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Adoption Nein, Partnerschaft Ja

Ein lesbisches Paar lässt sich im Standesamt der Stadt Zürich trauen. Keystone

Schwule und lesbische Paare sollen nach dem Willen des Nationalrats keine Kinder adoptieren dürfen. Allerdings stimmte er dem neuen Gesetz über die eingetragene Partnerschaft zu.

Die Verbände der Homosexuellen reagierten erfreut, die EDU kündigte das Referendum an.

Im Zentrum der Adoptionsfrage müsse das Wohl des Kindes stehen, und dieses könne unter zwei gleich-geschlechtlichen Elternteilen leiden, befand eine bürgerliche Mehrheit am Mittwoch.

Man solle einem Kind rein rechtlich nicht zwei Mütter oder Väter zuordnen können, ergänzte Justizministerin Ruth Metzler. Dies würde bisherige Prinzipien des Kindesrechts durchbrechen.

Dem natürlichen Kindesverhältnis entsprechend sei möglichst auch rechtlich jedem Kind ein Vater und eine Mutter zuzuordnen, sagte Metzler. Aus ihrer Sicht lässt sich das Adoptionsverbot auch nicht als verfassungswidrig – ja diskriminierend – bezeichnen.

Ratslinke spricht von Diskriminierung



Vergeblich kritisierte die Ratslinke, mit dem Adoptionsverbot würde in das Gesetz postwendend wieder eine neue Diskriminierung von Homosexuellen eingeführt. Dem Kindeswohl könne in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft genau so Sorge getragen werden wie in einer Ehe, wurde argumentiert.

Diese Meinung vertritt auch Remo Largo, Professor für Kinderheilkunde an der Universität Zürich, in einem Interview in der Berner Tageszeitung “Der Bund”. Die Art des Zusammenlebens, des Familienmodells entscheide nicht darüber, ob das Kindeswohl garantiert sei oder nicht, ist Largo überzeugt. “Was wichtig ist, ist die Art der Beziehung zum Kind.”

Auch der Antrag, Stiefkinder unter restriktiven Bedingungen adoptieren zu dürfen, scheiterte in der Grossen Parlamentskammer. Wie von der Adoption sollen eingetragene homosexuelle Partnerschaften auch von der Möglichkeit fortpflanzungs-medizinischer Verfahren ausgeschlossen werden.

Keine Ehe



Auch in den meisten anderen mehr oder weniger strittigen Fragen setzte sich der Bundesrat durch. Im Sozialversicherungs-Recht und der AHV stand der Rat vor der Frage, ob er alle Frauen oder alle Homosexuellen gleichbehandeln will. Er entschied sich für die zweite Variante.

Beim Tod ihres homosexuellen Partners sollen demnach sowohl Schwule wie auch Lesben einem Witwer gleichgestellt werden, und nicht von den grosszügigeren Leistungen für Witwen profitieren können.

Mit dem Gesetz sollen schwule und lesbische Paare in Bereichen wie Erbrecht, dem Sozialversicherungs-Recht oder der beruflichen Vorsorge Ehepaaren weitgehend gleichgestellt werden. Das Recht auf Eheschliessung wird ihnen aber nicht zuerkannt.

Gemischte Reaktionen

Die Interessen-Verbände der Schwulen und Lesben kommentierten die Verabschiedung als wichtigen Schritt zur Gleichstellung, wenn auch das Verbot der Adoption schwer zu verdauen sei.

Mit der Verabschiedung der registrierten Partnerschaft sei der Traum vieler Lesben und Schwuler indes der Realität ein Stück näher gerückt, schreiben unter anderen die Lesbenorganisation Schweiz LOS und die Schwulenorganisation Pink Cross.

EDU-Nationalrat Christian Waber kündigte dagegen umgehend das Referendum an, für den Fall, dass die Vorlage auch im Ständerat durchkommt. Er setzt dabei auch auf die Unterschriften der christlichdemokratischen Wählerschaft.

“Extremisten am Rednerpult”, so titelte die “Neue Zürcher Zeitung” ihren Kommentar vom Mittwoch und wies auf die alten Vorurteile gegenüber Homosexuellen hin, die am Vortag von einzelnen Rednern im Ratssaal auch ausgesprochen worden waren.

“Es gehört bei gesellschaftspolitischen Themen dieser Art dazu, dass sich die Extremisten besonders lautstark zu Wort melden, die vor jeder Realität die Augen verschliessen und sich selbst gegen die Beerdigung uralter und nach heutigem Verständnis ungerechter Vorschriften wehren”, schrieb die NZZ.

Noch einmal vors Standesamt



In den Kantonen Zürich und Genf existieren bereits kantonale Regelungen für Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare. Diese müssten jedoch, sollte das Bundesgesetz in Kraft treten, erneuert werden, wie Kommissionssprecherin Anne-Catherine Menétrey (Grüne/VD) sagte.

Partnerschaften, die im Ausland geschlossen worden sind, werden laut Menétrey dann anerkannt, wenn sie mit dem schweizerischen Recht übereinstimmen. Das trifft etwas auf jene in Frankreich zu. Dort werden Partnerschaften gleichgeschlechtlicher Paare mit einem Vertrag ohne zivilrechtlichen Status abgeschlossen.

swissinfo

Mit 118 zu 50 Stimmen beschloss der Nationalrat die registrierte Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare.

Mit 111 zu 72 Stimmen sprach der Erstrat diesen Paaren das Adoptionsrecht ab.

Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

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