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Chemie-Gefahren gemeinsam angehen

Chemikalien können gefährlich sein. Drei UNO-Konventionen befassen sich damit. Keystone

Die Mitglieder der Konvention von Rotterdam wollen einen Schweizer Vorschlag prüfen, die Sekretariate der drei UNO-Chemie-Abkommen zusammen zu legen.

An der zweiten Konferenz in Rom erhielt die Schweiz den Vorsitz der Kommission, welche neue Chemikalien einbringen kann.

An seinem letzten Tag als Direktor des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) hat Philippe Roch am Freitag die zweite Konferenz der Rotterdamer Konvention geschlossen. Er leitete die Konferenz in Rom, die den Handel mit gefährlichen Chemikalien regelt und vom 27. bis 30. September dauerte.

Bestätigt wurde die Schweiz als Präsidentin des Komitees, das die Aufnahme neuer Chemikalien in die Konvention vorschlägt. Diese umfasst gegenwärtig 41 Chemikalien. Geleitet wird dieser wichtige Ausschuss von Bettina Hitzfeld der Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie des BUWAL.

Rotterdam, Stockholm und Basel unter ein Dach

Die 73 Mitgliedsstaaten der Konvention gingen zudem auf einen Schweizer Vorschlag ein, eine Zusammenlegung der drei UNO-Konventionen zu chemischen Produkten in einem einzigen Sekretariat in Genf zu prüfen. Alle drei Sekretariate befinden sich schon heute in Genf, aber sie sollen in einem einzigen Sekretariat zusammen gelegt werden.

Neben der Konvention von Rotterdam handelt es sich bei den beiden weiteren Chemie-Abkommen um die Konvention von Stockholm, auch als POP-Konvention bekannt, über beständige organische Verbindungen und die Basler-Konvention über grenzüberschreitende Transporte gefährlicher Abfälle.

Im Vorfeld der viertägigen Konferenz hatte Roch gegenüber swissinfo den Schweizer Standpunkt erklärt: “Wir zögen es vor, wenn die Sekretariate unter einem Dach und in einer einzigen administrativen Organisation zusammengeführt würden.”

Liste gefährlicher Chemikalien nicht erweitert

Gemäss der Konvention von Rotterdam dürfen Pestizide und gefährliche Chemikalien ohne vorherige Zustimmung des Empfängerlandes nicht mehr exportiert werden. Das Ausfuhrland ist verpflichtet, dem Einfuhrland die notwendigen Informationen für die Importentscheidung zu liefern.

Das PIC-Verfahren gilt derzeit für 41 Chemikalien wie Schädlingsbekämpfungs- und Pflanzenschutzmittel sowie industrielle Chemikalien. In Rom wurde kein neuer Stoff der Chemikalienliste beigefügt.

Roche geht zur Uni Genf

Mit der Leitung des Treffens schloss Roch seine 13-jährige Tätigkeit an der Spitze des BUWAL ab. Der Genfer will seine Tätigkeit im Dienst der Natur fortsetzen. Er wird mitwirken bei der Errichtung eines neuen Instituts für Umwelt und Entwicklung an der Universität in Genf.

Der promovierte Doktor der Biochemie begann seine Laufbahn beim World Wildlife Fund (WWF) in der Romandie und gelangte von dort in die Direktion des WWF Schweiz, wo er bis 1991 wirkte. 1992 wurde er vom Bundesrat zum Direktor des BUWAL ernannt.

swissinfo und Agenturen

Die Rotterdamer Konvention, seit 2004 in Kraft, regelt die Ein- und Ausfuhr gefährlicher Chemikalien. Laut der Konvention dürfen Pestizide und gefährliche Chemikalien ohne Zustimmung des Empfängerlandes nicht mehr exportiert werden.

Die Stockholm-Konvention, auch POP-Konvention genannt, wiederum sind völkerrechtlich bindende Verbots- und Beschränkungsmassnahmen für bestimmte langlebige organische Schadstoffe für die Umwelt und Nahrungsmittelkette.

Die dritte der Konventionen ist die Basler-Konvention. Sie regelt den Handel mit gefährlichen Abfällen und strebt die sichere Entsorgung sowie die Minimierung solcher Abfälle an.

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