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Wut wegen Ausschluss von Grenzgänger-Kindern von Genfer Schulen

Schulzimmer mit Schülern
Gegenwärtig sind in Genf fast 1800 Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im benachbarten Frankreich eingeschrieben. Keystone

Trotz eines Gerichtsurteils besteht der Kanton Genf darauf, die Türen seiner Schulen für Kinder von Grenzgängern zu schliessen. Tausende von Schweizer im benachbarten Frankreich sind besorgt und wütend. Sie fühlen sich durch ihren Herkunftskanton diskriminiert.

Aus Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Genf haben sich fast 25’000 Schweizerinnen und Schweizer – 14% der Genfer Stimm- und Wahlberechtigten – für ein Leben in den benachbarten französischen Departementen Ain und Haute-Savoie entschieden.

Die meisten von ihnen bleiben weiterhin eng mit ihrem Heimatkanton verbunden: Sie arbeiten dort und zahlen einen grossen Teil ihrer Steuern, die ihnen direkt von ihrem Genfer Einkommen abgezogen werden (Quellensteuer).

Grafik: Grenzen des Kantons Genf
Kai Reusser / swissinfo.ch

Heute herrschen unter den Schweizer Expats Enttäuschung und ein Gefühl der Verlassenheit. Sie fühlen sich von ihrem Herkunftskanton zunehmend als “Bürger zweiter Klasse” behandelt.

Besonders eine Massnahme sorgt für rote Köpfe: das Verbot für Schweizer Grenzgängerinnen und Grenzgänger, ihre Kinder in Genfer Schulen zu schicken. Dieser Entscheid, der letztes Jahr zum ersten Mal gefallen ist, wurde eben erst durch die Kantonsregierung für das nächste Schuljahr erneuert, wie die Tribune de Genève letzten Samstag berichteteExterner Link.

“Bessere Integration”

Das Reglement wurde sogar noch verschärft: Sofern sie nicht bereits dort die Schule begonnen haben oder eines ihrer Geschwister dort eingeschrieben ist, werden keine neuen Kinder mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons mehr in die obligatorische Genfer Schule aufgenommen.

“Wir sind überzeugt, dass die Schulbildung am Wohnort eine bessere Sozialisation und Integration von Kindern und ihren Eltern ermöglicht.” Antonio Hodgers, Präsident Genfer Kantonsregierung

Zur Begründung seines Entscheids beruft sich der Kanton Genf auf die Interessen der Kinder: “Wir sind überzeugt, dass die Schulbildung am Wohnort eine bessere Sozialisation und Integration von Kindern und ihren Eltern ermöglicht. Diese Verordnung war Gegenstand von Gesprächen mit dem französischen Staat auf Ebene der Departemente, und wir alle sind dem Grundsatz des Schulbesuchs am Wohnort verpflichtet”, sagt Antonio Hodgers, Präsident des Genfer Staatsrats (Kantonsregierung).

Gegenwärtig gehen fast 1800 Schülerinnen und Schüler, die im benachbarten Frankreich leben, in Genf zur Schule. Die überwiegende Mehrheit von ihnen (über 80%) haben die schweizerische Nationalität. Die Anmeldefrist für das Schuljahr 2019 geht Ende Januar zu Ende. Das Genfer ErziehungsdepartementExterner Link (DIP) hat gemeldet, es habe bereits “mehrere Dutzend neue Anträge” erhalten.

Vertrauensverlust

Bei den betroffenen Eltern sorgt der Entscheid für Wut. “Sie haben den Eindruck, dass ihnen und ihren Kindern das Recht verwehrt wird, eine enge Verbindung zu ihrem Herkunftskanton herzustellen. Der Vertrauensverlust gegenüber der Genfer Regierung ist unermesslich”, sagt Paolo Lupo, Präsident von “Genevois sans frontière”Externer Link. Dieser Verband verteidigt die Interessen der Schweizerinnen und Schweizer, die im grenznahen Frankreich leben.

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Der Entscheid der Genfer Regierung erscheint umso unverständlicher, weil er letztes Jahr vom Amtsgericht des Kantons Genf für ungültig erklärt worden ist. Der Kanton habe gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstossen, weil einige Anträge auf Zulassung nach der alten Verordnung gestellt worden seien, und andere nicht. Allerdings äusserte sich das Gericht nicht zur grundsätzlichen Frage des Falls.

