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Der Luftverkehrsstreit – eine Chronik

Deutschland und die Schweiz liegen seit Jahren im Streit wegen der Fluglärmbelastung.

Deutschland setzte nach dem Scheitern eines Staatsvertrags eine Verordnung durch, die ein neues Anflugregime für Zürich-Kloten erzwang und die Nordanflüge einschränkte.

Nachfolgend die wichtigsten Etappen im Zeitraffer:

23. Mai 2000:

Deutschland kündigt die Vereinbarung für An-und Abflüge per 31. Mai 2001. Gleichzeitig wird der Schweiz ein Wochenendflugverbot, ein Nachtflugverbot von 21.00 bis 07.00 Uhr und eine Begrenzung der jährlichen Anflüge auf 80.000 vorgeschlagen.

23. April 2001:

Die Verkehrsminister Moritz Leuenberger und sein deutscher Amtskollege Kurt Bodewig einigen sich auf die Eckwerte eines Staatsvertrags: Beschränkung der Anflüge auf maximal 100.000, Nachtflugverbot unter der Woche zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr und an Wochenenden zwischen 20.00 Uhr und 09.00 Uhr.

18. Oktober 2001:

Der Staatsvertrag wird in Bern unterzeichnet. Als erste vorgezogene Massnahme tritt tags darauf das Nachtflugverbot täglich zwischen 22.00 und 06.00 Uhr über Süddeutschland in Kraft.

19. Juni 2002:

Der Nationalrat lehnt den Staatsvertrag deutlich mit 105 zu 79 Stimmen ab.

27. Oktober 2002:

Die zweite vorgezogene Massnahme des Vertrags tritt in Kraft. An Wochenenden und an zwölf süddeutschen Feiertagen zwischen 20.00 und 09.00 Uhr sind Landeanflüge über Süddeutschland verboten.

24. Januar 2003:

Die Swiss und Unique blitzen mit einer Klage gegen die Flugbeschränkungen vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim ab.

8. März 2003:

Der Ständerat versetzt dem Vertrag mit 30 zu 13 Stimmen den Todesstoss.

17. April 2003:

Deutschland setzt die Verordnung durch: Keine Anflüge über Süddeutschland zwischen 21.00 und 07.00 Uhr. Ausdehnung des Verbots nach einem Jahr auf die Zeit 20.00 bis 08.00
Uhr.

26. Juni 2003:

Deutschland setzt das verschärfte Anflugregime bis Ende Oktober aus. Die Schweiz muss bis dann Südanflüge sicherstellen und bis Februar 2005 zwei von drei Warteräumen über süddeutschem Gebiet aufgeben.

30. Oktober 2003:

Das Südanflug-Regime beginnt: Die Route führt werktags zwischen 06.00 Uhr und 07.00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen zwischen 06.00 Uhr und 09.00 Uhr über eine der am dichtesten besiedelten Regionen der Schweiz.

8. April 2004:

Das Bundesgericht weist Beschwerden von Anwohnern und Vereinen gegen Südanflüge ab.

9. November 2004:

Nach mehreren gescheiterten Versuchen beginnt die Suche nach einem Flughafen-Betriebsreglement neu: Bund, Kantone und Luftfahrtindustrie wollen sich bis 2007 auf ein Konzept einigen und dabei sämtliche machbaren Betriebsvarianten neu erörtern.

31. Dezember 2004:

Der Flughafen Zürich reicht beim Bundesamt für Zivilluftfahrt das Gesuch für einen gekröpften Nordanflug mit Endanflug auf Sicht ein. Diese Anflugvariante, die südlich der deutschen Grenze verläuft und einige Kilometer vor der Landung auf die Pistenachse einschwenkt, wird von Süddeutschland, aber auch vom Kanton Aargau bekämpft.

4. Mai 2005:

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich mit einer Klage von Swiss und Unique gegen die deutsche Verordnung.

swissinfo und Agenturen

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