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Kosovo-Rückkehr: Wer ist wo sicher?

Das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) beurteilt die Lage der ethnischen Minderheiten im Kosovo und die Zumutbarkeit der Rückkehr ihrer Angehörigen unterschiedlich.

Für die in der Schweiz rund 250 Angehörige zählenden serbischsprachigen Minderheiten (Serben, serbischsprachige Roma) gilt die Rückkehr grundsätzlich als nicht zumutbar. Eine Ausnahme bildet der Norden des Landes für Serben, die dort zuletzt ihren Wohnsitz hatten.

Den etwa 1000 slawischen Muslimen (Bosniaken, Torbes und Gorani) mutet das BFF die Rückkehr in die als sicher geltenden Bezirke Dragash, Prizren, Gjakove und Pej grundsätzlich zu. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt zudem auch ein alternativer Aufenthalt auf dem Territorium der restlichen Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien/Montenegro) als zumutbar.

Bei den rund 2000 albanischsprachigen Roma, Ashkali und Ägyptern hält das BFF die Heimkehr in die Bezirke Prizren, Gjakove, Pej/Istoq, Podujevo, Ferizaj und Vushtrri grundsätzlich für zumutbar. Eine Alternative in der restlichen Bundesrepublik Jugoslawien hingegen lässt sich dieser Gruppe in der Regel nicht zumuten.

swissinfo und Agenturen

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