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Die IV bleibt eine Baustelle

Behinderten-Demonstration vor dem Bundeshaus in Bern, Oktober 2004. Keystone

Seit einigen Jahren fallen die finanziellen Verluste der Invalidenversicherung (IV) ins Bodenlose. Die Lösung dieses Problems steht beim neuen Parlament ganz oben auf der Prioritätenliste.

Die Bemühungen, das Problem in den Griff zu kriegen, begannen bereits in der letzten Legislatur. Im Vordergrund standen vorerst wirtschaftliche Massnahmen, jetzt gilt es aber, neue Ressourcen zu erschliessen.

Aus finanzieller Sicht steht es schlecht um die Invalidenversicherung (IV). Die Versicherung hat ein jährliches Defizit von rund anderthalb Milliarden Franken zu beklagen, erwachsen aus einer kumulierten Schuld von etwa zehn Milliarden.

Das Problem ist die beängstigende Zunahme der Bezüger. Im Jahr 2007 zählte man 256’000 Personen, die Anrecht auf eine Rente hatten, das sind 83’000 mehr als noch vor zehn Jahren. In Prozenten ausgedrückt ist der Zuwachs noch augenfälliger: rund 5% der Bevölkerung sind im Moment IV-berechtigt, gegenüber rund 3% Anfang der 1990er-Jahre.

Diese Entwicklung ist vor allem auf den starken Anstieg von psychischen Erkrankungen zurückzuführen, die in den letzten zehn Jahren um 8% zugenommen haben. Heute sind es nunmehr etwa 100’000 Personen, die auf Grund einer psychischen Krankheit eine IV-Rente beziehen.

Anhebung der Mehrwertsteuer als Stolperstein

Während der letzten Legislatur haben sich die Politiker mit dem lamentablen Zustand der IV beschäftigt. Hauptsorge bleibt das grosse Loch in der Kasse – wie ist es zu stopfen? Ein probates Mittel wäre die Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST), doch dies ist leichter gesagt als getan…

Das Parlament stimmte in einem ersten Projekt einer Erhöhung von 0,8% zu, die aber an eine gleichzeitige, 1%-ige Erhöhung der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) gebunden war, was sich als problematisch erwies.

Diese Anhebung zu Gunsten der AHV würde erst im Jahr 2009 umgesetzt, und auch nur im Fall von finanziellen Problemen. Die drohende Erhöhung der MWST von 1,8 Prozentpunkten hätte allerdings in einer Volksabstimmung kaum eine Chance.

Die Idee einer Anhebung der MWST – diesmal nur zu Gunsten der IV – wurde weiterverfolgt. Doch im vergangenen März haben die Parlamentarier ihrerseits das Projekt zum Scheitern gebracht. Die Rechte wollte keine Erhöhung, die nicht zeitlich begrenzt war.

Auch die Idee der Linken, die Arbeitnehmerbeiträge zu erhöhen, wurde von der Rechten vom Tisch gewischt. Sie fürchtete Auswirkungen auf die Wirtschaft.

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Invaliden-Versicherung

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Invalidenversicherung (IV) ist eine obligatorische Versicherung. Sie sichert den Versicherten die Existenzgrundlage, wenn sie invalid werden. Dies geschieht mittels Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen. Die IV subventioniert auch speziell eingerichtete Institutionen. Die Versicherung wird zu rund 40% von Beiträgen der Erwerbstätigen und Arbeitgeber finanziert. Der Rest stammt aus öffentlichen Geldern.

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Härtere Gangart

Für die Rechte, allen voran die Schweizerische Volkspartei (SVP), ist die IV ein Fass ohne Boden. Mit anderen Worten: es kam für sie nicht in Frage, die Finanzierung zu erhöhen, ohne gleichzeitig Massnahmen zu ergreifen, die dem Defizit Einhalt gebieten und das Funktionieren der Versicherung verbessern.

Mit der Annahme der 5. Revision der Invalidenversicherung im letzten Juni durch das Stimmvolk wurde diese Forderung nun erfüllt. Die Revision ermöglicht Einsparungen durch die bessere Integration der Behinderten in die Arbeitwelt und durch gewisse Leistungskürzungen.

So sollten jährlich rund 500 Millionen Franken eingespart werden. Bloss, die Revision allein löst die finanziellen Probleme der IV keineswegs.

Eine Kompromisslösung

Es ist nun die Sache des neu gewählten Parlamentes, das Problem beim Schopf zu packen. Und die Lösung heisst einmal mehr: Anhebung der MWST.

Der Vorschlag, der von den Kommissionsmitgliedern der grossen Kammer unterbreitet wurde, ist eine “Kompromisslösung”, die im Parlament eine Mehrheit finden soll.

Einige Punkte dürften eine Mehrheit der Rechten zufrieden stellen: die Anhebung der MWST fällt weniger hoch als ursprünglich vorgesehen aus, sie wird zeitlich auf 7 Jahre begrenzt und der Vorschlag einer Erhöhung der Arbeitnehmerbeiträge wurde fallengelassen.

Die Kommission empfiehlt zudem die Schaffung eines autonomen Kompensationsfonds für die IV. Zum heutigen Zeitpunkt sind die AHV und die IV in einem einzigen, gemeinsamen Fonds vereint. Einen autonomen Fonds zu schaffen hätte den Vorteil, das Finanzierungssystem transparenter zu gestalten und vor allem nicht die AHV zu strafen, die im Moment noch schwarze Zahlen schreibt.

Diese Kompromisslösung scheint nun Bewegung in die verfahrene Situation zu bringen. Der Ständerat (kleine Parlamentskammer) hat ihr am Dienstag zugestimmt. Die Vorlage geht nun wieder an den Nationalrat (grosse Kammer).

swissinfo, Olivier Pauchard
(Übertragung aus dem Französischen: Christine Fuhrer)

Am 18. Juni 2007 hat sich das Stimmvolk mit 59,1% für die 5. IV-Revision ausgesprochen.

Diese sieht Einsparungen vor, durch die bessere Integration der Behinderten in den Arbeitsmarkt und durch gewisse Leistungskürzungen.

Mit dieser Revision sollten rund 500 Millionen Franken eingespart werden. Sie tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Für die Rechte war diese Revision eine Vorbedingung für die Bewilligung einer Zusatzfinanzierung der IV.

Der Kompromissvorschlag, den der Ständerat am Dienstag gutgeheissen hat, sieht eine weniger starke Mehrwertsteuer-Erhöhung vor als ursprünglich geplant.

Der übliche Normalsatz der MWST soll von 7,6% auf 8,1% (anstatt auf 8,3%) angehoben werden, der Sondersatz für Beherbergungen von 3,6% auf 3,8% (anstatt auf 3,9%.

Der reduzierte Satz für Waren des täglichen Bedarfs steigt von 2,4% auf 2,6% (keine Änderung).

Die Erhöhung wird auf eine Zeitspanne von sieben Jahren limitiert.

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