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Besteuerung von Unternehmen: schwierige Suche nach Kompromiss

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Der steuerlich attraktivste Kanton in der Schweiz ist Luzern mit einem Gewinnsteuersatz von 12,32%, während Genf mit einem Satz von 24,16% am Ende der Liste steht. © KEYSTONE / GAETAN BALLY

Um neuen internationalen Standards zu entsprechen und das Risiko von Sanktionen zu vermeiden, muss die Schweiz bis Ende Jahr die Steuerprivilegien für ausländische Holdinggesellschaften abschaffen. Nach dem Nein des Stimmvolks zur Unternehmenssteuer-Reform letztes Jahr, versucht das Parlament nun eine neue Reform aufzugleisen, die bessere Chancen an der Urne hätte.

Für die Schweiz wird die Zeit knapp: Im vergangenen Dezember setzte die Europäische Union (EU) die Eidgenossenschaft auf eine “graue Liste”Externer Link von mehr als 20 Ländern, die sich verpflichtet haben, die neuen internationalen Standards zur Unternehmensbesteuerung bis Ende 2018 einzuhalten, aber noch nicht die notwendigen Massnahmen ergriffen haben.

Diese von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ausgearbeiteten Standards verlangen unter anderem die Abschaffung als “schädlich” geltender Steuerpraktiken und den Informationsaustausch über Tätigkeiten und Gewinne transnationaler Unternehmen.

Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus

In der Schweiz gibt es rund 25’000 Unternehmen, die von einem besonderen Steuerstatus profitieren. Es handelt sich in der Regel um Holding- und Verwaltungsgesellschaften, die keine produktive oder kommerzielle Tätigkeit auf Schweizer Boden vorweisen.

Bei diesen Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus handelt es sich um rund 7% aller Gesellschaften mit Sitz in der Eidgenossenschaft, aber von diesen stammt rund die Hälfte aller direkten Bundessteuern, die auf Unternehmensgewinne erhoben werden. Der Bund wendet einen Gewinnsteuersatz von 7,8% an.

Die Kantone generieren sogar 21% der Gesamtheit der Gewinnsteuern über die Besteuerung von Holding- und Verwaltungsgesellschaften. In den Kantonen werden die Unternehmen mit sehr geringen Steueransätzen veranlagt. Manche Firmen zahlen sogar überhaupt keine Steuern.

Die Gesamtsteuerbelastung (Bund, Kantone, Gemeinden) beträgt für die Unternehmen mit besonderen Steuerstatus zwischen 7,8 und 12%. Für die anderen, in der Schweiz aktiven Unternehmen liegt sie hingegen zwischen 12 und 24%.

Um dies zu erreichen, muss die Schweiz die Steuervergünstigungen für ausländische Unternehmen abschaffen, namentlich die von den Kantonen angewandten Sonderregelungen für Holdinggesellschaften, halbstaatliche Gesellschaften und Sitzgesellschaften.

Letztere – die im Ausland tätig sind und nur ihren Steuer- oder Verwaltungssitz in der Schweiz haben – sind in der Regel von kantonalen Steuern befreit oder werden zu deutlich tieferen Sätzen besteuert als tatsächlich in der Schweiz tätige Unternehmen. Laut der EU verzerren diese Sonderregelungen den internationalen Steuerwettbewerb und verletzen das Freihandelsabkommen von 1972 zwischen Bern und Brüssel.

Nachdem die Schweiz während mehreren Jahren dem Druck der EU standgehalten hatte, entschied sich die Landesregierung (Bundesrat) 2014, die neuen Standards einzuhalten. Im folgenden Jahr unterzeichnete sie das multilaterale Abkommen über den automatischen Austausch von Steuerinformationen, um sicherzustellen, dass die Gewinne transnationaler Unternehmen in jenen Ländern besteuert werden, in denen sie tatsächlich erwirtschaftet wurden.

Zunehmend härterer internationaler Wettbewerb

Doch während die Schweiz auf internationalem Niveau ihre Pflichten gewissenhaft erfüllt, hat sich innerhalb des Landes bis jetzt nichts geändert: Holdings und andere Unternehmen, die im Visier der EU stehen, profitieren weiterhin von Steuervergünstigungen.

