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Asylrecht: Amnesty klagt Schweiz an

Bei der Ausschaffung dieser bulgarischen Familie waren keine Zwangsmassnahmen nötig. Keystone Archive

Amnesty International verlangt vom UNO-Ausschuss gegen die Folter (CAT) eine Massregelung der Schweiz. Grund: Deren verschärftes Asylrecht.

Die Schweiz muss am Freitag und nächstem Montag darlegen, wie sie Folter in der Schweiz zu verhindern und zu ahnden gedenkt.

Das Schweizer Büro der Internationalen Menschenrechts-Organisation ist besonders besorgt über die Verschärfung des Asylrechts sowie die neu erlaubten Elektroschock-Waffen, welche die Polizei bei Ausschaffungen einsetzen darf.

Die Schweizer Behörden müssen am Freitag und nächstem Montag vor dem UNO-Ausschuss in ihrem Bericht darlegen, wie sie Folter in der Schweiz zu verhindern und zu ahnden gedenken.

Der Bericht befasst sich mit verschiedenen Bereichen, beispielsweise dem Asylrecht, Zwangsausschaffungen, den Rechten von Personen in Polizeigewahrsam oder Gefangenentransporten in der Schweiz.

Die Kritik von Amnesty Schweiz konzentriert sich vor allem auf ein neues Gesetz, welches das Justizministerium von Christioph Blocher im vergangenen November vorgestellt hatte. Darin werden Zwangsmassnahmen aufgelistet, welche bei der Ausschaffung von ausreiseunwilligen Asylsuchenden zur Anwendung kommen.

Zwei Todesopfer infolge Polizeigewalt

Darin enthalten sind verschiedene Arten zur Festhaltung von Personen, von Fussketten über Handschellen bis zu Elektroschock-Waffen und –Stöcken. All diese Methoden dürfen in Härtefällen als ultima Ratio eingesetzt werden.

Doch diese Methoden sind sehr umstritten, kamen doch seit 1999 zwei Personen, ein Palästinenser und ein Nigerianer, bei der Ausschaffung durch Gewaltanwendung der beteiligten Polizisten ums Leben.

“Elektroschock-Waffen dürfen solange nicht eingesetzt werden, bis eine Untersuchung über die medizinischen Folgen der Anwendung vorliegt”, fordert deshalb Denise Graf, Flüchtlings-Koordinatorin von Amnesty Schweiz, gegenüber swissinfo.

Kurzer Prozess

Besorgt ist man bei AI auch über die Verschärfungen im Asylbereich, namentlich über die Beschleunigung der Prüfverfahren und die Erhöhung des Druckes auf abgewiesene Asylsuchende, die das Land verlassen müssen.

“Das Asylrecht in der Schweiz wird kontinuierlich ausgehöhlt, und viele Flüchtlinge befinden sich darob in einer verzweifelten Lage”, so Graf.

Die Gesetzesverschärfung bedeute eine Verdoppelung der maximalen Dauer der Ausschaffungshaft. “Asylsuchende können neu bis zu zwei Jahre festgehalten werden, ohne dass sie sich einer kriminellen Tat schuldig gemacht hätten”, kritisiert die AI-Vertreterin.

Warten auf Antworten

Der UNO-Ausschuss gegen Folter hat bereits eine Liste von Themen veröffentlicht, über die er von den Schweizer Behörden Auskunft verlangt.

Gefordert werden insbesondere Details über die Vorgehensweise bei Ausschaffungen. Das CAT will auch wissen, ob die kantonalen Bestimmungen, welche bei Ausschaffungen den Einsatz von Masken und Kopfüberzügen verbieten, auch tatsächlich eingehalten werden.

Bernardo Stadelmann, Vizedirektor des Bundesamtes für Justiz (BJ), wollte die Haltung der Schweiz zu den angesprochenen Punkten nicht vor dem Hearing kommentieren.

José Luis Díaz, Sprecher des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte, kündigte an, dass das CAT-Gremium eine Reihe von Empfehlungen an die Schweiz richten werde.

swissinfo, Adam Beaumont
(Übertragung aus dem Englischen: Renat Künzi)

Der UNO-Ausschuss gegen Folter (CAT) besteht aus unabhängigen Experten, welche die Einhaltung der UNO-Konvention gegen die Folter überwachen.

Die Schweiz hat die Konvention 1986 ratifiziert. Insgesamt haben sie 139 Staaten gezeichnet.

An seiner dreiwöchigen Sitzung untersucht der CAT-Ausschuss Massnahmen der Schweiz, von Kanada, Togo, Finnland, Albanien, Uganda und Bahrain im Kampf gegen Folter.

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