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Fall Ahmed Zaoui für die Schweiz abgeschlossen

Die Schweiz hatte den algerischen FIS-Aktivisten Ahmed Zaoui (hier in seiner Wohnung in Ouagadougou) aus Sicherheitsgründen ausgeschafft. Keystone Archive

Der algerische Islamist Ahmed Zaoui hat im Januar Burkina Faso verlassen, wohin er 1998 von der Schweiz ausgeschafft wurde. Für die Schweiz ist damit der Fall Zaoui abgeschlossen: Sie muss nicht mehr für seinen Unterhalt aufkommen.

Die Schweiz sei unlängst über Zaouis Ausreise informiert worden, erklärte Viktor Schlumpf, Sprecher des Justiz- und Polizeiministeriums. Damit werde das Abkommen, das die Schweiz zum Unterhalt Zaouis in Burkina Faso verpflichtet, hinfällig.

Der illegal aus Belgien eingereiste Zaoui hatte 1997 in der Schweiz Asyl beantragt. Nachdem Zaoui für die algerische Islamische Heilsfront FIS politisch aktiv geworden war, schränkte der Bundesrat die Bewegungsfreiheit Zaouis und seiner Familie stark ein.

In einer Blitzaktion wurde Zaoui 1998 schliesslich nach Burkina Faso ausgeschafft. Die Schweiz hatte mit diesem Land ein entsprechendes Abkommen über die Aufnahme Zaouis abgeschlossen, wobei sich Bern zur Bezahlung der Unterhaltskosten verpflichtete. Die Ausschaffung wurde mit der Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz begründet.

swissinfo und Agenturen

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