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Symbolische Stütze für Schweizer Bankgeheimnis

Verschwiegenheit ist ihr Beruf: Die Schweizer Banken. Keystone

Das Parlament will das Bankgeheimnis in der Verfassung festschreiben. Beide Kammern haben entsprechende Anfragen gutgeheissen.

Es sind Entscheide ohne direkte Auswirkungen, doch mit grosser Symbolik – und unklaren Folgen. Aus Sicht der EU werden die Verhandlungen schwieriger.

“Das Bankkundengeheimnis ist gewährleistet.” Dieser Satz soll neu in die Schweizer Bundesverfassung aufgenommen werden. Dies ist der Wille beider Parlamentskammern, die damit ein Zeichen für die laufenden zweiten bilateralen Verhandlungen setzen wollten.

Es gehe darum, dem Bundesrat den Rücken zu stärken, und der Schweiz eine bessere Position in internationalen Verhandlungen zu ermöglichen, so die Hauptargumente. Denn das Bankgeheimnis steht unter Druck von EU und OECD.

Das Bankgeheimnis ist bereits heute nicht mehr absolut. Es wird gelüftet, wenn Delikte wie Steuerbetrug, Geldwäscherei oder organisiertes Verbrechen im Spiel sind.

Falsches Zeichen?

“Es ist eigentlich nur eine Geste, kein wirklicher Entscheid”, wertet der Lausanner Wirtschaftsprofessor Jean-Christian Lambelet – ein Verfechter des Bankgeheimnisses – das Zeichen des Parlaments. “Es wird wohl keinen grossen Eindruck machen”, sagt er gegenüber swissinfo.

Denkbar sei auch, dass dieses Zeichen im Ausland möglicherweise sogar als Provokation verstanden werden könnte, so Lambelet weiter. “Ich bin nicht sicher, ob es nicht ins Gegenteil umschlagen könnte.”

Aus Kreisen des EU-Ministerrats heisst es momentan schlicht, diese Entscheide würden natürlich die Aufgabe erschweren, in den anstehenden Verhandlungen Lösungen zu finden.

Nur symbolische Wirkung

Deutlich hatte am Dienstag eine Mehrheit des Nationalrats einer entsprechenden Parlamentarischen Initiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) zugestimmt. Im Ständerat wurde dem Anliegen in Zusammenhang mit kantonalen Initiativen aus Genf, Tessin, Aargau und Baselland mit einer Zweidrittels-Mehrheit Folge geleistet.

Die beiden parlamentarischen Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben (WAK) werden nun eine Vorlage ausarbeiten. Entschieden ist also faktisch noch nichts, denn die Kommissionen müssen nun prüfen, ob und in welcher Form das Bankgeheimnis Verfassungsrang erhalten soll. Und das letzte Wort hat dann schliesslich das Volk.

Gewichtiger Finanzplatz

Der Schweizer Finanzplatz erarbeitet einen grossen Teil des hiesigen Wohlstands: 20% der Steuereinnahmen, 12% des Bruttosozialproduktes und 6% der Beschäftigung fallen auf diesen Sektor. Diese Stärke dürfe nicht aufgegeben werden, hiess es im Vorfeld der Beratung.

“Es ist enorm wichtig, dass wir unserem Finanzplatz den Rücken stärken”, betonte der Banker und SVP-Nationalrat Hans Kaufmann. Und: “Wir geben auch ein klares Signal an die in- und ausländische Kundschaft unseres Finanzplatzes, dass bei uns eben die Privatsphäre weiterhin garantiert ist.”

Sein Parteikollege und Kommissionssprecher Bruno Zuppiger betonte denn auch: “Die Gewährung von Diskretion und Privatsphäre ist ein wesentliches Merkmal für die Schweiz.”

Weil die Schweiz explizit zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung unterscheidet, gilt sie für viele ausländische Steuerflüchtlinge als sicherer Hafen. Denn Steuerhinterziehung wird in der Schweiz nur als Übertretung geahndet – und nicht als Strafdelikt wie Steuerbetrug, bei dem Rechtshilfe geleistet wird.

