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Zürich berechnet die Kosten des Fluglärms

Wertverlust wegen Fluglärm. Keystone

Im Kanton Zürich wird eine neue Methode getestet, um die negativen Auswirkungen von Fluglärm auf die Immobilien-Preise zu beurteilen.

Mit den Resultaten wollen die Kantonsbehörden und die Flughafen-Betreiberin Unique die Höhe der Entschädigungen für Hausbesitzer eruieren.

Die Evaluations-Methode wird bei 19 Fällen von Schadenersatz-Forderungen getestet, die diese Woche bei der Eidgenössischen Schätzungskommission eingereicht worden waren.

Die Geschädigten sind Hausbesitzer in Glattbrugg und Opfikon, nahe dem Flughafen Zürich. Insgesamt gingen bei den Kantonsbehörden aus diesem Gebiet 14’000 Begehren ein.

Die Kommission behandelte die ersten fünf Fälle am Donnerstag. Doch ihre Vorschläge für den Umfang der Wertverluste wurden von den Geschädigten abgelehnt.

Sie machten einen Wertverlust von mindestens 35 % geltend, die Unique dagegen will nur knapp die Hälfte davon bezahlen.

Sollte es auch in den anderen Fällen zu keiner Einigung kommen, kommt der Streit zwischen Unique und den Hausbesitzern wohl vor Bundesgericht.

Wert der Liegenschaften

Die Flughafen-Betreiberin stützt ihre Berechnungen auf ein von der Zürcher Kantonalbank entwickeltes Computer-Programm, das Informationen über die Eigenschaften, die Lage und die Stärke der Lärmbelastung der Liegenschaften verarbeitet.

Daten werden dann von einer Experten-Gruppe mit anderen Testergebnissen kombiniert, um festzustellen, wie stark der Fluglärm den Wert der Liegenschaften beeinträchtigt hat.

Der Gruppe gehören Martin Hoesli, Professor an der Universität Genf, Peter Kugler, Professor an der Universität Basel, ein Vertreter des kantonalen Hauseigentümer-Verbands und Unique-Finanzchef Beat Spalinger an.

Vertreter des Kantons Zürich und des Bundesamts für Zivilluftfahrt werden als neutrale Beobachter agieren.

Bisher hätten Gutachter keine Möglichkeit gehabt, den potenziellen Verlust bei Immobilien-Preisen zu evaluieren. Mit diesem neuen Modell jedoch könnten sie die Auswirkungen von Fluglärm beurteilen, sagte Spalinger gegenüber swissinfo: “Es ist nur ein kleiner Teil des Puzzels, aber ein wichtiger.”

Die Daten müssten allerdings noch von den ermittelnden Behörden geprüft und beglaubigt werden.

Positiv

“Das Bundesgericht muss nun über unsern Schlussbericht entscheiden. Die Hausbesitzer haben das Projekt erhalten. Erste Reaktionen sind positiv. Die offizielle Stellungnahme steht noch aus”, so Spalinger.

Die Forderungen gegenüber der Flughafenbebtreiberin Unique belaufen sich auf einen Gesamtbetrag, der zwischen 800 Mio. und 1,2 Mrd. Franken liegt.

Hintergrund des Streits um die Entschädigungen ist das vor zwei Jahren eingeführte Anflugregime für Zürich Kloten. Seither gilt in der Nacht das Nordanflugverbot. Die Flugzeuge fliegen den Flughafen aus dem dichtbesiedelten Süden an.

swissinfo, Mathew Allen, Zürich
(Übertragung aus dem Englischen: Nicole Aeby)

14’000 Immobilienbesitzer in der Region um den Flughafen Zürich verlangen Fluglärm-Entschädigungen.

Die geschätzte Summe an geforderten Entschädigungen wegen Wertverminderung liegt zwischen 800 Mio. und 1,2 Mrd. Franken.

Am Donnerstag fanden in 19 Pilotfällen Verhandlungen vor der Eidgenössischen Schätzungs-Kommission statt.

Es kam zu keiner Einigung.

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