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“Blue Card”: Keine Angst in der Schweiz

Rund 40% der Führungskräfte in der Schweiz kommen aus dem Ausland. imagepoint

Die Europäische Union möchte mit einer neuen Arbeitserlaubnis, der "Blue Card", Spezialisten und Führungskräfte aus anderen Kontinenten anlocken.

Arbeitgeber und die Schweizer Behörden haben vor dem geplanten EU-Schnellverfahren keine Angst, die Schweiz sei bereits jetzt gut auf den Wettbewerb vorbereitet.

Nur Fachkräfte, denen für mindestens ein Jahr ein Arbeitsplatz in einem EU-Staat angeboten wurde, sollen die neue EU-Arbeitserlaubnis erhalten. So lautet der Gesetzesentwurf, den die Europäische Kommission am 23. Oktober vorgelegt hatte.

Wie bereits heute in der Schweiz üblich, müsste auch der EU-Arbeitgeber nachweisen, dass für die fragliche Stelle kein geeigneter Bewerber aus einem EU-Staat zur Verfügung steht.

“Wenn ein Unternehmen eine Arbeitserlaubnis für einen Drittstaatsangehörigen beantragt, müssen die nationalen Behörden zunächst herausfinden, ob es Bewerbungen aus anderen Staaten der EU gibt”, sagte EU-Innenkommissar Franco Frattini.

Keine “Masseneinwanderung”

Wie viele “Blue Cards” tatsächlich vergeben werden, sollen die einzelnen EU-Staaten festlegen. Denn “Brüssel kann nicht entscheiden, wie viele Ingenieure in Frankreich oder den Niederlanden gebraucht werden”, betonte Franco Frattini.

Auch EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso zeigte sich bemüht, Ängste vor einer Masseneinwanderung zu zerstreuen: “Wir öffnen nicht die Tür für 20 Millionen Fachkräfte.”

Ausländergesetz kontra “Blue Card”

In der Schweiz scheint die Einführung einer “Blue Card” nicht dringend zu sein. “Das neue Ausländergesetz erlaubt es Schweizer Unternehmern, hochqualifizierte Arbeitskräfte zu beschäftigen, die auf dem schweizerischen sowie dem EU-Arbeitsmarkt rar sind”, sagte Jonas Montani, Pressesprecher des Bundesamtes für Migration, gegenüber swissinfo.

Dem stimmt Thomas Daum, Direktor des Schweizerischen Arbeitgeberverbands zu: “Es ist uns bewusst, dass für Spezialisten und Höchstqualifizierte ein Wettbewerb auf den internationalen Arbeitsmärkten stattfindet. Wir verfolgen die Situation und prüfen, ob die Bedürfnisse unserer Unternehmungen innerhalb des geltenden Ausländerrechts abgedeckt werden können. Ob andernfalls die Lösung in einer ‘Blue Card’ liegt, ist offen.”

Vereinfachter Familiennachzug

Der EU-Gesetzesentwurf sieht vor, dass über Anträge auf eine “Blue Card” in der Regel binnen 30 Tagen, maximal nach 90 Tagen, entschieden werden muss.

Hat ein Bewerber erst einmal eine “Blue Card” erhalten, darf er seine Familie nachziehen: Aufenthaltserlaubnisse für die Angehörigen müssen spätestens sechs Monate nach Antragseingang bewilligt werden.

Das Schweizer Recht regelt dies ähnlich: Wer eine Arbeitsbewilligung hat, darf seine Familie in die Schweiz holen. Dies sei wichtig für die Integration, führt Jonas Montani aus.

Andere Auswanderungs-Ziele

Bislang ziehen hochqualifizierte Fachkräfte in Asien oder Afrika meistens klassische Auswanderer-Ziele wie die USA, Kanada oder Australien vor. Die Kommission illustrierte dies am Beispiel Nordafrika: Während 87% der schlecht ausgebildeten Auswanderer aus dieser Region nach Europa gingen, steuerten über die Hälfte der hochqualifizierten Nordafrikaner die USA und Kanada an.

Laut den Kommissionsangaben sind EU-weit nur gerade 1,7% aller Beschäftigten hochqualifizierte Arbeitnehmer aus Drittstaaten. In der Schweiz liegt der Wert bei 5,3%, in Australien gar bei 9,9%.

Gemäss einer im September veröffentlichten Studie sollen in der Schweiz 40% der Führungskräfte Ausländer sein.

Vorbild “Green-Card”

Vorbild für die “Blue Card” ist die US-amerikanische “Green Card”. Während diese jedoch eine permanente Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung für die USA bedeutet, soll die EU-Karte auf zwei Jahre befristet sein. Sie kann danach aber erneuert werden.

Die “Blue Card” sei “kein Blankoscheck, sondern ein bedarfsorientierter Ansatz”, sagte EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso.

Die neue Regelung würde hochqualifizierten Einwanderern auch Umzüge innerhalb der EU ermöglichen. Dies geht Deutschland und Österreich allerdings zu weit.

Sollten die EU-Mitgliedsstaaten dem Vorhaben zustimmen, wäre dies der Einstieg in eine einheitliche EU-Einwanderungspolitik.

swissinfo, Etienne Strebel

Die EU-Kommission hat am 23. Oktober die Einführung einer “Blue Card” für hochqualifizierte Einwanderer vorgeschlagen.

Die Bewerber müssen einen Arbeitsvertrag oder ein Stellenangebot für mindestens ein Jahr vorlegen. Die Arbeitserlaubnis ist zunächst auf zwei Jahre befristet.

Das Gehalt muss mindestens das Dreifache des Mindestlohnes im jeweiligen Zielland betragen.

Die “Blue Card” gilt bei einem Arbeitsvertrag über ein Jahr für die Dauer von 15 Monaten, bei Verträgen von zwei Jahren und mehr zunächst nur für die ersten zwei Jahre. Eine Verlängerung kann für jeweils zwei weitere Jahre beantragt werden.

Verliert ein “Blue-Card”-Inhaber seinen Job, bleibt die Karte bis drei Monate nach der Entlassung gültig.

Nach fünf Jahren Aufenthalt in der EU können “Blue-Card”-Inhaber eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Nach mindestens zwei Jahren Aufenthalt in einem EU-Land können “Blue Card”-Inhaber gemeinsam mit ihrer Familie in einen anderen Mitgliedstaat umziehen, sofern sie auch dort einen entsprechenden Arbeitsplatz finden.

Lehnt der Aufnahmestaat den Antrag ab, muss das EU-Land, das die erste “Blue Card” ausgegeben hat, den Einwanderer und seine Familie zurücknehmen.

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