Im Februar 2017 lehnte das Schweizer Stimmvolk das Unternehmenssteuerreform-Gesetz IIIExterner Link an der Urne ab. Dieses hatte das Ende umstrittener Regelungen vorgesehen, aber auch eine Reihe von Steuererleichterungen zur Aufrechterhaltung attraktiver Tarife. Dazu gehörten Ermässigungen von bis zu 90% bei der Besteuerung von Gewinnen aus Patenten und Erfindungen (Patentboxen) oder Abzüge von bis zu 150 % der inländischen Forschungs- und Entwicklungskosten von Unternehmen.

Die finanziellen Auswirkungen der Reform auf den Bundeshaushalt waren auf 1,3 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt worden. Damit hatte der Bund den Kantonen helfen wollen, ihre Steuersätze für alle Unternehmen zu senken.

Für die politische Linke waren das zu viel Geld und zu viele Steuergeschenke für Unternehmen. Sie ergriffen dagegen das Referendum und brachten die Vorlage an die Urnen: Knapp 60% lehnten die von der Mitte-Rechts-Mehrheit des Parlaments unterstützte Reform ab.

Nun beraten die Parlamentarier und Parlamentarierinnen ab diesem Donnerstag ein neues Reformpaket, das Finanzminister Ueli Maurer unter dem Namen Steuervorlage 17Externer Link (SV17) vorgestellt hat.

Die Zeit eilt für die beiden Kammern des Bundesparlaments: Ohne eine Anpassung der nationalen Gesetzgebung dürfte sich die Schweiz im nächsten Jahr auf der schwarzen Liste der EUExterner Link wiederfinden – zusammen mit Samoa, Namibia, Palau sowie Trinidad und Tobago.

Und die Zeit eilt auch, weil sich der internationale Steuerwettbewerb weiter verschärft: Der Steuerstandort Schweiz ist nach wie vor einer der Attraktivsten, aber verschiedene andere Länder, darunter die USA, haben eine Senkung ihrer Steuersätze für Unternehmen angekündigt.

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Soziale Kostenkompensation

Um die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz aufrechtzuerhalten, sieht auch das neue Projekt verschiedene Steuererleichterungen für Unternehmen vor. Darunter eine Ermässigung von bis zu 90% bei Patenten und bis zu 50% bei Forschungs- und Entwicklungskosten.

Diese Steuererleichterungen sollen jedoch zum Teil von den Unternehmen selbst und deren Aktionariat kompensiert werden, besonders durch eine Besteuerung der Dividenden von bis zu 70%.

Darüber hinaus haben die meisten Kantone bereits eine generelle Senkung der Gewinnsteuersätze für alle Unternehmen beschlossen oder geplant.

Somit wird auch die SV17 die öffentliche Hand belasten: Die vorgesehenen MassnahmenExterner Link sollen die Steuereinnahmen der Unternehmen um rund 2 Milliarden Franken pro Jahr reduzieren. Mit diesen geringeren Bundeseinnahmen besteht die Gefahr, dass diese von anderen Steuerzahlern, namentlich von der Mittelschicht, getragen werden müssen, oder dass sie zu neuen Kürzungen von staatlichen Leistungen führen.

Um die Linke zufriedenzustellen und ein weiteres Referendum zu verhindern, plante die Regierung als soziale Massnahme, einen zusätzlichen Beitrag von 400 Millionen Franken pro Jahr an Kinder- und Erziehungsgeldern in die Steuervorlage aufzunehmen.

Doch das ist nicht nur für die Linke zu wenig. Also beschloss die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (Kantonskammer) Mitte Mai einstimmig, einen höheren Sozialausgleich vorzuschlagen, zu Gunsten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Jeder durch die SV17 verlorene Steuerfranken soll mit einem zusätzlichen Franken zur Finanzierung der AHV kompensiert werden. Dies durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, des Bundesbeitrags und der Lohnabgaben.

Ein Kompromiss, der die Unterstützung fast aller grossen nationalen Parteien zu geniessen scheint, mit Ausnahme der Schweizerischen Volkspartei (SVP). Die Frage ist nun, ob das so geschnürte Paket im Parlament durchkommt und möglicherweise eine erneute Prüfung an den Abstimmungsurnen bestehen kann.

(Übertragung aus dem Italienischen: Christian Raaflaub)

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