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Politischer Schachzug oder mehr Licht in Herrliberg?

Keine Immunität: Christoph Blocher. Keystone

Ein Schritt zugunsten der Transparenz, die auch für den SVP-Übervater Christoph Blocher zu gelten hat, oder ein politisch motivierter Schachzug? Die Presse kommentiert den Entscheid, eine Strafuntersuchung gegen Blocher zuzulassen, unterschiedlich.

Die Rechtskommission des Ständerates will, dass die Zürcher Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit der Affäre Hildebrand gegen Nationalrat Christoph Blocher eine Strafuntersuchung eröffnen kann.

Im Gegensatz zur Schwesterkommission des Nationalrats will sie die Strafuntersuchung auch für die Zeit nach Blochers Vereidigung als Nationalrat vom 3. Dezember  2011 zulassen.

Klar ist, dass Blocher bei der Weitergabe von Bankdaten des ehemaligen Präsidenten der Nationalbank, Philipp Hildebrand, eine zentrale Rolle spielte. Blocher hatte vor seiner Vereidigung die damalige Bundespräsidentin Micheline Calmy-Rey über unvorsichtige Devisengeschäfte von Hildebrands Frau informiert. Unklar ist die Rolle, die Blocher  bei der Weitergabe von Hildebrands Bankdaten an die Weltwoche spielte.

“Es werde Licht in Herrliberg”

Die Mehrheit der Kommentare in der Schweizer Presse kritisiert den Entscheid der ständerätlichen Kommission, die parlamentarische Immunität Blochers aufzuheben und damit eine Strafuntersuchung gegen ihn zuzulassen. Die Neue Zürcher Zeitung dagegen sieht darin einen Schritt zugunsten der Transparenz.

“Es werde Licht in Herrliberg” titelt die NZZ und erinnert daran, dass man über die Umstände, “die zum Eklat”, also zum Rücktritt Hildebrands führten, “so klug” sei “als wie zuvor”.

Das liege “nicht zuletzt an Christoph Blocher”, so das Blatt: “Der einstige Justizminister spielte in der Angelegenheit, der eine Verletzung des Bankgeheimnisses zugrunde liegt, erwiesenermassen eine Schlüsselrolle. Seine SVP hat von Beginn an gefordert, die um die Causa Hildebrand rankenden Verflechtungen müssten schonungslos aufgeklärt werden. Vor diesem Hintergrund ist es abstrus, dass Blocher selber alle Hebel in Bewegung setzt, um seine eigene Rolle unter dem Deckel zu halten.”

Dass Blocher  Calmy-Rey informiert habe, sei “nicht anzuprangern”. Es sei jedoch positiv, dass die Justizbehörden nun abklären könnten, wie  genau die Bankdaten Hildebrands beschafft worden seien. “Dass die Spuren auch in Christoph Blochers Domizil führen, ist bekannt. Was dort ausgeheckt worden ist, muss auch jene Partei interessieren, die stets Klartext fordert. Transparenz endet nicht in Herrliberg”, so die NZZ.

Gefälligkeitsgutachten ausgehebelt

Blocher habe richtig gehandelt, als er Calmy-Rey informierte, schreibt auch der Tages-Anzeiger und er habe auch zu Recht verhindert, dass der Bankrat “den Fall zu vertuschen” versucht habe. Der Rücktritt Hildebrands sei bedauerlich und der Hass des SVP Strategen auf ihn “fanatisch”.

Dank Blocher seien die “vom Bankrat bestellten Gefälligkeitsgutachten aufgeflogen” und das Nationalbank-Reglement sei verschärft worden. Dass er nun keine Immunität geniessen solle, zeige, dass wenn “Parlamentarier über Parlamentarier richten, sie das nie unbefangen tun. Die Verlockung der Abrechnung ist zu gross. Das war bei Jean Ziegler so, das ist bei Christoph Blocher so. Der Mann aus Herrliberg wird diesen Märtyrer-Bonus zu nutzen wissen.”