Stabiles Land

Doch dies sei nicht der Hauptgrund, dass diese Personen ihr Geld in der Schweiz anlegten, sagt Thomas Sutter, Pressesprecher der Bankiervereinigung (SwissBanking). Die Vermögen würden angelegt, weil die Schweiz als stabiles Land wahrgenommen werde.

Er zeigt sich gegenüber swissinfo erfreut über die Zeichen aus dem Parlament: “Ich glaube, das ist ein gutes und wichtiges Signal gegen die Kritik aus dem Inland, aber vor allem aus dem Ausland.” Dieses Zeichen zeige auch, dass eine Mehrheit der Bevölkerung hinter dem Bankgeheimnis stehe.

In den weiteren Verhandlungen gehe es nun darum, “dass das Bankgeheimnis nicht plötzlich noch durch die Hintertür angegriffen wird”, so Sutter. Dies ist auch die erklärte Absicht des Bundesrates, der eigentlich gegen die Festschreibung in der Verfassung ist.

Kein Sonderfall

Dagegen äusserte sich in der Debatte beispielsweise auch der christlichdemokratische Ständerat Eugen David. Es gebe keinen Grund, das Bankgeheimnis als Sonderfall zu behandeln. David verwies auf Arzt- und Anwaltgeheimnis, die auch nur auf Gesetzesstufe geregelt seien.

Der Sozialdemokrat (SP) Jean Studer fügte an, eine Demonstration gegenüber dem Ausland könnte als Zeichen von Panik wahrgenommen werden. “Sie ist kontraproduktiv gegenüber der Haltung des Bundesrates in diesem Geschäft.”

Tags zuvor hatte SP-Finanzexperte Rudolf Strahm den Nationalrat ermahnt, es bestehe die Gefahr, dass diese Initiative den aussenpolitischen Handlungsspielraum der Schweiz einenge. Er warnte davor, sich mit der Formulierung “das Bankgeheimnis ist unverhandelbar” in die Isolation zu begeben.

Verhandlungen weiterhin blockiert

Der Bundesrat hält daran fest, dass das Bankgeheimnis bei Verhandlungen “nicht zur Disposition” stehe. Mit der Zinsbesteuerung, die im März 2003 mit der EU vereinbart wurde, sei eine Lösung gefunden worden.

Doch noch sind die Bilateralen II bei weitem nicht abgeschlossen, die Verhandlungen mit der EU sind derzeit blockiert. Konkret geht es um die Dossiers Betrugsbekämpfung und Beitritt Schengen. Und Knackpunkt ist bei beiden eben das Bankgeheimnis. Mit einem erneuten Treffen auf oberster Ebene ist wohl erst nächstes Jahr wieder zu rechnen.

swissinfo, Christian Raaflaub
(Mitarbeit: Barbara Speziali, Brüssel)

Das Bankgeheimnis oder Bankkundengeheimnis ist im Eidgenössischen Bankengesetz geregelt. Es betrifft die Schweigepflicht der Banken in Bezug auf ihre Kundenbeziehungen.

Das Bankgeheimnis wird heute gelüftet, wenn Delikte wie Steuerbetrug, Geldwäscherei oder organisiertes Verbrechen im Spiel sind.

Eine Verankerung in der Verfassung würde bedeuten, dass das Bankgeheimnis weniger leicht als bisher verändert oder abgeschwächt werden könnte, weil dazu eine Volksabstimmung nötig würde.

Bis ein neuer Verfassungsartikel gültig ist, dürfte es aber wohl noch zwei bis drei Jahre dauern, da auch dafür eine Volksabstimmung nötig ist.

Das schweizerische Bankgeheimnis steht international in der Kritik. Sowohl der Europäischen Union (EU) wie auch der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist die Schweiz als potenzielles Steuerfluchtland ein Dorn im Auge.

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