nicht. Sie rät aber davon ab, Textilmasken selbst herzustellen.

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Das Maskenangebot des Bundes

Dass die Schweizer Behörden von Schutzmasken für die gesunde Bevölkerung bisher abrieten, lag vor allem an der mangelnden Verfügbarkeit. Das knappe Angebot sollte primär den Bedarf der Spitäler, Arztpraxen und Heime abdecken. Bisher folgte der grösste Teil der Bevölkerung dem Appell der Obrigkeit. Noch sind Menschen mit Schutzmaske im öffentlichen Raum eine Minderheit. Das dürfte sich ändern.

Heute erklärt der Bundesrat dazu: “Für die Beschaffung von Masken sind das Gesundheitswesen, Unternehmen und Privathaushalte grundsätzlich selbst verantwortlich.” Aber: Der Bund stehe mit Detailhändlern in Kontakt, damit diese die Versorgung des Landes mit Masken sicherstellen und ausbauen könnten. “Als Anschubversorgung liefert die Armeeapotheke ab dem 27. April während zwei Wochen täglich eine Million Hygienemasken an führende Detailhändler.”

Masken beim Coiffeur

Grund für die staatliche Versorgungshilfe sind die bevorstehenden Lockerungen der Corona-Beschränkungen: Ab dem 27. April dürfen zusätzliche Geschäfte den Betrieb aufnehmen, insbesondere Coiffure- und Kosmetik-Salons. Weil der Bundesrat erst heute informierte, sind die Schutzkonzepte der Branche noch nicht spruchreif. Coiffure SuisseExterner Link listet für seine Mitglieder immerhin Adressen auf, wo sich diese mit Schutzmaterial eindecken können.

Bei der Firma Blue Box Distribution AG in Kriens haben bis gestern Abend 300 Salons insgesamt 30’000 kosmetische und 3000 Atemschutzmasken bestellt. Die Nachfrage könne nicht vollumfänglich gedeckt werden, sagt Geschäftsleiter Marcel Meyer gegenüber swissinfo.ch. Die Lieferungen müssten vorerst rationiert werden: 50 Stück kosmetische Masken und 10 Stück Atemschutzmasken pro Salon, erklärt Meier. Nächste Woche seien weitere Lieferung vorgesehen.

Und im öffentlichen Verkehr?

Weil die Mobilität mit der teilweisen Lockerung zunimmt, fahren ab nächster Woche wieder mehr Züge, Busse und Tram. An stark frequentierten Orten dürfte es schwierig oder unmöglich sein, den Sicherheitsabstand einzuhalten. Wie sich die Reisenden des ÖV zu verhalten haben, ob wie in Österreich eine Maskenpflicht eingeführt wird, steht noch nicht fest. Die SBB versprechen, bis zum 11. Mai ein Schutzkonzept für Reisende und Mitarbeitende vorzulegen. Ab diesem Datum dürfte der Normalfahrplan wieder zum Einsatz kommen.

Masken richtig tragen

In Deutschland empfehlen die Behörden: “Die Hände vor dem Anziehen waschen oder desinfizieren. Die Maske muss Mund und Nase bedecken. Beim An- und Ausziehen sollte darauf geachtet werden, dass das Sekret – also die aufgefangenen Tröpfchen – nicht über die Hände verteilt wird. Beim Abziehen die Maske nur an den Bändern halten. Danach wieder Hände waschen oder desinfizieren.”

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