Schweizer Perspektiven in 10 Sprachen

Rüge für den Justizminister

Bundesrat Blocher bezeichnete in einer Rede zwei Albaner als Kriminelle. Keystone

Bundesrat Christoph Blocher ist von der politischen Aufsichtskommission des Parlaments getadelt worden, weil er in einer Rede zwei Albaner als "Kriminelle" bezeichnet hatte.

Die Geschäftsprüfungs-Kommission (GPK) des Ständerates wirft ihm vor, die Unschuldsvermutung und die Gewaltentrennung verletzt sowie vor der kleinen Kammer gelogen zu haben.

Blocher hatte am 20. Januar vor der Zürcher Sektion der Schweizerischen Volkspartei (SVP), deren Mitglied er ist, über Asyl- und Ausländerpolitik gesprochen. Als Beispiel für schweren Missbrauch des Schweizer Asylwesens bezeichnete er zwei als Flüchtlinge anerkannte Albaner als Kriminelle und kritisierte die Asylrekurskommission (ARK), dass sie diesen Asyl gewährt hat.

Der Anwalt der Albaner reichte daraufhin bei den Geschäftsprüfungs-Kommissionen (GPK) eine Aufsichtseingabe ein. Eine Subkommission der GPK des Ständerates, der kleinen Parlamentskammer, nahm sich der Sache an. Sie hat ihren Bericht am Dienstag präsentiert. Bis Ende Oktober muss nun der Bundesrat dazu Stellung nehmen.

Blocher lehnt ab

“Er hat da übertrieben”, sagte Ständerat Hans Hess, Präsident der untersuchenden GPK-Subkommission, vor den Medien. Laut Hess liegt es nun am Gesamtbundesrat, Blocher zu allfälligen Konsequenzen zu drängen.

Der Justizminister teilt die Einschätzung der Aufsichtskommission aber weiterhin nicht. Er hält an seiner Darstellung fest und lehnt den GPK-Bericht vollumfänglich ab.

Als schockierend bezeichnete es der Neuenburger Ständerat Pierre Bonhote, dass Blocher später im Ständerat wider besseres Wissen gelogen habe. Der Vorsteher des Justizdepartements (EJPD) habe in der kleinen Kammer erklärte, er habe die Albaner immer nur als Angeklagte bezeichnet, nie aber als Kriminelle.

Mit dieser nachweisbaren Unwahrheit habe Blocher den Respekt vor dem Parlament vermissen lassen.

Falsches Exempel

Wie die GPK feststellte, hat die Rekurskommission genügend Hinweise darauf gehabt, dass die Albaner in ihrer Heimat als Unschuldige angeklagt wurden und ihnen Verfolgung drohen würde, wenn sie nach Albanien ausgewiesen würden. Es treffe somit nicht zu, dass die Instanz “Kriminellen” Asyl erteilt habe.

Wer die Rede Blochers gehört habe, habe annehmen müssen, dass der Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) die zwei Albaner für schuldig halte, schreibt die GPK. Blocher habe der Unschuldsvermutung nicht Rechnung getragen und den Flüchtlingsstatus der Albaner missachtet.

Die GPK geht davon aus, dass der Justiminister aus politischen Gründen gehandelt hat, um möglichen Asylmissbrauch exemplarisch darzustellen. Nur habe er das Problem an einem falsch dargestellten Beispiel aufgezäumt und dabei die Rechte der Betroffenen verletzt.

Kaum ein Versehen

Dass er die zwei albanischen Flüchtlinge in seiner Rede als “Kriminelle” statt als “mutmasslich Kriminelle” bezeichnet hat, stellte Blocher bei seiner öffentlichen Entschuldigung als sprachliches Versehen dar. Worin ein rein sprachliches Versehen liegen könnte, ist für die GPK nicht nachvollziehbar.

Mit der Unterstellung, die ARK habe Schwerstkriminellen Asyl zugesprochen und die Auslieferung durch das Bundesgericht verhindert, habe Blocher das Ansehen der Rekurskommission in Misskredit gebracht und ihre Rechtssprechung in Frage gestellt, heisst es in dem GPK-Bericht weiter.

Justizminister gefordert

Die Kritik Blochers an den Asylurteilen der Rekurskomission betreffend die zwei Albaner sei hinsichtlich der Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz problematisch, so die GPK. Ein Justizminister habe eine besondere Verpflichtung, die rechtsstaatlichen Grundsätze hochzuhalten und zur Unabhängigkeit der Justiz Sorge zu tragen.

Schliesslich hat Christoph Blocher im Urteil der GPK die Informationsgrundsätze der Schwweizer Regierung, nicht eingehalten. Zwar müsse es einem Bundesrat erlaubt sein, Probleme vereinfacht und für jedermann verständlich darzustellen. Doch sollte die Information “ausgewogen und sachlich richtig” sein.

Rehabilitiert

Die beiden von Christoph Blocher zu Unrecht kriminalisierten Albaner dürften sich rehabilitiert fühlen, sagte deren Anwalt Heinz Lüscher nach der Publikation des Berichts. Mehr könne man nicht erreichen.

Auf juristischer Ebene ist die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen. Auf Lüschers Klage gegen Blocher trat die Berner Staatsanwaltschaft Anfang Monat nicht ein. Darauf reagierte der Anwalt mit einer Beschwerde. Ob er diese zurückziehe, hängt laut Lüscher davon ab, wie die Medien die Rüge der GPK aufnehme.

swissinfo und Agenturen

Die Geschäftsprüfungs-Kommission (GPK) übt gemäss Verfassung die Oberaufsicht aus über die Geschäftsführung der Schweizer Regierung, des Bundesrates, und der Bundesverwaltung, der eidgenössischen Gerichte und der anderen Träger von Aufgaben des Bundes.

Die Aufsichtskommission handelt im Auftrag der eidgenössischen Räte (grosse und kleine Kammer des Parlaments).

Bei der Oberaufsicht handelt es sich demnach um eine politische Kontrolle von Exekutive und Judikative durch das Parlament.

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

Mehr: JTI-Zertifizierung von SWI swissinfo.ch

Einen Überblick über die laufenden Debatten mit unseren Journalisten finden Sie hier. Machen Sie mit!

Wenn Sie eine Debatte über ein in diesem Artikel angesprochenes Thema beginnen oder sachliche Fehler melden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an german@swissinfo.ch

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft