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“Uefa kann sich Schweizer Justiz nicht entziehen”

Christian Constantin kämpft gegen die Mächtigen von Europas Fussball. Keystone

Die Europa League beginnt am Donnerstag ohne den FC Sion. Die Walliser wurden von der Uefa wegen verbotener Transfers ausgeschlossen, erhielten aber vor einem Schweizer Gericht Recht. Ein Sportrechts-Experte erläutert den komplexen Fall.

Die Ereignisse haben sich diese Woche einmal mehr überschlagen: Am Dienstag forderte das Waadtländer Kantonsgericht den Europäischen Fussballverband (Uefa) mittels einer superprovisorischen Verfügung auf, den FC Sion zur Gruppenphase der Europa League zuzulassen.

Wenige Stunden später bestätigte die Uefa den Ausschluss. Dass Sion-Präsident Christian Constantin den Fall vor das Sport-Schiedsgericht in Lausanne (CAS) weiterzieht, ist wahrscheinlich. Vorsorglich hat der machtbewusste Constantin den Bundesrat per Brief aufgefordert, die Steuerbegünstigungen für die Uefa wie auch für die Fifa (Weltfussball-Verband) aufzuheben.

Der FC Sion hatte den Sieg, den er auf dem Rasen im Qualifikationsspiel gegen Celtic Glasgow erreichte, später am grünen Tisch verloren, weil die Walliser gegen die Schotten nach Ansicht der Uefa sechs Spieler ohne offizielle Freigabe eingesetzt hatten (Details zum Fall siehe Extras).

Der Fall hat sich mittlerweile zum offenen Machtkampf zwischen Christian Constantin und Uefa-Boss Michel Platini entwickelt. Ein wichtiger Faktor im Ringen sind die fünf Mio. Franken, die dem FC Sion aufgrund der Disqualifikation entgehen.

Mindestens ebenso wichtig aber ist die Grundsatzfrage nach der Autonomie des Sports und dessen Institutionen, betont Piermarco Zen-Ruffinen, Experte für Sportrecht an der Universität Neuenburg. 

swissinfo.ch: Was steckt hinter dem Konflikt FC Sion vs. die Mächtigen des Weltfussballs? 

Piermarco Zen-Ruffinen: Es ist die Auseinandersetzung zwischen zwei Rechtsordnungen, einer staatlichen und einer privaten. Der Sport ist nicht die einzige Domäne, die eine private Gerichtsbarkeit kennt. Solche existieren auch in den Bereichen Kirche oder Arbeit. Die private Gerichtsbarkeit muss aber dem Zivilrecht des Staates entsprechen, sie darf nicht darüber stehen.

swissinfo.ch: Also darf sich die Uefa nicht ungestraft einer Entscheidung eines Zivilgerichts entziehen? 

P.Z-R.: Nein. Wie Sie und ich untersteht auch die Uefa dem Zivilrecht. Dieses verfügt aber nicht über die Mittel, seine Entscheide durchzusetzen.

Das Strafrecht sieht Sanktionen vor, wenn sich jemand weigert, eine Entscheidung umzusetzen. Dasselbe gilt im Verwaltungsrecht: Bauen Sie ohne Bewilligung ein Haus und weigern Sie sich, dieses abzureissen, werden es die Behörden auf Ihre Kosten tun.

Solch zwingende Massnahmen kennt das Zivilrecht nicht. Eine einfache Busse, welche die Uefa riskiert, wirkt nicht sehr abschreckend.

Der FC Sion dagegen kann Schadenersatz samt Zinsen verlangen. Ein Urteil ist aber frühestens in zwei Jahren zu erwarten, obwohl der Wettbewerb der Europa League diese Woche beginnt. Längerfristig kann die Uefa aber nur verlieren.

swissinfo.ch: Ist ein Urteil von der Tragweite des Falles Bosman denkbar? 

P.Z-R.: Verliert die Uefa den Prozess, wird es eine Explosion geben. Im Bosman-Urteil stand lediglich der freie Personenverkehr auf dem Prüfstand. Die Gerichte entschieden, dass die damaligen Transfersummen, die bei Ende eines Vertrages fällig geworden waren, eine Einschränkung des freien Personenverkehrs darstellten.

