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Vorläufig Aufgenommene sollen arbeiten können

Rund 60% der vorläufig aufgenommenen Asylbewerber arbeiten nicht. Keystone Archive

Asylbewerber, die vorläufig in der Schweiz aufgenommen sind, sollen bessere Chancen erhalten um zu arbeiten.

Das Eidgenössische Justizdepartement schlägt diese Absicht der Regierung vor. Ziel ist eine möglichst gute Integration dieser Gruppe Asylbewerber

90% der vorläufig Aufgenommenen bleibe in der Schweiz, sagt Eduard Gnesa, Direktor der Bundesamtes für Migration (BfM), in einem in der “NZZ am Sonntag” erschienenen Interview. “Deshalb müssen wir sie so gut wie möglich integrieren.”

Im neuen Ausländergesetz habe der Ständerat vorgesehen, diese Personen auf dem Arbeitsmarkt besser zu stellen. Das Gesetz trete aber frühestens 2007 in Kraft. Sollte ein Referendum ergriffen werden, verzögere sich die Inkraftsetzung.

Das Justizdepartement prüfe, ob die vorläufig Aufgenommenen bereits vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes den Ausländern mit einer Jahresaufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung gleichgestellt werden können. Der Bundesrat könne allenfalls bereits im Herbst darüber entscheiden, sagt Gnesa.

Der Bund nehme mit dem Arbeitgeber- und Gewerbeverband Kontakt auf. Er will laut Gnesa abklären, was zu tun ist, um vorläufig Aufgenommene in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Jobs für sie zu finden, sei nicht leicht – wobei 40% dieser rund 23’000 Personen bereits heute arbeiten würden.

Weniger Kosten

Eine Schwierigkeit bei den vorläufig Aufgenommenen bestehe darin, dass bei einigen nicht klar sei, wann sie wieder ausreisen müssten, sagt Gnesa: “Das ist für Arbeitgeber nicht sehr attraktiv.” Bei der Mehrzahl gehe der Bund indes davon aus, dass sie lange bleiben.

Neben der besseren Integration soll sich der einfachere Zugang auf den Arbeitsmarkt auch auf der Kostenseite niederschlagen. Ein Problem sei, wenn im Asylwesen Kosten entstünden, ohne dass mit den verbrauchten Mitteln jemandem geholfen werde, sagt Gnesa – etwa weil deutlich weniger vorläufig Aufgenommene einer Erwerbsarbeit nachgingen als unter den übrigen erwerbsfähigen Ausländern.

Gnesa sagte, die Massnahme ziele nicht in erster Linie darauf, bei der Fürsorge Kosten zu sparen, sondern die vorläufig Aufgenommenen besser zu integrieren.

Ebenfalls im Herbst soll der Bundesrat über die Integration von Muslimen entscheiden können. Das Justizdepartement schlage vor, dass die Kantone von den Imamen die Absolvierung eines Sprach- und Integrationskurses verlangen können, sagt Gnesa.

Mehr Anerkennungen

Gnesa verteidigt im weiteren die Streichung der Sozialhilfe bei Nichteintretensentscheiden. Diese habe nicht zu einer Zunahme der Kriminalität geführt. Etwa 17% der Betroffenen hätten um Nothilfe ersucht, die restlichen Personen seien nicht mehr aufgetaucht.

Laut Gnesa ist ein Drittel der übrigen Betroffenen in die Heimat zurückgekehrt, ein Drittel vorübergehend in der Schweiz abgetaucht. “Das System hat dazu geführt, dass 13% der Gesuchsteller heute als Flüchtlinge anerkannt werden.” Vor zwei Jahren waren es 6,7%.” Es kämen weniger Personen aus “asylfremden” Gründen.

swissinfo und Agenturen

Vorläufig aufgenommen wird ein Gesuchsteller, der kein Asyl erhält, jedoch eine Ausreise nicht zumutbar ist.

Wird die vorläufige Aufnahme aufgehoben, wird dem Ausländer vom Kanton eine Ausreisefrist angesetzt, innert welcher er die Schweiz zu verlassen hat.

Bei der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung erlischt die vorläufige Aufnahme.

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