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Nationalrat will Bistumsartikel ersatzlos streichen

Justizministerin Metzler bespricht sich während der Debatte um den "Bistumsartikel" mit Kommissionssprecher Beck, lib-VD. Keystone

Der Nationalrat schafft damit eine Differenz zum Ständerat, der diese letzte konfessionelle Ausnahmebestimmung mit einem neuen allgemeinen Religionsartikels ausmerzen möchte. Es fiel auf, dass der Rat sich Mühe gab einen "Religionsstreit" zu verhindern.

Gegen den Widerstand aus der Schweizerischen Volkspartie, SVP und der Evangelischen Volkspartei (EVP) hiess der Nationalrat die Initiative seiner Staatspolitischen Kommission (SPK) zur Abschaffung des Bistumsartikels mit 140 zu 30 Stimmen gut.

Die Ständeratsmotion für einen Religionsartikel verwarf er massiv, weil er neuen emotionalen Zündstoff befürchtet.

Der sogenannte Bistumsartikel verlangt in Artikel 72 Absatz 3 der Schweizer Bundesverfassung, dass der Bund – die Politik also – zustimmen muss, sollte in der Schweiz ein neues Bistum geschaffen werden.

Mit Kommissionssprecher Claude Janiak (SP/BL) und Justizministerin Ruth Metzler kam der Nationalrat zum Schluss, dass dieses Relikt aus dem Kulturkampf des letzten Jahrhunderts endlich verschwinden muss.

Staat soll sich nicht einmischen

Der Bistumsartikel von 1874 verletzte die Glaubens- und Gewissensfreiheit und diskriminiere die römisch-katholische Kirche, sagte die Justizministerin. “Ohne jeden Zweifel” sei er auch völkerrechtswidrig, denn er verstosse gegen das Grundrecht der Religionsfreiheit, zu dessen Schutz sich die Schweiz vertraglich verpflichtet habe.

CVP, FDP, SP, Liberale, Grüne und eine Minderheit der SVP schlossen sich dem an. Ihre Sprecher waren sichtlich bemüht, die Diskussion nicht emotional aufzuladen. Es sei schlicht nicht Sache des Staates, sich in innerkirchliche Angelegenheiten einzumischen, lautete der Tenor.

Religiöser Friede in Gefahr?

Für die SVP beantragte Hermann Weyeneth (BE) Nichteintreten. Vor der Abschaffung des Bistumsartikels müssten zumindest offene Bistumsfragen durch Konkordate mit dem Heiligen Stuhl geklärt werden, sagte er unter Anspielung auf die Wirren um das Bistum Chur. Der Artikel diene der Aufrechterhaltung des religiösen Friedens, was nicht völkerrechtswidrig sei.

Klar Nein zur Streichung sagte auch Christian Waber (EVP/BE) als Sprecher der evangelischen und unabhängigen Fraktion. Er wollte zwar “kein Öl in die Glut der Religionskriege giessen”, erlaubte sich aber die Bemerkung, dass das katholische Dokument “Dominus Jesus” mit dem allein selig machenden Anspruch einer Kirche gegenüber andern Kirchen und Religionen “sehr diskriminierend” sei.

Gegen religiösen Polizeistaat

“Es wäre absurd zu behaupten, Kirchen mit Bistumsverfassungen stellten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar”, sagte Justizministerin Metzler. Sollten neue religiöse Bewegungen diese Sicherheit gefährden, verblieben Bund und Kantonen genügend Kompetenzen. “Wir wollen und brauchen keinen religiösen Polizeistaat.”

“Dominus Jesus” könne die Ökumene zweifellos belasten, sagte Metzler. Wer aber wegen dieser Erklärung die Beibehaltung des Bistumsartikels verlange, fordere die Diskriminierung einer Kirche aufgrund theologischer Aussagen, was mit der Religionsfreiheit nicht zu vereinbaren sei. Der Nichteintretensantrag scheiterte mit 140 zu 28 Stimmen.

Eine zu heikle Aufgabe

Heiner Studer (EVP/AG) wollte die Vorlage an die Kommission zurückweisen, damit diese im Sinne der ständerätlichen Motion einen Religionsartikel ausarbeite. Die Abschaffung des Bistumsartikels müsse dazu genutzt werden, “durch einen knappen, profilierten Religionsartikel ein positives Gespräch in Gang zu bringen”.

Der Rückweisungsantrag wurde mit 160 zu 11 Stimmen verworfen, die Motion des Ständerates mit 150 zu 6 Stimmen. Der Rat teilte die Bedenken von Kommission und Bundesrat, dass die Erarbeitung eines konsensfähigen Artikels über die Beziehungen zwischen den Religionsgemeinschaften und dem Staat schwierig wäre und den religiösen Frieden stören könnte.

Die bisherigen Forderungen griffen massiv in die Zuständigkeiten der Kantone und die Organisationsautonomie der Kirchen ein, sagte Metzler. Es könne aber nicht Sache der Bundesverfassung sein, Probleme der Sekten, der Psycho-Organisationen, der Sonderfriedhöfe von Glaubensgemeinschaften oder der religiösen Symbole in der Öffentlichkeit zu regeln.

swissinfo und Agenturen

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