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Neue Bedrohung der Privatsphäre

Die USA nehmen von allen Einreisenden Fingerabdrücke und speichern diese. Keystone

Der Anti-Terror-Kampf und die Entwicklung von E-Government führen zu neuen Risiken im persönlichen Datenschutz. Das sagt der oberste Datenschützer der Schweiz.

In seinem Jahresbericht kritisiert er die Massnahmen der US-Regierung und fordert von den Schweizer Behörden mehr Wachsamkeit.

Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür befürchtet, dass der Schutz persönlicher Daten bei der Terror-Bekämpfung ignoriert wird. Bevor neue Gesetze geschaffen würden, müsse zuerst die Wirksamkeit der bestehenden Gesetze überprüft werden.

Besonders kritisiert er die Übermittlung von Personendaten der Flugpassagiere an die US-Behörden. Diese Massnahmen seien weder verhältnismässig noch zweckdienlich.

Aus seiner Sicht wäre für diese Weitergabe ein Abkommen zwischen den schweizerischen Fluggesellschaften und den USA wünschenswert. Ein solches Abkommen ist derzeit in Arbeit.

Die USA verlangen von allen Fluggesellschaften, welche die USA für Ankunft, Transit oder Abflug anfliegen, Zugriff auf sämtliche Passagierdaten wie Sitznummer, Adresse, Telefonnummer, Zahlungsart oder Trinkgewohnheiten.

Biometrie bitte nicht speichern

Auch die am US-Zoll von allen Einreisenden abgenommenen Fingerabdrücke kritisiert Thür, weil sie in einer Datenbank gespeichert werden: “Um die Identität einer Person zu überprüfen, sollte die technische Kontrolle der biometrischen Daten im Pass genügen.” Eine Datenbank sei dafür nicht notwendig.

Weder der alte noch der neue Schweizer Pass beinhalten gegenwärtig biometrische Daten. In Zukunft soll nur in die USA einreisen dürfen, wer einen Pass mit biometrischen Daten – beispielsweise digitaler Daumenabdruck oder Augenabstand – hat.

Viel kann aber auch der oberste Datenschützer gegen die Anti-Terror-Massnahmen der USA nicht ausrichten. “Wir haben keine Möglichkeit, diese Massnahmen zu beeinflussen.” Es sei den einzelnen Reisenden überlassen zu entscheiden, ob er oder sie sich den Massnahmen unterziehen wolle.

Bundesblatt und E-Government als Problem

Persönlich nicht entscheiden können sich Betroffene, ob sie in den Publikationen des Bundes erscheinen wollen oder nicht, beispielsweise
im Bundesblatt. Dieses Mitteilungs-Organ der Schweizer Regierung ist auch im Internet zugänglich.

Es tauchen darin auch die Namen von Personen auf, welche von Notifikationen, Verfügungen oder Vorladungen betroffen sind. Thür kritisiert, dass diese Daten mittels Suchmaschinen weltweit und vor allem unbeschränkt aufgefunden werden können. Dies sei sehr heikel.

Die Verantwortlichen müssten deshalb gut prüfen, ob gewisse Dokumente und Angaben wirklich ins Netz gehörten. Der Staat habe eine besondere Pflicht, dem verfassungsrechtlich geschützten Anspruch jeder Person auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten gerecht zu werden.

Thür fordert zudem, bei den Arbeiten im Bereich E-Government jeweils auch Verantwortliche für den Datenschutz festzulegen.

Eigenverantwortung gefragt

Der Datenschützer appelliert auch an die Bevölkerung, insbesondere die
technischen Entwicklungen unter dem Aspekt des Personenschutzes zu verfolgen und Gefahren zu erkennen. Jeder sei letztlich selber
dafür verantwortlich, wie seine Privatsphäre definiert werde.

Vorab Computer- und Internetbenutzer sollten der Sicherheit ihrer Geräte und ihrer Daten grösste Beachtung schenken und sich konsequent mit den möglichen Gefahren auseinandersetzen.

Am Computer durchgeführte Tätigkeiten hinterlassen laut Thür elektronische Spuren, mit denen sich theoretisch das Vorgehen des Benutzers rekonstruieren lasse. Das Potenzial eines solchen Eindringens in die Privatsphäre sei erheblich.

swissinfo und Agenturen

Ab 30. September verlangen die USA von allen ausländischen Einreisenden Fingerabdrücke und Identitätsfotos.

Betroffen sind auch Angehörige jener 27 Staaten, darunter die Schweiz, die bisher für einen maximal 90-tägigen USA-Aufenthalt kein Visum benötigten.

Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür kümmert sich um den Datenschutz auf nationaler Ebene. Sein Büro in Bern beschäftigt rund 20 Mitarbeitende.

Auch einige Kantone haben einen Datenschützer. Alle Datenschützer können nur Empfehlungen abgeben.

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SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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