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Business Class auf der Anklagebank

Am Boden: Das Swissair-Logo nach der Firmenpleite. Keystone

Mehr als fünf Jahre nach dem Zusammenbruch der Swissair hat der Strafprozess gegen die damalige Führungsriege begonnen.

Die Vorwürfe beinhalten Delikte wie Gläubigerschädigung, Falschbeurkundung, ungetreue Geschäftsbesorgung und in einem Fall auch Steuerbetrug.

Die Affäre ist bezeichnend: Am 6. Juli 2000 warnt ein Analyst der Credit Suisse, die Swissair müsse mit einem Verlust von mindestens 500 Millionen Franken rechnen.

Die Meldung zeigt Wirkung: Der Aktienkurs sinkt postwendend. Swissair-Chef Philippe Bruggisser beschwert sich bei Lukas Mühlemann, dem CEO der Credit Suisse und Swissair-Verwaltungsrat. Der Analyst wird wegen “unprofessionellem Verhalten” entlassen.

Der tatsächliche Verlust übertrifft mit 3 Milliarden die vom Analysten genannte Summe um das sechsfache. Insgesamt verursacht die grösste Pleite der Schweizer Wirtschaftsgeschichte bei der Swissair einen Gesamtschaden von 17 Milliarden. Bei der SAirGroup gehen 5000 Stellen verloren.

Kapitalaufstockung bei der Sabena

Bruggisser und Mühlemann müssen sich nun vor Gericht verantworten. Der Vorwurf der Gläubigerschädigung durch Vermögensverminderung sowie der ungetreuen Geschäftsbesorgung betrifft den Swissair-Verwaltungsrat in corpore, also Exponenten der freisinnigen Schweizer Wirtschaftselite.

Im Frühjahr 2001 – so die Anklageschrift – seien zwecks Bilanzsanierung und rückwirkend auf den 31. Dezember 2000 Vermögenswerte der SAirGroup ohne Gegenwert in den in grossen wirtschaftlichen Schwierigkeiten steckenden Flugbetrieb transferiert worden.

Angeklagt ist der Verwaltungsrat ausserdem wegen eines Entscheids zur Kapital-Aufstockung bei der damals maroden belgischen Fluggesellschaft Sabena.

Cortis Beschönigungen

Eric Honegger, ehemaliger Finanzdirektor des Kantons Zürich und Verwaltungsratspräsident der Swissair, ist überdies wegen Steuerbetrugs angeklagt. Er soll einen Dienstwagen und andere Einkommensbestandteile im Wert von 146’000 Franken durch falsche Angaben dem Fiskus entzogen haben.

Mario Corti, der ab März 2001 bis zum Grounding im Oktober 2001 Konzernchef war, sowie sein Finanzchef müssen sich zudem wegen unwahrer Angaben über das kaufmännische Gewerbe verantworten.

So habe Corti an der Generalversammlung im April 2001 willentlich den Anschein erweckt, mit den Banken sei eine Kreditlimite von 1 Mrd. Franken vereinbart worden, obschon der Vertrag noch nicht unter Dach war. Die Beschönigung sei geeignet gewesen, “Investoren zu schädigenden Börsengeschäften zu veranlassen”.

Angeklagte weisen Vorwürfe zurück

Strafrechtsexperten gehen davon aus, dass es zu Freisprüchen und in einzelnen Fällen zu bedingten Gefängnisstrafen oder Bussen kommen wird. “Ins Gefängnis kommt auf jeden Fall niemand”, sagt der Strafrechtler Daniel Jositsch.

Karl Hofstetter, Professor für Wirtschaftsrecht an der Uni Zürich, bezeichnet gegenüber swissinfo den Strafrichter nicht als geeignete Instanz zur umfassenden Aufarbeitung der Swissair-Tragödie.

“Das Strafrecht kann Handlungen wie Täuschung oder Betrug sanktionieren. Also Fälle, in denen gröbste, absichtliche Zuwiderhandlungen bestehen. Beim Fall Swissair ist dieser Bereich marginal. Es liegen höchstens fahrlässige Handlungen vor.”

Nicht auf Zeit spielen

Der Zürcher Oberststaatsanwalt Andreas Brunner weist auf die hohen Erwartungen im Vorfeld des Prozesses hin. “Vielleicht sind sie zu hoch. Manchmal habe ich den Eindruck, dass man von uns Geschichtsaufarbeitung erwartet.”

Zudem gehe es teilweise um Tatbestände, die 2008 bereist verjährt sein werden. Den Eindruck, die Angeklagten spielten auf Zeit, habe er jedoch nicht: “Die Beschuldigten wissen, dass eine verjährungsbedingte Verfahrenseinstellung eine zweitklassige Art von Freispruch ist.”

swissinfo, Andreas Keiser

Der Prozess findet vom 16. Januar bis am 9. März vor dem Bezirksgericht Bülach statt.

Die Verhandlungen in der 1500 Personen fassenden Stadthalle Bülach sind öffentlich.

Die Anklageschrift umfasst 100 Seiten. Die Akten füllen 4150 Aktenordner.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat in 40’000 Arbeitsstunden mehr als 300 Personen einvernommen und 20 Haus-Durchsuchungen veranlasst.

Eine erste Version der Anklageschrift vom 30. März 2006 hat das Gericht wegen Mängeln zurückgewiesen. Die überarbeitete Anklageschrift liegt seit dem 31. Dezember 2006 vor.

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