Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

USA verzichten auf heikle Passagierdaten

Die USA wollen auf die Erhebung von medizinischen Daten für swiss-Passagiere verzichten. Keystone

Die USA machen der Schweiz Zugeständnisse beim Zugriff auf die Daten von Passagieren schweizerischer Airlines.

Die US-Regierung bietet der Schweiz dieselbe Regelung wie den EU-Ländern und verzichtet auf datenschützerisch heikle Passagierdaten.

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 hatten die USA im Rahmen des Kampfes gegen Terrorismus ein Gesetz beschlossen, das die europäischen Fluglinien verpflichtete, den US-Behörden den Zugang zu Passagierdaten zu erlauben.

Die USA und die EU unterschrieben im Mai dieses Jahres ein entsprechendes Abkommen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die US-Behörden maximal 34 private Daten aus den Computern der Fluggesellschaften abrufen dürfen. Die Daten dürfen dann in den USA dreieinhalb Jahre lang gespeichert werden.

Schweizer Lösung

Die Passagiere der Schweizer Fluggesellschaften waren bisher von der Regelung ausgenommen. Seit geraumer Zeit beraten jedoch Fachleute aus den USA und der Schweiz über eine spezielle Vereinbarung.

Der US-Vorschlag, der nun vorliegt, gleicht dem Abkommen zwischen den USA und der EU. So sollen die Schweizer Fluggesellschaften maximal bis zu 34 Daten der Passagiere an die US-Behörden weitergeben können, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am Freitag mitteilte.

Medizinische Angaben ausgeschlossen

Dazu gehören neben dem Namen, der Adresse und der Telefonnummer auch die E-Mail-Adresse und die Kreditkarten-Nummer des Passagiers.

Bei den heiklen Daten wie medizinischen Angaben oder den Essenswünschen seien die USA aber zu Zugeständnisse bereit, sagte BAZL-Sprecher Daniel Göring.

Kein direkter Zugang

Ausserdem habe man erreicht, dass die Fluggesellschaften die Daten selber liefern und die US-Behörden sich nicht automatisch Zugang zum System verschaffen könnten.

Die Schweizer Passagiere sollen bereits bei der Billet-Reservation und nicht erst vor dem Abflug über den Daten-Austausch informiert werden.

Bundesrat muss genehmigen

Gemäss Göring könnte eine Vereinbarung noch in diesem Jahr zustande kommen. Dafür müssten die USA ihr Angebot in einer formellen Form unterbreiten. Und zuletzt brauche es die Genehmigung des Bundesrates.

Das Europäische Parlament hat die EU-Kommission nach der Unterzeichung der Vereinbarung zwischen der EU und den USA vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angeklagt. Das EU-Parlament hatte sich Ende März gegen die weit reichende Datenübermittlung ausgesprochen.

swissinfo und Agenturen

Nach dem 11. September 2001 haben die USA die Passgierkontrollen verschärft.

Mitte 2003 fand eine erste Besprechung zwischen der Schweiz und den USA statt.

Mit dem jetzt vorliegenden Vorschlag wollen die USA immer noch 34 Daten der Einreisenden erfassen. Sie verzichten jedoch auf medizinische Daten und Essgewohnheiten.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft