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Geldwäscherei: Weniger Verfahren eröffnet

Geldwäscherei nimmt zwar ab, doch gibt es nach wie vor Grauzonen. Keystone

Die Zahl der durch die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (KST) eröffneten Verfahren hat 2005 um 40% auf 264 abgenommen.

Die Kontrollstelle will vermehrt die “schwarzen Löcher” bekämpfen, aus denen kaum Informationen dringen.

Die Finanzintermediäre hielten sich in den meisten Fällen an die Bestimmungen der Kontrollstelle, sagte deren Leiterin Dina Beti am Donnerstag in Bern bei der Vorstellung des KST-Jahresberichts.

Im vergangenen Jahr erliess die Kontrollstelle 488 Verfügungen. Sie erhob 11 Strafanzeigen wegen illegaler Tätigkeit; 3 Finanzintermediären entzog sie die Bewilligung.

Strafen haben sich nahezu verdoppelt

Die KST führte 381 Kontrollen selbst durch. Daneben beauftragte sie mit 11 Selbstregulierungs-Organisationen (SRO) auch die Branche selbst mit der Aufsicht. Die SRO werden ihrerseits von der KST überwacht.

Den SRO angeschlossen waren im vergangenen Jahr etwas mehr als 6000 Finanzintermediäre. Die SRO verhängten in 483 Fällen Sanktionen (2004: 508 Fälle). Mit 171 Strafen wurden knapp 100 mehr ausgesprochen als 2004. 57 Finanzintermediäre wurden ausgeschlossen; 255 erhielten Bussen, Mahnungen und Verweise.

Dass sich die Strafen nahezu verdoppelt haben, führte Beti auf die grössere Erfahrung der SRO zurück. Die Organisationen seien griffiger gegen die Geldwäscherei vorgegangen.

Marktaufsicht effizienter

Bei der Aufsicht des Markts stützt sich die Kontrollstelle neben eigener Recherchen zunehmend auch auf externe Informanten. Sie eröffnete 2005 mit 264 Marktaufsichtsverfahren zwar 40% weniger als im Vorjahr. Doch seien die Interventionen deutlich effizienter verlaufen, heisst es im Bericht.

In 55 Fällen mündete die Intervention in einen Anschluss des betroffenen Finanzintermediärs an eine SRO oder in eine Direktuntersuchung durch die Kontrollstelle.

Bei den externen Hinweisquellen stiess die KST auf “schwarze Löcher” im schweizerischen Finanzplatz, aus denen kaum Informationen dringen. Diese seien geografisch einzugrenzen, sagte Beti. Die Kontrollstelle werde hier aktiv. Erste Ergebnisse würden Ende Jahr bekannt gegeben.

Kosten abwälzen

Im laufenden Jahr erhebt die Kontrollstelle zur Deckung ihrer Kosten von total 3,6 Mio. Franken neben den bestehenden Gebühren zum ersten Mal eine Aufsichtsabgabe an die Finanzintermediäre. Sie werde sich auf je rund 250 Franken belaufen, sagte Beti.

Verbessert wurde auch die Praxis bei den Kreditgeschäften: Neu sind Kreditgeschäfte, welche dem Geldwäschereigesetz unterstehen, klar eingegrenzt auf bankähnliche – also profitorientierte – Geschäfte.

Die KST ist nicht zu verwechseln mit der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei (fedpol). Diese geht Geldwäscherei-Hinweisen von Banken und Finanzintermediären nach und leitet sie wenn nötig an die Strafverfolgungsbehörden weiter.

swissinfo und Agenturen

Geldwäscherei ist in der Schweiz seit dem 1. Januar 1998 gesetzlich verboten. Für Vollzug und Aufsicht sind verschiedene Instanzen zuständig.

Die Banken-Kommission beaufsichtigt die Banken, das Bundesamt für Privatversicherung die Lebens-Versicherungen, die Casino-Kommission die Casinos und die Kontrollstelle gegen die Geldwäscherei die Finanz-Intermediäre.

Künftig sollen auch Gesellschaften, die Inhaberaktien ausgeben, Juweliere oder Kunsthändler dem Gesetz unterstehen.

Ursprünglich wollte die Schweizer Regierung bereits im vergangenen Herbst ein entsprechend überarbeitetes Gesetz vorstellen. Die Finanzbranche ist gegen das Ansinnen erfolgreich Sturm gelaufen. Der Gesetzesentwurf wird jetzt noch einmal überarbeitet.

Der Anstoss zur Änderung kam von der Financial Action Task Force (FATF). Die Schweiz ist Mitglied dieser 1989 gegründeten Arbeitsgruppe, die weltweit die Wirtschaftskriminalität bekämpfen will.

Administrativ-Verfahren 2005: 264 (2004: 452)
Abnahme: 40%
Strafanzeigen wegen illegaler Tätigkeit: 11 (2004: 5)

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