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FIFA-Präsident Blatter reingewaschen

Hat saubere Hände: Joseph Blatter. Keystone

Das Strafverfahren gegen Joseph Blatter wird eingestellt. Er war von elf Mitgliedern des FIFA-Exekutivkomitees wegen angeblicher Veruntreuung angezeigt worden.

Blatter spricht von einem “unwürdigen Spiel” und verzichtet auf eine Entschädigung.

Die Bezirksanwaltschaft des Kantons Zürich hat keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten festgestellt, wie sie am Mittwoch bekannt gab.

Gegen den Präsidenten des mächtigen Weltfussballverbandes (FIFA) waren verschiedene Vorwürfe erhoben worden, bei denen es neben Veruntreuung um ungetreue Geschäftsbesorgung ging.

Vorwurf: Wiederwahl erkauft.

So soll er gemäss der im Vorfeld der FIFA-Präsidentenwahl im Mai 2002 eingereichten Anzeige unter anderem Zahlungen von FIFA-Geldern an Drittpersonen veranlasst haben.

Mit dem Geld soll er sich seine Wiederwahl erkauft haben: Die Anzeiger warfen ihm vor, sich von seinen Begünstigten Hilfe bei der Wahlkampagne erhofft zu haben.

Zudem soll er Geld-Forderungen der FIFA zu Unrecht abgeschrieben haben. Weiter wurde Blatter vorgeworfen, er habe sich beim Bezug seiner Entschädigungen von der FIFA Unregelmässigkeiten zu Schulden kommen lassen.

Unzureichend für eine Klage

Die Ermittlungen haben gemäss Mitteilung der Bezirksanwaltschaft ergeben, dass Blatter kein strafbares Verhalten unterstellt werden kann, das für eine Anklage ausreichend sei.

Auf Grund der Akten sei klar, dass Blatter im Zusammenhang mit einem Teil der Vorwürfe rechtens gehandelt habe, sei dies, weil sich diese als falsch erwiesen hätten oder, dass Blatter Beschlüsse umsetzte, zu denen die Anzeigeerstatter selber ihre Zustimmung gegeben hätten.

Blatter: Genugtuung

Blatter reagierte mit grosser Genugtuung auf den Beschluss, der noch nicht rechtskräftig ist. “Die Anzeige war ein unwürdiges Spiel – so etwas darf nie mehr passieren”, sagte er.

Der Entscheid mache deutlich, dass die Anklage jeder Grundlage entbehrte und nur einem Zweck diente, nämlich seine Wiederwahl zum FIFA-Präsidenten zu verhindern.

Auf die ihm zustehende Entschädigung und eine Genugtuung will Blatter verzichten. Die FIFA soll zum Ausgleich der leichtfertig verursachten Verfahrenskosten einer gemeinnützigen Organisation eine Spende zukommen lassen.

Wiederwahl nie gefährdet

Die Kampagne gegen Blatter im Vorfeld der FIFA-Präsidentenwahl hatte keinen Erfolg: Der 66-jährige Walliser wurde zwei Tage vor Beginn der Fussball-Weltmeisterschaft in Seoul schon im ersten Wahlgang deutlich gegen den Kameruner Issa Hayatou für eine zweite Amtszeit gewählt.

Der Wahl war neben der Strafanzeige ein beispielloser Konflikt innerhalb der FIFA vorausgegangen, bei dem Blatter vom Generalsekretär des Weltfussballverbands, seinem Landsmann Michel Zen-Ruffinen, des Missmanagements und der Korruption beschuldigt worden war. Zen-Ruffinen ist inzwischen von seinem Amt zurück getreten.

swissinfo und Agenturen

Blatter wurde im Frühling 2002 vorgeworfen, FIFA-Gelder veruntreut zu haben.

Mit Geld soll er seine Wiederwahl als FIFA-Präsident erkauft haben.

Er wurde im Mai deutlich wieder in seinem Amt bestätigt.

Die Vorwürfe konnte die Bezirksanwaltschaft Zürich erhärtet werden, sie verzichtet auf eine Klage.

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