Nur Verfahrens-Kosten verrechnen
Die Gebühren für die Einbürgerung sollen den tatsächlichen Kosten entsprechen. So hat der Bundesrat am Montag entschieden.
Ab 2006 werden Kantone und Gemeinden die Gebühren nur noch nach jenen Kosten berechnen können, welche bei der Behandlung der Gesuche entstehen.
Die Gebühren, die bei der Einbürgerung entstehen, variieren zur Zeit noch stark zwischen den einzelnen Kantonen und Gemeinden.
Teilweise belaufen sie sich auf mehrere Tausend Franken. Ab 2006 dürfen Kantone und Gemeinden nur noch Gebühren verrechnen, die den Kosten entsprechen, die bei der Behandlung der Gesuche entstehen.
Föderalistischer Gebühren-Salat
Die Gebühren dürfen also die Verfahrenskosten nicht mehr übersteigen. Unterschiede dürften dennoch bestehen bleiben, weil die Kostenstruktur der Kantone und Gemeinden variiert.
Diese Gebührenänderung gilt für alle Personen jeglicher Herkunft, die das Einbürgerungs-Verfahren bestanden haben und nun die Gebühren dafür bezahlen.
Am Montag hat der Bundesrat beschlossen, die entsprechende Änderung des Bürgerrechtsgesetzes betreffend “Bürgerrechtserwerb von Personen schweizerischer Herkunft und Gebühren” auf den 1. Januar 2006 in Kraft zu setzen.
Erleichterte Einbürgerung
Die vorliegende Gesetzesänderung sieht ausser der Gebühren-Vereinheitlichung auch eine erleichterte Einbürgerung für eine bestimmte Gruppe vor, die “Schweizer Wurzeln” hat.
Es handelt sich dabei um Personen, meist Kinder, die ausserehelich geboren sind, aber Schweizer Väter haben. “Diese Fälle kommen immer häufiger vor”, präzisiert Beatrice Born vom Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES).
Gegenüber swissinfo sagt Born: “Bei ausserehelichen Kindern von Schweizer Müttern ist die Situation seit längerem geregelt. Die werden automatisch Schweizer.”
Nicht eingerechnet werden hier Auslandschweizer, die ihre Nationalität verloren haben, aber auch “Schweizer Wurzeln” haben. “Für sie gibt es andere Regelungen”, so Born.
Regelung gilt nicht für Personen mit ausländischem Ursprung
Diese am 3. Oktober 2003 von der Bundesversammlung beschlossene Gesetzesrevision ist nicht mit einem Referendum bekämpft worden.
Deshalb war sie auch nicht Gegenstand der Abstimmung über erleichterte Einbürgerung junger Ausländerinnen und Ausländer. Diese wurde von Volk und Ständen vom 26. September 2004. abgelehnt.
Inkrafttreten auf Januar 2006
Der Bundesrat hat das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen auf Januar des übernächsten Jahres beschlossen.
Somit steht den Kantonen und Gemeinden genügend Zeit zur Verfügung, um ihre Gesetze anzupassen.
swissinfo und Agenturen
Im Jahr 2003 sind rund 37’000 Personen eingebürgert worden, davon rund 9900 mit “erleichterter Einbürgerung”.
1991 waren noch rund 6000 Personen eingebürgert worden.
Seit 1991 stieg auch der Anteil der erleichterten Einbürgerungen am Total aller Einbürgerungen.
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