Sobald die Einzelentscheidungen für den Schuljahres-Beginn 2019 bekannt seien, würden die Eltern der abgelehnten Schülerinnen und Schüler neue Berufungen einlegen, sagt der Genfer Anwalt Romain JordanExterner Link, der das Dossier genau verfolgt. Der Spezialist für Völker- und Verfassungsrecht hat letztes Jahr ein Rechtsgutachten erstellt, in dem er die Gültigkeit des Schulausschlusses von Grenzgänger-Kindern in Frage stellte.

Gespaltene Regierung

Laut Jordan verstösst der Entscheid der Genfer Regierung gegen die geltenden bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. “Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit verbietet jegliche Diskriminierung aufgrund des Wohnsitzes, auch im Schulbereich. Wenn eine echte Integrationsverbindung im Wohn- oder Arbeitsland nachgewiesen wird, kann nicht die Regierung anstelle der Familien den Schulort für die Kinder bestimmen”, sagt Jordan.

Laut dem Anwalt verstösst das neue Schulreglement auch gegen die Genfer Verfassung, die allen Bürgern und Steuerzahlenden des Kantons das Recht auf kostenlose und umfassende Bildung garantiert.

Schliesslich kritisiert Jordan auch die mangelhafte Rechtsgrundlage, die zu einem solchen Entscheid geführt hat: “Da sie ein Grundrecht ernsthaft einschränkt, sollte diese Änderung in ein Gesetz und nicht nur in eine Verordnung aufgenommen werden”, sagt er.

“Das Abkommen über die Personenfreizügigkeit verbietet jegliche Diskriminierung aufgrund des Wohnsitzes, auch im Schulbereich.” Romain Jordan, Anwalt

Diese Interpretation scheint auch bei einem Teil der Genfer Regierung auf Anklang gestossen zu sein: Nach unseren Informationen sprach sich die für die öffentliche Bildung zuständige Genfer Ministerin, die Sozialdemokratin Anne Emery-TorracintaExterner Link, gegen die Umsetzung dieser neuen Verordnung aus. Die Ministerin äusserte ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Rechtmässigkeit der Weigerung, Kinder, deren Eltern Steuerzahlende in Genf sind, an dortigen Schulen zu akzeptieren.

Ihre Stimme bleib bei der Abstimmung in der Regierung aber ungehört. Der Regierungspräsident will nichts von Diskriminierung wissen, denn “in Frankreich lebende Schweizer und Franzosen werden gleich behandelt”. Hodgers weist zudem darauf hin, dass auch in Genf lebende Eltern “nicht frei wählen können, wo ihre Kinder zur Schule gehen sollen”.

Politischer Kampf

Bis ein möglicher Gerichtsentscheid da ist, organisiert sich der Widerstand auch auf politischer Ebene. Der Bürgermeister der französischen Gemeinde Saint-Julien-en-Genevois, Antoine Vielliard, hat auch eine Wut im Bauch. Er will, dass sich die Europäische Kommission, das französische Bildungsministerium und das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) mit der Angelegenheit befassen.

Vielliard vermutet, dass die Genfer Regierung vor allem aus finanziellen Gründen gehandelt hat, was diese bestreitet. Dennoch würde Genf durch die Massnahme jährlich fast 3,4 Millionen Franken einsparen. Eine Verschiebung der finanziellen Belastung, welche die französischen Nachbargemeinden stark belasten würde, die bereits mit den hohen öffentlichen Investitionen zu kämpfen haben, die durch zahlreiche Neuzuzüger – Schweizer wie Franzosen – in ihr Gebiet verursacht wurden.

“Genf leitet nur einen Drittel der von den Grenzgängern erhobenen Steuern an die französischen Behörden weiter. Dies reicht überhaupt nicht aus, um dem durch das Hypo-Wachstum in Genf ausgelösten höllischen Investitions-Wettlauf zu begegnen”, sagte Vieillard letzten Sommer gegenüber swissinfo.ch.

Lupo von “Genevois sans frontière” befürchtet, dass der Entscheid die seit mehreren Jahren unternommenen Anstrengungen zur Regulierung der Situation der geschätzten 20’000 Schweizerinnen und Schweizer, die illegal in Frankreich leben, untergraben wird.

“Viele Eltern, die im benachbarten Frankreich leben, werden versucht sein, eine fiktive juristische Adresse auf Schweizer Gebiet zu führen, um ihre Kinder dort zur Schule schicken zu können”, warnt er.

(Übertragung aus dem Französischen: Christian Raaflaub)

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