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Der Blues der Strassen-Musiker

Das Buskers Festival in Neuenburg. Die 31. Auflage findet dieses Jahr nicht statt. Buskers Festival Neuchâtel, Damoon

Die Coronakrise hat den Strassenmusikerinnen und -musikern die Flügel gestutzt. Seit einem Monat sind zwar wieder einige hier und dort zu sehen und hören. Dabei müssen sie  unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben in der Schweiz unter die Lupe nehmen müssen.

Für Johnny Distortion, seit fast dreissig Jahren Strassenmusiker und ehemaliger Roadie der amerikanischen Band The Grateful Dead, gleicht das Überleben in der Zeit des Coronavirus einem Hindernislauf. Die Situation ist für ihn aber nicht neu.

Johnny Distortion, ein Anhänger der akustischen Gitarre, ist in der Vergangenheit schon auf viele administrative Hindernisse gestossen. In den späten 1990er-Jahren hatte es ihn aus Südkalifornien nach Paris verschlagen, dann nach Genf, bevor er in Biel landete, wo er schliesslich eine Schweizerin heiratete.

Wer im öffentlichen Raum Musik machen will, braucht eine Genehmigung der Polizei. Die Erteilung dieser Bewilligungen verläuft je nach Stadt und geltenden Vorschriften sehr unterschiedlich.

Mangels einer Harmonisierung durchlaufen die Strassenmusikerinnen und –musiker jeden Sommer eine Art Geschicklichkeitswettbewerb. “Man muss alles, jede Richtlinie sorgfältig unter die Lupe nehmen, da jede Stadt ihre eigenen regulatorischen Schikanen hat”, sagt Distortion.

Die durch die Covid-19-Pandemie ausgelöste allgemeine Krise hat die Dinge nicht einfacher gemacht. Grosse und kleinere Festivals, die sich der Street Art widmen, wie das Buskers in Neuenburg und Bern oder La Plage des Six-Pompes in La Chaux-de-Fonds, mussten alle ihre diesjährigen Ausgaben absagen.

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Die meisten der Künstler und Künstlerinnen sind in der Folge aus unseren Strassen verschwunden. Doch seit etwa einem Monat sind einige Unbeugsame hier und dort im Land wieder zu hören.

Djembes nicht empfohlen

“Seit Ende Juni spielen in unserer Fussgängerzone wieder Strassenmusiker”, freut sich Georges Grillon, Leiter des Neuenburger Buskers, dessen 31. Ausgabe für August geplant gewesen war. Er hatte sich sogar eine Ausweichlösung vorgestellt, indem die Auftritte zum Beispiel in einen Innenhof des Théâtre du Passage, unweit der Fussgängerzone, verlegt worden wären. Aber die Vorgaben zum Abstand halten und die Beschränkung auf 300 Personen für Veranstaltungen liessen seine Idee schliesslich platzen.

“Die Künstler, die seit kurzem hier wieder zu hören und zu sehen sind, müssen am Tag ihres Auftritts bei der Polizei vorspielen, die für die Erteilung einer Bewilligung zuständig ist. Wer eine Erlaubnis erhalten will, dem rate ich von jeglicher Begleitung mit Djembes [afrikanische Trommeln, N.d.R.] ab”, sagt er.

Zudem bleibt in Neuenburg eine weitere Einschränkung bestehen: “Aufgrund des Drucks der Restaurants ist es noch immer verboten, zwischen Mittag und 13 Uhr in den Strassen des Stadtzentrums zu spielen, um den Betrieb auf den Terrassen nicht zu stören”, sagt Grillon.

Eine andere Vorschrift bringt ihn auf die Palme: “Der Verkauf von CDs ist in Neuenburg nicht erlaubt, in Bern hingegen können die Musiker dies problemlos tun.”

Oft geht es dabei um erhebliche Verkäufe, die es den Künstlern ermöglichen, ihr Einkommen aufzustocken. “Musikern aus Bulgarien wurde eine Strafe von 400 Franken auferlegt, weil sie hier illegal CDs verkauft hatten”, erinnert er sich.

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Erobert sich in Biel Ton für Ton die Strasse zurück: Strassenmusik-Legende Johnny Distortion, der früher mal als Roadie mit den Greatful Dead tourte. Alain meyer

“Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt in Winterthur!”

Die Tour de Suisse für reisende Strassenmusiker geht über Neuenburg hinaus. Weiter östlich, in Winterthur, der sechstgrössten Stadt des Landes und der zweitgrössten Agglomeration des Kantons Zürich, darf man nur an einem Tag pro Woche auftreten, an maximal 12 Tagen pro Jahr. Am gleichen Platz darf pro Tag nur einmal und nur 20 Minuten lang gespielt werden, dann muss der Standort verlegt werden.

Tonverstärker und Synthesizer sind verboten. Dasselbe gilt für das “aufdringliche Sammeln” von Geld, erlaubt ist nur das Aufstellen eines Huts oder Instrumentekastens. “Es sind keine Anreize erlaubt”, sagt Johnny Distortion. Wie in Neuenburg dürfen auch in Winterthur keine CDs verkauft werden. Nach Angaben der lokalen Behörden handelt es sich um eine Aktivität, die unter das Handelsrecht fällt.

Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zu einer Verwarnung, einer Busse oder einer Wegweisung führen. “Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt in Winterthur!”, heisst es auf dem Merkblatt der Stadtpolizei Winterthur.

In Zürich bestehen praktisch die gleichen Barrieren für die Musiker und Musikerinnen, die unsere Strassen neu beleben möchten. Auch hier gilt ein Verbot für den Verkauf von CDs, und nur das “passive Sammeln” von Geld wird toleriert. Andererseits darf der Auftritt bis zu einer halben Stunde dauern. Auftreten dürfen die Strassenmusiker*innen in acht dafür ausgewiesenen Zonen. Aber nicht am Sonntag.