Im jetzigen Fall riskiert die Uefa eine Verurteilung wegen Missbrauch einer marktbeherrschenden Position. Die Dimension eines solchen Urteils kann im Moment niemand abschätzen.

swissinfo.ch: Wie stehen die Chancen von Constantin und dem FC Sion?

P.Z-R.: Der FC Sion kann diesen Fall gewinnen. Aber es hängt auch davon ab, wer seine Interessen verteidigt und wie mutig die Richter sind, die sich mit dem Fall befassen.

Es könnte ähnlich enden wie der “Fall Charleroi”: Der belgische Klub verlangte von der Uefa Entschädigungen für jene seiner Spieler, die sich bei einem Einsatz mit der Nationalmannschaft verletzten. Als die Uefa merkte, dass es für sie brenzlig wurde, hat sie sich mit den betroffenen Vereinen finanziell geeinigt. Eine solche Lösung schliesse ich im Fall Uefa gegen FC Sion nicht aus.

swissinfo.ch: Ist es korrekt, wenn Sion ein Zivilgericht statt des Sport-Schiedsgerichts wie das CAS in Lausanne anruft?

P.Z-R.: Ich würde den Gang vor ein Sport-Schiedsgericht vorziehen, sobald es dieselben Garantien gewähren könnte wie die normale Justiz. Aber das ist bei weitem noch nicht der Fall. Vor einem Sport-Schiedsgericht hätte Jean-Marc Bosman seinen Prozess nie gewonnen.

Beim jetzigen Fall erleben wir eine juristische Maskerade, denn kann Michel Platini garantieren, dass die Uefa-internen Instanzen völlig unabhängig sind? Nicht einmal das CAS ist unabhängig, denn gewisse Richter sind mit Sportverbänden verbunden.

Der Ursprung des Falls liegt mehr als drei Jahre zurück: 2008 holte der finanzstarke Sion-Präsident Constantin die ägyptischen Torhüter-Legende Essam el-Hadary ins Wallis.

Doch die Uefa taxierte den Transfer als illegal, weil der damalige ägyptische Klub seinen Tormann nicht freigegeben hatte.

Als Strafe belegte die Uefa Sion mit einem generellen Transferverbot für die nächsten beiden Transferperioden. El-Hadarys Sperre betrug vier Monate.

Sion rekurrierte vor dem Sport-Schiedsgericht in Lausanne (CAS), das den Weiterzug aber als unzulässig erklärte. Dies bestätigte im Januar dieses Jahres auch das Bundesgericht.

Der Klub hielt eine erste Transfersperre ein und stellte sich im Januar 2011 auf den Standpunkt, mit dieser Sperre genügend Tage verbüsst zu haben.

Fifa und Uefa waren anderer Meinung und verlangten von der Schweizerischen Fussball-Liga die Sperrung der sechs Spieler, die Sion im Sommer 2011 gekauft hatte.

Die Sperre der sechs Spieler durch die SFL hob ein Walliser Zivilgericht wieder auf. Danach drohten Fifa und Uefa den Schweizer Klubs wie auch der Nationalmannschaft mit Sanktionen.

Am 26. August qualifizierte sich Sion gegen Celtic Glasgow, die unter Protest spielten, für die Europa League.

Die Uefa schloss Sion am 3. September aus dem Bewerb aus. Am 9. September wies ein Walliser Gericht den Einspruch Sions ab.

Am 13. September erhielt Sion-Boss Constantin vom Waadtländer Kantonsgericht Recht und verlangte von der Uefa Sions Wiederaufnahme in die Europa League. Die Uefa widersetzte sich aber dem Zivilgericht.

Christian Constantin reichte am Mittwoch Strafanzeige gegen die höchsten Uefa-Funktionäre um Präsident Michel Platini ein. Der Vorwurf lautet auf Missachtung der Verfügung eines zivilen Schweizer Gerichts.

Zugleich rief er in Briefen die Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf und die Kantone Zürich und Waadt auf, sich für die Aufhebung dfer Steuerbegünstigungen für die Fifa und Uefa einzusetzen.

Michel Platini erklärte das Verhalten Sions als “inakzeptabel”, die Regeln seien allen Klubs bekannt und müssten respektiert werden. Zudem gelte es, die Urteile der unabhängigen Sportgerichtsbarkeit umzusetzen.

Constantin will mit dem FC Sion am 29. September in der Europa League das Heimspiel gegen Udinese bestreiten.

Übertragen aus dem Französischen: Renat Kuenzi

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