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Mehr Verfahren wegen Geldwäscherei

Geldwäschern wird genauer auf die Finger geschaut. swissinfo.ch

Die Schweizer Kontrollstelle für Geldwäscherei hat im letzten Jahr 74 Prozent mehr Verfahren eröffnet als 2003.

Dennoch seien Finanzintermediäre zunehmend bereit, sich im Kampf gegen Geldwäscherei freiwillig und rechtzeitig einer Kontrolle zu unterstellen.

Nach einer Phase des Aufbaus unter dem Regime des 1998 in Kraft getretenen Geldwäschereigesetzes (GwG) hat sich die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (KST) letztes Jahr verstärkt der Marktaufsicht zuwenden können.

Die Zahl der Administrativ-Verfahren nahm deshalb gegenüber 2003 von 259 auf 452 zu. Das sind 74 Prozent mehr als im Vorjahr, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Jahresbericht hervorgeht.

Von den im vergangenen Jahr erledigten Verfahren mündeten indessen nur wenige in eine Zwangsmassnahme. In keinem Fall musste die Kontrollstelle zum stärksten Mittel greifen und eine illegal tätige Firma auflösen. 2003 war noch gegen fünf Unternehmen die amtliche Liquidation verfügt worden.

Aus dem Schatten ans Licht

Laut KST trägt die aktive Marktaufsicht dazu bei, dass sich die Finanzintermediäre – Vermögensverwalter, Treuhänder, Anwälte, Notare usw. – “freiwillig und rechtzeitig aus dem Schatten ans Licht bewegen”.

Konkret: Die Firmen bemühen sich um Anschluss an eine Selbstregulierungsorganisation (SRO) oder ersuchen um eine Bewilligung der KST.

Es war der Wille des Gesetzgebers, dass das Geldwäschereigesetz im Parabankensektor (Nichtbanken-Sektor) in erster Linie durch die Branche selber umgesetzt wird.

Letztes Jahr gab es 12 SRO, denen 6071 Finanzintermediäre angeschlossen waren. Eine davon, die SRO Treuhandkammer, stellte Ende 2004 ihre Tätigkeit ein. 333 Finanzintermediäre waren der Kontrollstelle direkt unterstellt.

In einer Evaluation kam die KST zum Schluss, dass sich die Selbstregulierung bewährt und die gesetzlichen Aufsichtsmittel genügen. Mängel bei den SRO hätten beseitigt werden können.

Was die Sorgfaltspflicht angehe, gebe es zwischen den direkt der KST unterstellten Finanzintermediären und jenen mit Anschluss an eine SRO nur geringfügige Unterschiede.

Erhöhte Bussen wirken präventiv

Präventive Wirkung entfalteten laut der Kontrollstelle zudem die Strafanzeigen wegen Geschäftsführung ohne Bewilligung und die vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) massiv erhöhten Bussen.

Die Kontrollstelle reichte fünf Strafanzeigen beim EFD ein, verglichen mit bloss einer im Vorjahr. Das EFD verhängte gegen einen “Sünder” eine Busse von 40’000 Franken; es handelte sich um den Verwaltungsrat und Geschäftsführer einer Vermögensverwaltungsfirma.

Im Vorjahr hatte die höchste Busse 16’000 Franken ausgemacht. Das Gesetz sieht Bussen von bis zu 200’000 Franken vor.

Mit dem Ausbau der Marktaufsicht und dem stärker ausgeschöpften Bussenrahmen trugen Kontrollstelle und EFD auch der Kritik Rechnung, die 2001 auf dem Höhepunkt der Vollzugskrise des 1998 in Kraft getretenen Gesetzes aufgekommen war.

Meldestelle ist etwas anderes

Die im Eidgenössischen Finanzdepartement angesiedelte KST wacht darüber, dass die Sorgfaltpflicht im Parabankensektor eingehalten wird.

Nicht zu verwechseln ist sie mit der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Bundesamt für Polizei (fedpol). Diese geht Geldwäscherei-Hinweisen von Banken und Finanzintermediären nach und leitet sie wenn nötig an die Strafverfolgungsbehörden weiter.

swissinfo und Agenturen

Administrativ-Verfahren 2004: 452
2003: 259
Steigerung: 74%
Strafanzeigen wegen illegaler Tätigkeit: 5

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