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Schweiz für zentrale Chemie-Konventionen

Drei internationale Abkommen regeln den Umgang mit gefährlichen Chemikalinen. Keystone

Die Schweiz schlägt vor, dass die Sekretariate der drei UNO-Konventionen über chemische Stoffe in Genf zusammengeführt werden.

Der Vorschlag wird an dem Treffen der drei Vertragsparteien der Rotterdamer Konvention diskutiert. Die Konferenz beginnt am Dienstag in Rom.

Die drei Sekretariate der Konventionen von Rotterdam, Stockholm und Basel, welche die verschiedenen Aspekte des Transports, der Verwendung und der Entsorgung chemischer Stoffe regeln, sind bereits in Genf angesiedelt, allerdings nicht am selben Ort.

Nun gehe es darum, wie die Sekretariate organisiert und administrative sowie strategische Doppelspurigkeiten vermieden werden könnten, sagt Philippe Roch gegenüber swissinfo. “Wir zögen es vor, wenn die Sekretariate unter einem Dach und in einer einzigen administrativen Organisation zusammengeführt würden”, so der Direktor des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) weiter.

Roch wird die Schweiz an der Vertragsparteienkonferenz der Rotterdamer Konvention in Rom vertreten. Die Vertragsparteien-Konferenz findet vom 27. bis 30. September statt.

Für jede der drei Konventionen gibt es jeweils eine Jahreskonferenz, und alle drei Konferenzen müssen über ein gemeinsames Dokument entscheiden, um zu einem endgültigen Beschluss zu gelangen. Roch hofft, dass der Prozess im nächsten Jahr beendet werden kann.

Drei Konventionen

Die Rotterdam-Konvention regelt die Ein- und Ausfuhr von gefährlichen Chemikalien.

Gemäss der Konvention aus dem Jahr 2004 dürfen Pestizide und gefährliche Chemikalien ohne Kenntnisnahme und Zustimmung des Empfängerlandes nicht mehr exportiert werden.

Die Stockholm-Konvention, auch POP-Konvention genannt, wiederum sind völkerrechtlich bindende Verbots- und Beschränkungsmassnahmen für bestimmte langlebige organische Schadstoffe für die Umwelt und Nahrungsmittelkette.

Diese POP’s, darunter neue Pestizide und polychlorierte Biphenyle und polychlorierte Dibenzofurane und Dibenzodioxine – allgemein als schmutziges Dutzend bekannt – sind für Mensch und Tier sehr gefährlich, da sie sich in lebendigen Organismen anreichern können. Sie können Krebs verursachen und die Fortpflanzung gefährden.

Die Konvention trat im Mai 2004 in Kraft. Die Schweiz ratifiziert die Stockholm-Konvention im Juli 2003.

Die dritte der Konventionen ist die Basler-Konvention. Sie regelt den Handel mit gefährlichen Abfällen und strebt die sichere Entsorgung sowie die Minimierung von solchen Abfällen an. Die Schweiz hat noch bis im Dezember 2002 die Präsidentschaft der Basel-Konvention inne.

Sie wurde von mehr als 160 Ländern unterzeichnet und auch sie will Mensch und Umwelt von den schädlichen Auswirkungen riskanter Stoffe schützen.

Insbesondere will sie grenzüberschreitende Transporte von gefährlichen Abfällen auf ein Minimum reduzieren. Dann Abfälle möglichst rasch beim Entstehungsort umweltgerecht behandeln, verwerten und entsorgen.

(Übertragung aus dem Englischen von Urs Maurer)

Die zweite Vertragsparteien-Konferenz der Rotterdam-Konvention findet vom 27, bis 30. September in Rom statt.

Die drei Umweltvereinbarungen über gefährliche Chemikalien, Pestizide und den Handel mit diesen Produkten haben ihre Sekretariate in Genf, jedoch nicht unter einem Dach.

Aufgabe der Sekretariate: Überwachung der Vereinbarungen, administrative Koordination und weitere Hilfestellung für die Unterzeichner-Staaten.

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