Die Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Damit beginnt der Anfang vom Ende der Schweiz als Steueroase.
Die Schweiz setzt damit die internationalen Standards im Steuerwesen um. Über hundert weitere Staaten haben das multilaterale Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen ebenfalls schon unterzeichnet.
Um mit einem Staat automatische Informationen in Steuersachen auszustauschen, muss das Übereinkommen bilateral aktiviert werden. Die Schweiz und Staaten, mit denen sie bereits eine solche bilaterale Regelung unterzeichnet hat, werden jährlich Informationen über Bankkonten austauschen. Dabei geht es um Schweizer Konten von Bürgern und Bürgerinnen dieser LänderExterner Link (und umgekehrt). Erstmals zu einem solchen Austausch von Steuerdaten mit ausgewählten Partnerstaaten wird es 2018 kommen. Informationen sammelt die Schweiz aber bereits ab 2017.
Die Schweiz hat das Übereinkommen 2014 unterzeichnet, damit sie den Status als internationaler Finanzplatz nicht verliert. Das Parlament stimmte ihm 2015 zu, ein Jahr später wurde das Abkommen ratifiziert.
Externer Inhalt
Zuvor lieferte die Schweiz nur Informationen auf Anfrage von Ländern, mit denen sie ein entsprechendes Abkommen zur Verhinderung von Doppelbesteuerung unterzeichnet hatte. Eine Garantie für eine Kooperation gab es allerdings nicht: Das Land, das Informationen über ein Konto verlangte, musste beweisen, dass der Kontoinhaber Steuern hinterzogen hatte. Sogenannte «Fishing Expeditions», bei denen ein Staat ohne konkreten Verdacht eine Anfrage stellt, waren nicht möglich.
Ein weiteres Hindernis hingegen bleibt bestehen: Beruht die Anfrage eines Staates auf der Basis von gestohlenen Daten, kooperiert die Schweiz nicht. So geschehen im Fall des Datendiebstahls bei der Bank HSBC in Genf durch einen Informatiker. Frankreich liess die Daten Indien und weiteren Ländern zukommen, später wurden Teile davon auch in den Medien veröffentlicht. Bern liess Frankreich und Indien abblitzen, als diese auf der Basis dieser Daten an Informationen über Bankdaten ihrer Staatsangehörigen kommen wollten.
Eine neue Ära
Nun müssen also die Partnerstaaten der Schweiz nicht mehr eine Anfrage stellen, um an Informationen über Schweizer Konten ihrer Staatsbürger und –bürgerinnen zu kommen. Einmal im Jahr werden die Länder automatisch informiert. Die Daten dürfen allerdings nur für Steuererhebungs-Bemühungen verwendet und nicht öffentlich gemacht werden.
Am meisten profitieren vom Gesinnungswechsel der Schweiz werden reiche europäische Länder, aber auch Australien, Japan, Kanada und Südkorea. Für Schwellenländer wie Indien, Brasilien, Mexiko, Argentinien und Südafrika beginnt der Prozess erst ein Jahr später.
Für die Regierungen von Entwicklungsländern schliesslich, wird es schwierig bleiben, an solche Informationen zu kommen, denn sie werden nicht von einem automatischen Informationsaustausch profitieren. Sie erfüllen die Bedingungen für die Unterzeichnung eines Abkommens mit der Schweiz nicht. So ist es diesen Staaten beispielsweise nicht möglich, Bankdaten über Schweizer und Schweizerinnen, die dort leben, zu sammeln und den Behörden in Bern zu überliefern. Auch können sie nicht garantieren, dass die Daten, welche die Schweiz liefern würde, nur für Steuererhebungszwecke verwendet und nicht öffentlich gemacht würden.
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