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Extreme Gewalttäter für immer wegsperren?

In der Strafanstalt Pöschwies im zürcherischen Regensdorf werden schon heute Täter verwahrt. Keystone

Extrem gefährliche, nicht therapierbare Sexual- und Gewaltstraftäter sollen lebenslang verwahrt werden. Ohne Hafturlaub und ohne Möglichkeit einer Entlassung.

Dies fordert die so genannte Verwahrungs-Initiative, die von einem Komitee aus Opfern und Betroffenen lanciert worden ist.

Im Februar 1996 wurde die 13-jährige Katja von einem Wiederholungstäter entführt, mehrfach vergewaltigt und stranguliert. Als er das Mädchen für tot hielt, warf er es in einen eiskalten Bach und fuhr davon. Katja überlebte den Horror, weil sie sich tot stellte, der Täter wurde am Tag darauf gefasst.

Betroffen vom Schicksal ihrer Nichte wollte Anita Chaaban etwas unternehmen. Zusammen mit anderen Opfern und Betroffenen lancierte sie die Volksinitiative “Lebenslange Verwahrung für extrem gefährliche, nicht therapierbare Sexual- und Gewaltstraftäter”.

Lebenslang ohne Hafturlaub

Die Initiative wurde im Mai 2000 mit fast 200’000 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie fordert, dass extrem gefährliche Sexual- und Gewalttäter, die nicht auf eine Therapie ansprechen, lebenslang verwahrt werden und keinen Hafturlaub erhalten.

Gutachten zur Beurteilung von Sexual- und Gewaltstraftätern sollen immer von zwei voneinander unabhängigen Experten erstellt werden.

Eine Entlassung soll nur geprüft werden, wenn durch neue wissenschaftliche Erkenntnisse nachgewiesen ist, dass der Täter geheilt werden kann und künftig für die Allgemeinheit keine Gefahr mehr darstellt.

Die Verantwortung für einen Rückfall eines entlassenen Täters sollen die Behörden übernehmen.

“Das Restrisiko bei diesen schweren Verbrechen muss nicht die Bevölkerung tragen, sondern der Täter selbst”, sagt Initiantin Anita Chaaban gegenüber swissinfo.

Strafgesetz wird verschärft

Der Bundesrat und eine Mehrheit des Parlaments sind gegen die Initiative. Sie betonen, dass das revidierte Strafgesetz besser vor gefährlichen Straftätern schützen würde.

Diese sieht als indirekter Gegenvorschlag vor, dass alle Täter verwahrt werden können, die sehr schwere Taten begangen haben und bei denen Rückfallgefahr besteht. Diese Gesetzesänderungen treten 2006 in Kraft.

Die wichtigsten Anliegen der Initiative würden damit bereits erfüllt, so die Argumentation. Der Hauptkritikpunkt ist zudem, dass mit der Verwahrungs-Initiative eine zusätzliche Form der Verwahrung geschaffen würde.

Die Initiative verfolge zwar berechtigte Anliegen. Sie schiesse jedoch übers Ziel hinaus, betonen die Gegner. Sie sei unvollständig und führe dazu, dass auch “ungefährlich gewordene Täter” nicht mehr aus der Verwahrung entlassen werden können.

“Sie stellt eine Überforderung dar für Gutachterinnen und Gutachter, für Richterinnen und Richter”, gibt SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer zu bedenken, die als Richterin und Präsidentin des Vereins Opferhilfe beider Basel amtet.

Zwei parallele Gesetzesartikel?

Leutenegger hat Angst, dass mit einer Annahme der Initiative “ein neues Sicherheitsgefühl vorgegaukelt wird, das nicht besteht”. Anita Chaaban ist da ganz anderer Meinung: “Wenn diese Initiative zusätzlich zum Verwahrungsartikel kommt, dann haben wir eine zusätzliche Sicherheit.”

Diese würde der neue Verwahrungs-Artikel im Strafgesetzbuch nicht bieten. “Er macht keinen Unterschied zwischen therapierbaren und nicht therapierbaren Tätern, wenn es um die Überprüfung geht”, moniert Chaaban.

Eine solche Überprüfung, die in beiden Fällen von einem (revidiertes Strafgesetz), respektive zwei (Initiative) Gutachterinnen oder Gutachtern vorgenommen werden muss. Damit wird der Psychiatrie in jedem Fall eine wesentliche wichtigere Rolle zukommen.

Gutachter gesucht

Hier hat Leutenegger Oberholzer grosse Bedenken: “Zwei Gutachter zu finden, die bereits zum Zeitpunkt der Erstbeurteilung eine lebenslange Beurteilung fällen, dürfte in höchstem Masse schwierig werden.”

Bereits in sehr viel einfacheren Fragestellungen habe man heute grösste Schwierigkeiten, Gutachter zu finden, erzählt die Richterin aus der Praxis.

Falls die Initiative nicht angenommen würde, befürchtet Initiantin Chaaban, dass erneut extrem gefährliche Täter frühzeitig entlassen und rückfällig werden. “Die Vergangenheit hat uns gezeigt, wohin uns das gebracht hat. Es hat viele Kindermorde deswegen gegeben.”

Am 8. Februar entscheiden Volk und Stände über die Verwahrungs-Initiative.

swissinfo, Christian Raaflaub

Die Volksinitiative “Lebenslange Verwahrung für extrem gefährliche, nicht therapierbare Sexual- und Gewaltstraftäter” fordert für diese Gruppe von Tätern eine Verwahrung mit restriktiven Entlassungsbedingungen, ohne Hafturlaub.

Bundesrat und Parlamentsmehrheit lehnen die Initiative ab. Sie setzen als indirekten Gegenvorschlag auf die Revision des Strafrechts.

Darin ist eine lebenslange Verwahrung nicht nur für extrem gefährliche Straftäter vorgesehen, sondern für alle, die sehr schwere Taten begangen haben und bei denen mit weiteren solchen Handlungen gerechnet werden muss.

Die Gegner der Initiative verweisen auf das revidierte Strafgesetz, das 2006 in Kraft treten soll. Dieses sehe einen umfassenderen Verwahrungs-Artikel vor.

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