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“Champagne” sorgt erneut für rote Köpfe

Objekte des französischen Zorns: Die "Flûtes de Champagne". (Bild: Boulangerie Cornu) Boulangerie Cornu

Um die Herkunftsbezeichnung für den edlen Schaumwein ist zwischen Frankreich und der Schweiz erneut ein Streit ausgebrochen.

Französische Weinproduzenten wollen einer Bäckerei aus Champagne im Kanton Waadt verbieten, Salzstangen unter diesem Namen zu verkaufen.

Champagne: Die Hersteller des edlen Rebensaftes aus dem klassischen französischen Weinanbau-Gebiet sind auf ihre Berufskollegen aus dem Waadtländer Örtchen gleichen Namens gar nicht gut zu sprechen.

War es im vergangenen Jahr der “Vin de Champagne” waadtländischer Provenienz, der den Unmut der französischen “Hüter” des Champagners auf sich zog, ist es diesmal – ein Gebäck: Die “Flûtes de Champagne”, salzige Apero-Häppchen aus Blätterteig, soll ein Bäcker aus Champagne/Waadt nicht mehr unter diesem Namen verkaufen dürfen.

Missbrauch

Die Interessenvertreter des edlen, französischen Schaumweins werfen der Bäckerei vor, die Bezeichnung “Recette de Champagne” für ihr Aperitiv-Gebäck zu missbrauchen. Die Salzstangen werden mit diesem Label in Frankreich und der Schweiz vertrieben.

“Mit der Konsequenz, dass die Marke ‘Champagne’, die in ganz Europa geschützt ist, verfälscht wird”, wie Michel Gutknecht vom Centre d’information suisse du vin de Champagne, zu Berichten im “Tages-Anzeiger” und in der Westschweizer Tageszeitung “24 heures” (Ausgaben vom Mittwoch) sagte.

“Man wirft uns vor, in einem Dorf namens Champagne zu wohnen und dessen Namen zu verwenden”, widerspricht Marc-André Cornu, Hauptaktionär der beschuldigten Grossbäckerei. Seine Flûtes de Champagne würden bereits seit 1934 mit Angabe des Herstellungsortes vertrieben.

Keine Verwechslungsgefahr?

Darüberhinaus bestehe keine Verwechlungsgefahr zwischen den beiden Produkten, einem Waadtländer Apéro-Gebäck und einem französischen Schaumwein. “Ich sehe nicht ein, wie man uns nun beschuldigen kann, die Konsumenten zu täuschen”, erwidert der Waadtländer Bäcker. Er sei denn auch guten Mutes, dass die Pariser Justiz die Klage abweisen werde.

Für das Comité interprofessionel du vin de Champagne betrifft der Streit direkt die französischen Konsumenten. “Die Apérostangen, die bei uns auf den Markt kommen, werden in einer Fabrik in Besançon hergestellt und verdienen deshalb die Bezeichnung “de Chamapagne” nicht”, sagte Gutknecht.

Für Marc-André Cornu ist dieses Argument jedoch nur ein Vorwand. “Das Comité hat uns wegen dieser Angelegenheit bereits 1991 attackiert, als wir die Apéro-Stangen noch ausschliesslich in Champagne herstellten.”

Anderer rechtlicher Rahmen

Damals konnte die Grossbäckerei die Klage mit Unterstützung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) abwenden. Das EJPD vertrat den Standpunkt, dass keine Verwechslungsgefahr zwischen den Produkten bestehe. “Heute ziehen wir alleine in die Schlacht”, bedauert Cornu die Situation.

Mit der Unterzeichnung der Bilateralen I hat sich die rechtliche Situation zwischen der Schweiz und der Europäischen Union verändert. Das Vertragswerk enthält eine Klausel, welche seit dem 1. Juni 2004 die Bezeichnung “vins de Champagne” für Weine aus dem Waadtland verbietet.

Die Schweizer Winzer haben 2002 gegen die Klausel Rekurs eingelegt. Der Rechtsstreit ist immer noch hängig vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Bis zum Urteil wird der Waadtländer Wein unter der Bezeichnung “Libre-Champ” vertrieben, kommt aber bei den Konsumenten überhaupt nicht an.

swissinfo und Agenturen

Der Waadtländer Bäcker, der das Apéro-Gebäck unter dem Namen “Recette de Champagne” verkauft, erzielt in Frankreich einen Umsatz von 10. Mio. Franken.
In der Schweiz beträgt der Umsatz der Salzstangen ebenfalls 10 Mio. Franken.
Die Weinproduzenten aus dem französischen Anbaugebiet Champagne produzieren jährlich rund 280 Mio. Flaschen des Nobelgetränks, was Milliarden-Umsätzen entspricht.

Die “Flûtes de Champagne” werden unter diesem Namen seit 1934 hergestellt.

Für die französischen Lobbyisten besteht das Problem darin, dass die Bäckerei Cornu die Salzstangen in einem Betrieb im französischen Ort Besançon backen lässt.

Die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU verbieten die Herkunftsbezeichnung “vins de Champagne” für Waadtländer Wein aus Champagne seit Juni 2004.

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