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Freier Personenverkehr: ein hartes Stück Arbeit

Die Verhandlungen Schweiz-EU über die Ausdehnung der Personen-Freizügigkeit auf die EU-Beitritts-Staaten haben sich festgefahren.

Die EU lehnt die von der Schweiz geforderten Übergangsfristen nach wie vor ab.

Zur Ausdehnung des freien Personenverkehrs auf die zehn EU-Beitrittsländer hat zwischen der Schweiz und der EU die fünfte Verhandlungsrunde stattgefunden.

Statt weiterer Beratungen über ein Übergangsregime blieb es aber beim Meinungsaustausch, wie der Schweizer Delegationsleiter Dieter Grossen sagte.

Grund sei die harte Haltung der EU-Staaten: Die EU-Kommission habe die Mitgliedstaaten am Vorabend konsultiert, und diese hätten sich gegen eine unterschiedliche Behandlung von “alten” und neuen EU-Ländern durch die Schweiz gestellt.

Verständnis, aber…

Laut Mario Tuor vom Bundesamt für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) zeigte die EU-Kommission zwar durchaus Verständnis, dass die Schweiz nicht von einem Tag auf den anderen die volle Freizügigkeit gewähren kann.

Trotzdem habe die EU-Delegation unter Leitung von Matthias Brinkmann von der Generaldirektion Aussenbeziehungen der EU-Kommission die von der Schweiz angestrebten neuen Übergangsfristen abgelehnt.

Begründet wurde das Nein mit dem Gebot der Nicht-Diskriminierung. Dieter Grossen machte vergeblich geltend, dass für Deutschland und Österreich ähnliche Schutzmassnahmen bestünden.

Liste mit Vorteilen

In der Folge sei ein Meinungsaustausch “auf der Grundlage der Hypothese eines Übergangsregimes” geführt worden. Es habe sich aber nicht mehr um “Verhandlungen im eigentlichen Sinn” gehandelt.

Die Schweiz übergab der EU-Kommission darauf eine schriftliche Unterlage, in der auf die Vorteile von Fristen für die EU-Staaten verwiesen wird. Laut Grossen will die EU-Kommission nun die Mitgliedstaaten darüber am Donnerstag orientieren.

Grossen hält es indes für wahrscheinlich, dass nicht so sehr ein Problem zwischen der EU und der Schweiz vorliege. Hintergrund könnte vielmehr die Befürchtung von EU-Staaten sein, ein Präjudiz für andere Drittländer zu schaffen.

Weiter verhandeln

Die Schweiz will den freien Personenverkehr mit den neuen EU-Ländern erst nach Übergangsfristen und schrittweise einführen. Dabei will sie nicht schlechter gestellt werden als die “alten” EU-Staaten, von denen bereits einige nationale Übergangsmassnahmen zum Schutz ihres Arbeitsmarktes beabsichtigen.

Die EU möchte demgegenüber für die Beitrittsländer die schon laufenden Übergangsfristen des bestehenden Abkommens mit der Schweiz anwenden. Die nächste Verhandlungsrunde ist für den 15. Januar 2004 in Bern vorgesehen.

swissinfo und Agenturen

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