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Hohe Strafen für junge Mörder

Der 25-jährige französisch-algerische Doppelbürger (Mitte) muss für seine Tat 19 Jahre ins Zuchthaus. Keystone

Zwei Männer, die vor zwei Jahren einen Jugendlichen im waadtländischen Yverdon totgeprügelt hatten, wurden zu hohen Zuchthausstrafen verurteilt.

Der Mord, begangen in einer Zeit wachsender Jugendgewalt, sorgte in der Schweiz für grosses Aufsehen.

Zwei Jahre nach dem tödlichen Überfall auf einen Jugendlichen in Yverdon sind zwei der Täter am Montag zu hohen Strafen verurteilt worden. Der heute 23-jährige Portugiese muss für 20 und der 26-jährige französisch-algerische Doppelbürger für 19 Jahre ins Zuchthaus.

Neben der Zuchthausstrafe erhielt der Portugiese einen lebenslänglichen Landesverweis. Der Franko-Algerier darf nach Ablauf der Strafe die Schweiz während 15 Jahren nicht betreten.

Mord nach Raub

Die beiden Männer hatten am 1. Juni 2003 am Bahnhof in Yverdon-les-Bains zusammen mit zwei damals Minderjährigen einen 18-Jährigen aus La Chaux-de-Fonds totgeprügelt.

Die vier Täter hatten dem jungen Mann zuerst auf der Zugfahrt nach Yverdon seinen Discman abgenommen. Nach der Ankunft im Bahnhof verfolgten sie ihn und schlugen abwechslungsweise auf ihn ein. Fusstritte und Fausthiebe sowie später Schottersteine prasselten auf das Opfer ein.

Um sich zu verteidigen, zog das Opfer ein Messer und verletzte einen Angreifer. Ein anderer packte das Messer und stiess es dem 18-Jährigen in die Lende. Fünf Tage später starb der junge Mann. Die Autopsie zeigte, dass er den Kopfverletzungen erlag. Der Messerstich wäre ohne sofortige Intensivpflege ebenfalls tödlich gewesen.

Die zwei zur Tatzeit minderjährigen Mittäter waren bereits zu einem früheren Zeitpunkt zu mindestens zwei Jahren Erziehungsheim verurteilt worden. Dies ist die Höchststrafe, die das Jugendstrafrecht vorsieht.

Mit dem Urteil ein “Zeichen setzen”

Mit dem Urteil folgt das Gericht weitgehend Staatsanwalt Jean-Marc Schwenter. Dieser hatte verlangt, dass die Justiz angesichts der wachsenden Jugendgewalt ein Zeichen setze. Er forderte eine Verurteilung beider Angeklagten wegen Mordes und eine Strafe von 20 Jahren Zuchthaus. Die Tat sei ein “Massaker an einem Unschuldigen”.

Die Verteidigung ihrerseits hatte in ihrem Plädoyer auf die schmerzhafte Vergangenheit der Angeklagten hingewiesen. Sie seien von ihren Familien im Stich gelassen und schlecht behandelt worden.

Keine mildernden Umstände

Das Gericht liess jedoch keinerlei mildernde Umstände gelten. Die beiden Täter hätten aus nichtigen und abscheulichen Motiven gehandelt, sagte Gerichtspräsident Bertrand Sauterel. Weil sich ihr Opfer gewehrt habe, hätten sie es bestrafen wollen.

Der Portugiese sei nicht wie er vorgab in Panik gewesen, sondern habe kaltblütig Steine auf den Kopf des Opfers geworfen. Er habe an dem Mord sogar noch Freude gehabt, sagte Sauterel.

Auch der Franko-Algerier habe als Kampfsportler sehr genau gewusst, dass seine Schläge für das Opfer lebensgefährlich waren. Das um ein Jahr tiefere Strafmass begründete der Gerichtspräsident mit der etwas weniger grossen Schuld, weil der Franko-Algerier nicht zugestochen habe.

Die beiden Verurteilten müssen den Eltern des getöteten Jugendlichen weiter 120’000 Franken Genugtuung bezahlen. Zudem wurde eine psychiatrische Behandlung angeordnet.

Nur Anklage befriedigt

“Wir sind grundsätzlich zufrieden mit dem Urteil”, erklärte der stellvertretende Staatsanwalt Daniel Stoll. Er glaube nicht, dass die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil rekurrieren werde, sagte Stoll.

“Meine Klienten sind enttäuscht über das Urteil”, erklärte die Anwältin der Familie des Opfers, Valérie Schweingruber. Sie hatten die Höchststrafe, also Lebenslänglich, gefordert. Sie werde mit ihren Klienten über einen Rekurs sprechen. Rein juristisch scheine ihr aber ein solcher nicht opportun.

Enttäuscht reagierten auch die Anwälte der Verteidigung. “Ich bin nicht überrascht, aber doch etwas enttäuscht über das Urteil”, sagte Sylviane Perret-Gentil, Anwältin des Portugiesen. Das Gericht habe dem Druck der öffentlichen Meinung nicht stand gehalten.

Sie werde sicher Rekurs einlegen, da die Reue und das Bedauern ihres Klienten bei der Strafzumessung nicht berücksichtigt worden seien. Voraussichtlich will auch Jacques Michod, der Anwalt des Franko-Algeriers, rekurrieren.

swissinfo und Agenturen

Es wird oft behauptet,
dass Gewalt von Jugendlichen zunehme,
dass Täter und Täterinnen im Vergleich zu früher jünger würden und
dass die Schwelle zur Gewaltanwendung herabgesetzt werde und so die Brutalität zunehme.
Diese Behauptungen können durch Forschungsergebnisse nicht bestätigt werden.
Art und Umfang der registrierten Kriminalität werden vom Anzeigeverhalten der Bevölkerung sowie von der Strafverfolgung durch die Polizei bestimmt.
(Aus dem Wörterbuch der Sozialpolitik)

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