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Schweizer Bischöfe wollen Bistumsartikel streichen

Kurt Koch, Vizepräsident der Schweizer Bischofskonferenz, sieht im Bistumsartikel einen weltweiten religionsrechtlichen Sonderfall. Keystone

Die Schweizer Bischofskonferenz unterstützt die Streichung des Bistumsartikels. Damit soll die Errichtung von Bistümern nicht mehr durch den Bund genehmigt werden müssen. Über den Bistumsartikel wird am 10. Juni abgestimmt.

Für die Bischöfe ist der Artikel ein Relikt aus der Vergangenheit, das in einer modernen Verfassung keinen Platz hat. Dass der Staat genehmigen muss, ob ein Bistum errichtet werden kann, sei eine Diskriminierung der römisch katholischen Kirche.

“Der Artikel nimmt sich weltweit wie ein religionsrechtlicher Sonderfall aus”, sagte SBK-Vizepräsident Bischof Kurt Koch am Montag (30.04.) an einer Medienkonferenz. Er verletze den Grundsatz der Kirchenfreiheit. Die Errichtung von Bistümern gehöre in den Bereich der Selbstbestimmung der Kirche.

Mit seiner Position unterstützt die Schweizer Bischofskonferenz die Parole des Bundesrates und des Parlaments, die den Bistumsartikel ebenfalls streichen wollen. Bundesrätin Ruth Metzler hatte zu Beginn des Abstimmungskampfes dargelegt, dass diese letzte konfessionelle Ausnahmebestimmung in der Verfassung der Glaubensfreiheit und der Rechtsgleichheit widerspreche.

Allerdings gibt es innerhalb der Bischofskonferenz Opposition gegen eine Streichung, wie Vizepräsident Kurt Koch sagte.

Die Gründe dafür dürften dieselben sein, die für Uneinigkeit beim evangelischen Kirchenbund (SEK) sorgen. Er gibt für die Abstimmung vom 10. Juni keine Empfehlung ab, liess allerdings verlauten, ein Verzicht auf den Artikel führe dazu, dass “der Heilige Stuhl in Zukunft weitgehend allein über Bistumsfragen entscheiden könnte.”

Hingegen fordert der SEK einen Religionsartikel. Der gesellschaftlichen Bedeutung der Kirchen müsse in der Verfassung Rechnung getragen werden. Diesen Wunsch befürwortet auch die Bischofskonferenz.

swissinfo und Agenturen

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