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Drei umstrittene Vorlagen an der Urne

Nur noch wenige bringen ihre Stimmzettel selber ins Stimmlokal. Ein Grossteil stimmt heute per Brief ab. Keystone

Maximal 12 Mal mehr Lohn für Kader in einem Unternehmen, steuerliche Abzüge für Kinderbetreuung und die Erhöhung des Autobahnvignetten-Preises von 40 auf 100 Franken: Die drei Vorlagen am Wochenende versprechen einen spannenden Urnengang. Letzte Umfragen zeigen zwei Wackelkandidaten.

Am heissesten diskutiert wurde im Vorfeld der Abstimmung die Volksinitiative “1:12 – Für gerechte Löhne”. Dieses Volksbegehren verlangt, dass die bestbezahlten Leute in einem Unternehmen pro Monat maximal so viel verdienen, wie jene Angestellten mit dem tiefsten Salär in einem Jahr.

Gemäss der letzten Umfrage der SRG SSR, durchgeführt vom Institut gfs.bern, kann diese Initiative lediglich mit etwas über einen Drittel Zustimmung rechnen, während sich knapp mehr als die Hälfte der Befragten dagegen ausgesprochen hatten.

Der Bund hat das erklärte Ziel, dass eine grosse Mehrheit der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer bei den Eidgenössischen Wahlen 2015 über das Internet abstimmen können. Trotz Kritik hält die Eidgenossenschaft an diesem Ziel fest.

Die Diskussionen über Sicherheitslücken wurden im Juli 2013 ausgelöst, nachdem ein Hacker eine Sicherheitslücke im Genfer E-Voting-System offengelegt hatte.

Schwachstellen dieser Art sind den Behörden schon lange bekannt. Entsprechend der Maxime “Sicherheit vor Tempo” darf deswegen nur ein Bruchteil der Stimmberechtigten per Internet abstimmen.

Derzeit liegt die vom Bund festgelegte Limite bei gesamtschweizerisch 10%; in keinem Kanton dürfen mehr als 30% der Stimmberechtigten über Internet abstimmen. Effektiv ist E-Voting heute aber erst für rund 3% der Stimmberechtigten möglich, hauptsächlich für Auslandschweizer.

Nach Bekanntwerden der Probleme mit dem Genfer System klinkten sich die Kantone Uri, Obwalden und später auch Wallis aus dem Projekt aus und verzichten vorerst auf E-Voting.

Nebst dem kritisierten Genfer System, das auch Bern, Luzern und Basel-Stadt nutzen, existiert auch ein Programm aus Zürich, das acht Kantone nutzen. Über ein eigenes System verfügt Neuenburg.

Die Gegnerschaft befürchtet ein Lohndiktat des Staates, eine Auslagerung von Jobs, mehr Arbeitslosigkeit und höhere Steuern und Sozialversicherungs-Beiträge. Für die Jungsozialisten, welche die Initiative lanciert haben, geht es um ein Ende der “Abzockerei” bei Kadergehältern, um faire Löhne und soziale Gerechtigkeit.

Laut einer Studie der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) wären 1,5% der Schweizer Unternehmen von der verlangten Regelung betroffen. Rund 4400 Personen verdienen über 12 Mal mehr, als die Angestellten mit dem tiefsten Lohn im gleichen Unternehmen.

Kontroverse um Kinderbetreuung

Bei der zweiten Vorlage, der Familien-Initiative, wurde im Abstimmungskampf eine Debatte um die Frage des Familienmodells losgetreten. Das Begehren der Schweizerischen Volkspartei (SVP) fordert, dass Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, die gleichen steuerlichen Abzüge geltend machen können wie jene, die ihre Kinder durch andere Personen oder durch Institutionen betreuen lassen.

Während die Befürworter der Initiative betonen, die Diskriminierung von Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, sei zu beenden, ist dies für die Gegner ein Zeichen für ein überholtes “Familienmodell des letzten Jahrhunderts mit der Frau als Hausfrau und dem Mann als Ernährer”.

Dem hält die SVP entgegen, die Gegner möchten “ein ganz bestimmtes Familienmodell staatlich bevorzugen. Nämlich die staatliche Fremdbetreuung aller Kinder.” Die grossen Wirtschaftsverbände sprechen sich gegen die Initiative aus, die aus ihrer Sicht die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in Frage stellt und zu hohen Steuerausfällen führen würde.

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Zweite Umfrage der SRG SSR

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Erhöhung des Preises für die Autobahnvignette von 40 auf 100 Franken wird von 50% befürwortet, während 46% der Befragten ein Nein einlegen wollen. Die finanzielle Entschädigung der Kinderbetreuung innerhalb der Familie wollen 49% annehmen, 43% sind dagegen.

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Wie die Abstimmung in dieser Frage ausgehen wird, ist gemäss der letzten Umfrage weniger deutlich: Anfang November sprachen sich noch knapp die Hälfte der Befragten für die Volksinitiative aus, während das Lager der Gegner kräftig zulegen konnte, weshalb die Befrager im Moment eher von einer Ablehnung an der Urne ausgehen.

Vignette in der Sackgasse?

Ebenfalls innerhalb des bei Umfragen normalen Stichprobenfehlers von knapp 3 Prozent bewegten sich die beiden Lager in der letzten Umfrage bei der dritten Vorlage, der Preiserhöhung der Autobahn-Vignette von 40 auf 100 Franken.

Diese Vorlage der Behörden ist gekoppelt mit der Aufnahme von 376 Kilometern bestehender kantonaler Strassenabschnitte ins Nationalstrassennetz. Das Schweizer Stimmvolk befindet darüber, weil ein Komitee das Referendum gegen diese Vorlage eingereicht hat.

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Referendum

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Das (fakultative) Referendum erlaubt Bürgerinnen und Bürgern, das Volk über ein vom Parlament verabschiedetes Gesetz entscheiden zu lassen. Falls das Referendumskomitee innerhalb von 100 Tagen 50’000 gültige Unterschriften bei der Bundeskanzlei einreichen kann, kommt es zu einer Abstimmung. Falls das Parlament Änderungen in der Bundesverfassung vornimmt, kommt es zu einem obligatorischen Referendum. Beim fakultativen Referendum…

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Behörden und Befürworter betonen, nachdem der Pauschalpreis für die Benützung der Schweizer Autobahnen für ein Jahr während Jahrzehnten nicht erhöht worden sei, bestehe Nachholbedarf. Die Schweiz brauche eine gute und sichere Infrastruktur. Die Erweiterung des Nationalstrassennetzes führe zu flüssigerem Verkehr und einer besseren Verbindung aller Landesteile.

Die Gegner bezeichnen die Preiserhöhung als schlichte “Abzockerei”. Die zunehmenden Stauprobleme auf den Nationalstrassen löse die um 150 Prozent teurere Vignette nicht. Schliesslich führe die Preiserhöhung bei vielen kleinen und mittelgrossen Unternehmen (KMU) zu “massiven Kostenfolgen”. Gegen die Vorlage sprechen sich auch die beiden grossen Automobilverbände aus.

Diese Vorlage benötigt lediglich das Volksmehr, um angenommen oder abgelehnt zu werden. Bei den beiden Volksinitiativen, die eine Verfassungsänderung verlangen, ist ein Mehr von Stimmvolk und Kantonen für ein Ja oder ein Nein nötig.

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