Politiker sind keine Richter

Es liege in der “Natur der Sache”, dass im Bundeshaus Parteipolitik betrieben werde, stellt die Südostschweiz fest. Es gebe aber auch Entscheide, die die Parlamentarier unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit fällen müssten. Doch beim Entscheid, Blocher die Immunität nicht zu gewähren, sei das nicht der Fall gewesen: “Mit diesem Schachzug weist die Rechtskommission nicht nur alle Verantwortung von sich, sie besiegelt damit auch gleich Blochers Schicksal.”

“Politiker sind keine Richter. Auch wenn viele unter ihnen Juristen sind. Politiker sprechen nicht Recht, sie entscheiden politisch”, schreibt der Kommentator in der Basler Zeitung (BaZ): “Man kann zu Blocher stehen, wie man will. Aber fair ist das Verdikt des Ständerats nicht. Fairness würde bedeuten, dass sich die Kommission intensiv mit den Argumenten Blochers auseinandergesetzt hätte.”

Doch stattdessen habe sich die Kommission auf ein Rechtsgutachten der Parlamentsdienste gestützt, das zum Schluss kommt, dass eine Parlamentarier erst ab seiner Vereidigung die parlamentarische Immunität geniesse,  so die BaZ: “Blocher bezweifelt dies und führt Argumente auf, die man nicht einfach in den Wind schlagen sollte. Aber es gibt offensichtlich kein von der Verwaltung unabhängiges Rechtsgutachten, welches die Fragen rund um die Immunität eindeutig beantwortet. Das wäre aber wichtig.”

Strafbar oder in höherem Interesse?

Als “wegweisend” bezeichnet hingegen die Neue Luzerner Zeitung das nun zu erwartende Strafverfahren gegen Blocher, denn dieses könne die hängigen Fragen klären, also die Frage, ob Blocher die belastenden Dokumente gegen Hildebrand der Weltwoche weiter gegeben oder zu deren Weitergabe angestiftet habe. Und auch die Frage, ob er sich damit strafbar gemacht oder einem höheren öffentlichen Interesse gedient habe: “Für die Öffentlichkeit, und für andere Parlamentarier, ist das Strafverfahren aber vor allem aus einem anderen Grund von Bedeutung. Nämlich um die Frage zu beantworten, wie weit ein Parlamentarier gehen darf, um mutmassliche Missstände aufzudecken. Nur wenn diese Frage von einem Gericht – idealerweise sogar vom höchsten Gericht – beantwortet ist, können sich Parlamentarier künftig darauf einstellen. Oder sie können die entsprechende gesetzliche Grundlage schaffen, damit Missstände aufgedeckt werden können.”

In der Schweiz geniessen Mitglieder von Parlament und Regierung eine absolute Immunität im Zusammenhang mit ihren Amtstätigkeiten. Gegen sie kann keine Zivil-, Haft oder Disziplinarstrafe ausgesprochen werden.

Parlamentarier und Bundesräte geniessen zudem eine relative Immunität für Tätigkeiten und Äusserungen ausserhalb ihres offiziellen Amtes. Seit dem 5. Dezember 2011 wird diese Immunität aber nur noch garantiert, wenn die Handlungen einen direkten Zusammenhang mit ihrer Funktion haben.

In den letzten 30 Jahren hat das Parlament 38 Anfragen nach Aufhebung der politischen Immunität behandelt. Lediglich ein einziges Mal, im Fall der zurückgetretenen Bundesrätin Elisabeth Kopp, wurde die Immunität aufgehoben.

Im Fall von drei Abgeordneten haben die Parlamentskammern festgestellt, dass die ihnen vorgeworfenen Aktivitäten keinen Bezug zu ihrer parlamentarischen Tätigkeit hatten und somit grünes Licht für ein Strafverfahren gegeben.

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