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Bankiers sagen Nein zu mehr Regulierung

Bankiers wollen keine stärkeren Kontrollen durch den Staat. Keystone

Die Schweizer Bankiers wollen keine neue staatliche Kontrolle bei der internen Überwachung ihrer Institute, wie sie die Bankenkommission vorgeschlagen hat.

Stattdessen setzt die Schweizerische Bankiervereinigung auf massgeschneiderte bankinterne Kontrollen.

Wesentliche Inhalte des Vorschlags von der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) seien bereits heute in vielen Banken umgesetzt, schreibt die Bankiervereinigung in ihrer Stellungnahme zum Rundschreiben der EBK.

“Wir unterstützen zwar einen Teil der Inhalte im EBK-Entwurf, wir sind jedoch der Ansicht, dass es keine neue staatliche Regulierung braucht”, sagte Thomas Sutter, ein Sprecher der Bankiervereinigung, gegenüber swissinfo.

“Die meisten darin erwähnten Bereiche sind bereits durch das Gesetz oder durch die Selbstkontrolle reguliert. Deshalb glauben wir, dass wir kein spezielles Rundschreiben zur Überwachung und Kontrolle brauchen.”

Genügend Spielraum

Allfällige zusätzliche sinnvolle Regelungen sollen in einer Revision der “Richtlinien zur Internen Kontrolle” der Bankiervereinigung umgesetzt werden. Dabei soll aber genügend Spielraum für massgeschneiderte bankinterne Lösungen gelassen werden, fordert die Bankiervereinigung.

“Der Bericht einer Expertenkommission im Jahre 2000 hatte gezeigt, dass es neben der Selbstregulierung der Banken weiterer Kontrollen bedarf. Nun versucht die EBK dieses Ergebnis umzusetzen”, erklärte dagegen EBK-Sprecherin Tanja Kocher.

“Whistle Blowing” abgelehnt

Insbesondere lehnen die Bankiers das von der EBK vorgeschlagene Instrument des “Whistle Blowing” ab. Die Klausel will sicher stellen, dass Bankangestellte sich bei Unregelmässigkeiten ohne negative Konsequenzen an das Direktorium wenden können.

“Das ‘Whistle Blowing’ schien uns ein weiteres sinnvolles Instrument, um leichter an Informationen zu kommen”, erklärte Kocher. Konkrete Hinweise über benachteiligte Informanten hätten sie jedoch keine gehabt.

Die Bankiervereinigung dagegen befürchtet, dass sich diese Klausel negativ auf das Arbeitsklima auswirken könnte. “In einem guten Arbeitsumfeld sollte es möglich sein, sich an den direkten Vorgesetzten zu wenden und mit ihm abzuklären, ob es Probleme gibt. Tatsächlich ermutigen wir die Banken zu diesem Vorgehen”, so Sutter weiter.

Das seitens der EBK vorgebrachte Argument des “Frühwarnsystems” sei wenig stichhaltig. “Tatsächlich stehen uns in Banken bereits andere Instrumente zum effizienten Risikomanagement zur Verfügung. Deshalb halten wir die Klausel für unnötig”, erklärte Sutter.

Laut EBK hat das Rundschreiben die Aufgabe, Verantwortlichkeiten und Berichterstattung von vier Organen zu regeln: für die Compliance- und Risikokontrolle, für die interne Revision, für den Prüfungsausschuss (Audit Committee) und für den Verwaltungsrat.

Auf die Frage, ob die EBK mit einer Ablehnung des Entwurfs durch die Bankiervereinigung gerechnet habe, meinte Kocher diplomatisch: “Wenn die EBK von einem Instrument überzeugt ist, setzt sie alles daran, es durchzusetzen. Wenn sie dagegen einen Entwurf zu neuen Regelungen in die Vernehmlassung schickt, heisst das immer auch, dass sie verhandlungsbereit ist.”

swissinfo

Mit dem Rundschreiben “Interne Überwachung und Kontrolle” vom Mai 2005 bekräftigt die Eidgenössische Bankenkommission ihre Erwartung, dass die Banken eine Vorreiterrolle in der Corporate Governance einnehmen sollen.
Corporate Governance umfasst die Gesamtheit der Grundsätze, die die Leitung und die Überwachung eines Unternehmens betreffen.
Laut EBK ermöglicht der Entwurf genügend Spielraum für Differenzierung. Je nach grösse und Komplexität des überwachten Instituts, sieht er auch verschiedene Erleichterungen und Ausnahmen vor.
Zudem regelt er die Unabhängigkeit des Verwaltungsrates, die Voraussetzungen zur Errichtung eines Audit Committees, die Pflichten der internen Revision und der Compliance-Funktion sowie das “Whistle Blowing”.

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