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Fluglärmstreit und kein Ende in Sicht

Eine Swiss-Maschine fliegt den Flughafen Zürich an - über süddeutsches Gebiet. Der Lärm stört die dortigen Bewohner. Keystone

Der Fluglärmstreit zwischen Schweiz und Deutschland bleibt in der Schwebe: Das Verfahren in Leipzig wurde ausgesetzt.

Ein deutsches Gericht begründete den Entscheid am Mittwoch mit einem hängigen Verfahren der Schweiz beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

Im deutsch-schweizerischen Streit über Anflüge auf den Flughafen Zürich hat das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig das Revisionsverfahren ausgesetzt, um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) abzuwarten.

Im Zusammenhang mit den von deutscher Seite erlassenen Flugbeschränkungen zum Schutz der Nachtruhe der Anwohner sei bereits eine Klage der Schweiz beim EuGH in Luxemburg anhängig, erklärte das Gericht in Leipzig am Mittwoch.

EU-konform?

Zwar sei der zuständige Senat der Auffassung, dass die von der Schweiz angegriffene Regel mit dem deutschen Luftverkehrsrecht im Einklang stehe und auch nicht gegen Völkerrecht verstosse.

Es bleibe aber zu prüfen, ob die Einschränkungen auch mit einer Verordnung der Europäischen Union (EU) über den Zugang zu europäischen Flugstrecken und dem Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU vereinbar seien. Daher sei das Urteil des Europäischen Gerichtshofes abzuwarten, so die Begründung des Entscheids.

Ambivalente Haltung bei Swiss

“Wir nehmen das mit einem lachenden und einem weinenden Auge auf. Negativ für uns ist, dass letztlich nicht alle unsere Argumente anerkannt worden sind”, sagte Swiss-Sprecherin Priska Spoerri am Mittwoch Abend gegenüber Schweizer Radio DRS.

Die Aussetzung des Revisionsverfahrens bedeute, dass es vorläufig zu keiner Änderung des Flugbetriebes kommen werde, teilte die Flughafenbetreiberin Unique ihrerseits mit.

Einseitige Lärmbelastung

Zürich wickelt einen grossen Teil des Flugverkehrs über deutsches Territorium ab, was seit Jahren zu heftigen Beschwerden der betroffenen Bevölkerung über Fluglärm führt. Nach Angaben des deutschen Luftfahrt-Bundesamtes führten bis zum Erlass der Beschränkungen etwa 95% der Anflüge über Gemeinden im südlichen Bundesland Baden-Württemberg.

Nachdem langwierige Verhandlungen zwischen Deutschland und der Schweiz gescheitert waren, hatte die Bundesregierung die neuen Regeln erlassen. Danach wurden die mehr als 150’000 Überflüge pro Jahr auf derzeit rund 100’000 verringert. Auch für die Nachtstunden und für die Wochenenden gelten strikte Beschränkungen.

Abgeblitzt

Die Schweiz war mit einer Beschwerde gegen die Verordnung bereits vor die Europäische Kommission gezogen, dort aber gescheitert. Eine Diskriminierung des Landes oder einen Verstoss gegen das Luftverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EG hatte die Kommission verneint. Gegen diesen Bescheid hatte die Schweiz Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht.

swissinfo und Agenturen

Swiss und Unique betrachten die im April 2003 eingeführten einseitigen Einschränkungen der Anflüge auf Kloten über süddeutsches Gebiet als illegal.

Die von den beiden Unternehmen eingereichte Klage wurde im Januar 2003 durch ein erstinstanzliches Gericht in Mannheim abgewiesen.

Dagegen haben Swiss und Unique an die nächsthöhere Instanz in Leipzig rekurriert.

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