Nicht beim Spital

In Städten in der Deutschschweiz gibt es teilweise noch andere Hindernisse. In Basel wurde die maximal zulässige Anzahl von Musikern pro Gruppe auf vier festgelegt. Während fast in der ganzen Gemeinde musiziert werden kann, gibt es zwei auffallende Ausnahmen: Die Nähe zu Spitälern und zum Zoo ist zu meiden.

Zudem sieht das Reglement sieht vor, dass die Musiker*innen in der Nähe von Café- und Restaurant-Terrassen nur mit dem Segen der Besitzer auftreten dürfen. Dies ist manchmal eine Herausforderung. Bei den Haltestellen der öffentlichen Verkehrsbetriebe gilt ein Spielverbot.

Neben Verstärker und Synthesizer, die auch in Zürich und Winterthur verboten sind, fügt die Basler Polizei “lautstark gespielte (Perkussions- und Blas)instrumente hinzu. Ein Verstoss gegen die Vorgaben kostet 80 Franken Busse.

Auch in Biel, wo Johnny Distortion vor zwanzig Jahren gelandet ist, braucht es ein “Sesam öffne Dich”, um auf der Strasse musizieren zu dürfen. Die Aufsicht liegt bei der Gewerbepolizei und diese behält sich das Recht auf eine Hörprobe vor, um die Qualität und Lautstärke des jeweiligen Auftritts zu beurteilen, bevor eine Bewilligung erteilt wird. 

Die Bewilligung muss beim Auftritt deutlich sichtbar platziert werden. Neben Verstärkern, deren Einsatz anderswo ebenfalls verboten ist, gilt dies in Biel auch für Radios, Bandaufnahmen oder andere technische Mittel zur Tonwiedergabe. Einzige Ausnahme sind die Drehorgeln aus uralten Zeiten, welche die Richtlinie zulassen.

Reduzierter Zeitrahmen für Dudelsack

Auch in Biel dürfen die Musiker und Musikerinnen nicht in der Nähe von Spitälern, Schulen und Gotteshäusern spielen. Eine weitere lokale Besonderheit ist, dass sie nicht länger als 15 Minuten Musik machen dürfen, wenn sie, wie es in den Vorschriften heisst, ein “Instrument mit besonders durchdringendem Klang (wie z.B. Schlagzeug, Dudelsack usw.)” spielen.

Die Bewilligung kostet eine Grundgebühr von 25 Franken plus 5 Franken pro Aufführungstag. Zudem dürfen die Musiker*innen nur an acht aufeinander folgenden Tagen auftreten. Danach muss eine 30-tägige Pause eingelegt werden.

Künstlerinnen und Künstler, die nicht aus EU-Staaten stammen, erhalten keine Bewilligung. “Dasselbe Phänomen der Ausgrenzung habe ich in Freiburg beobachtet”, sagt George Grillon und erinnert sich, dass er dort mit Musikern aus Südafrika gescheitert war.

Was sagt die Freiburger Verordnung dazu? Um von der Polizei eine Bewilligung zum Auftritt in den Fussgängerzonen der Stadt erhalten zu können, muss man mindestens 16 Jahre alt sein, eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis haben und “eine annehmbare Unterkunft” nachweisen können.

Im Gegensatz zu anderen Städten, die weniger in der katholischen Tradition verwurzelt sind, akzeptiert Freiburg jedoch, dass Musikerinnen und Musiker auch am Sonntag auftreten, zwischen 11 und 19 Uhr, und in gebührender Entfernung von Kirchen, Klöstern und anderen Orten der Meditation. Was die Nähe zu Schulen oder Spitälern angeht, gibt es keine Vorgaben. Nur Kultstätten müssen vor Lärmbelästigung bewahrt werden.

Die Zahl der Musiker*innen pro Gruppe ist auf drei beschränkt, bei Chören auf fünf Personen. Wie anderswo sind auch in Freiburg Perkussions- oder besonders lärmende Instrumente verboten.

Neue Einschränkungen wegen Covid-19

Heute sind wegen der aktuellen Gesundheitskrise an mehreren Orten in der Schweiz weitere Einschränkungen verhängt worden. “Derzeit dürfen pro Tag in der Freiburger Fussgängerzone nur drei Künstler auftreten. Zudem dürfen sie am Mittwoch und Samstag nicht in der Nähe der Märkte spielen”, sagt Delphine Marbach, die Sprecherin der Stadt.

Auch in Lausanne, wo Strassenmusiker seit Ende Juli wieder auftreten dürfen, gibt es Sonderregelungen. Die Lausanner Polizei warnt auf ihrer Website vor dem Betteln “unter dem Deckmantel der künstlerischen Tätigkeit”. Um die Tätigkeit eines Strassenkünstlers ausüben zu können, “bedarf es eines gewissen Talents und technischen Gepäcks sowie eines vielfältigen Repertoires”, heisst es in der Verordnung weiter.

Für Jennifer Moser, Mitglied der Schweizerischen Föderation der Strassenkünste (FARS), wäre eine Harmonisierung der Vorschriften heute sehr praktisch. “Probeauftritte vor der Polizei, unterschiedliche Bewilligungsverfahren, Steuern, all das erschwert das Leben der Künstler und Künstlerinnen”, sagt sie. “Und dass man in Altersheimen spielen geht, das gab es auch schon. Das ist keine Umorientierung!”

(Übertragung aus dem Französischen: Rita Emch)

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