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Tiefere Preise dank weniger Handelshemmnissen

Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard glaubt an den Standard der eruopäischen Kontrollen. Keystone

Die Schweizer Regierung hat die Vernehmlassung für eine Gesetzesrevision eröffnet, welche die Einführung des "Cassis de Dijon-Prinzips" auch in der Schweiz erlauben würde.

Dann dürften in der Europäischen Union EU zugelassene Produkte ohne weitere Kontrollen in der Schweiz verkauft werden.

Das Cassis de Dijon-Prinzip ist einer der Pfeiler des freien Warenverkehrs im europäischen Binnenmarkt. Es besagt, dass Waren, die in einem EU-Staat legal hergestellt wurden, grundsätzlich auch in allen anderen EU-Ländern verkauft werden dürfen.

Einschränkungen sind nur zum Schutz der Gesundheit, der Umwelt oder der Konsumenten möglich.

Mit einer Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) soll das Instrumentarium zur Beseitigung von Behinderungen des Warenverkehrs ergänzt werden. Der Bundesrat hat am Mittwoch dazu die Vernehmlassung eröffnet. Diese dauert bis zum 16. März 2007.

Billigere Lebensmittel

die Landesregierung verspricht sich vom Cassis de Dijon-Prinzip eine Belebung des Wettbewerbs im Inland, eine Senkung der Kosten für die Unternehmen und tiefere Konsumentenpreise. Heute hat die Schweiz ein um 20% höheres Preisniveau als der einkommensmässig vergleichbare EU-Staat Luxemburg.

In Anwendung des Cassis de Dijon-Prinzips werden bedeutende Produktkategorien freien Zugang zum schweizerischen Markt haben: die meisten Lebensmittel, Kosmetika, Textilien, Fahrräder sowie Alarmanlagen gegen Feuer und Einbruch. EU-Produktanforderungen und EU-Produktinformationen werden akzeptiert.

Für den Bundesrat ist der Abbau der technischen Handelshemmnisse zusammen mit dem Kartell- und dem Binnenmarktgesetz Teil der Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz.

Kein Inländernachteil

Gemäss dem THG-Entwurf ist auch vorgesehen, dass Schweizer Hersteller für den ganzen europäischen Markt nach den Vorschriften eines einzigen EU-Staates produzieren und im Inland zu den gleichen Bedingungen Produkte vermarkten können wie ihre Konkurrenten aus der EU.

Unternehmen, die nur für den regionalen oder nationalen Markt produzieren und nicht in die EU exportieren, können weiterhin ihre Produkte in der Schweiz ausschliesslich nach den nationalen Produktevorschriften in Verkehr bringen.

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Vernehmlassung

Dieser Inhalt wurde am veröffentlicht Die Vernehmlassung oder das Vernehmlassungsverfahren ist die Konsultation von betroffenen und interessierten Kreisen (auch Mitwirkungsverfahren). Sie ist eine wichtige Phase im schweizerischen Gesetzgebungsverfahren. Bei der Vorbereitung wichtiger Gesetze und anderer Vorhaben von grosser Tragweite sowie bei wichtigen völkerrechtlichen Verträgen werden die Kantone, die politischen Parteien und die interessierten Kreise zur Stellungnahme eingeladen.

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Nur wenige Ausnahmen

Bei der THG-Revision sind auch die Abweichungen vom Cassis de Dijon-Prinzip festzulegen. Der Bundesrat will Ausnahmen “nur sehr restriktiv” bewilligen.

So sollen Waschmittel auch weiterhin keine Phosphate enthalten dürfen, und Blei in Farben soll auch künftig verboten sein, erklärt Bundesrätin Doris Leuthard.

Die beiden Beispiele gehören zu einer Liste von 40 Ausnahmen, welche nun in die Vernehmlassung gegeben wird. Der Bundesrat stutzte die Liste beträchtlich: Nach der Ämterkonsultation waren ursprünglich 120 Ausnahmebegehren eingegangen.

“Wir hoffen, dass in der Vernehmlassung die Ausnahmeliste weiter reduziert wird”, sagte Leuthard. Die Produktequalität wähnt die Chefin des Eidg. Volkswirtschafts-Departements durch die Marktöffnung nicht in Gefahr: “Die meisten Qualitätsvorschriften in der EU weichen nicht stark von von denjenigen der Schweiz ab. Manchmal sind sie sogar besser”, sagte sie.

Gemischte Reaktionen

Die Sozialdemokratische Partei (SP), die Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) und die Freisinnig-Demokratische Partei (FDP) begrüssen die Haltung der Landesregierung.

Die SP fordert jedoch weitere Schritte vom Bundesrat, etwa Parallelimporte von patentgeschützten Waren.

Skeptisch äusserte sich die Schweizerische Volkspartei (SVP): Der Abbau der Handelshemmnisse bringe zwar der Wirtschaft gewisse Vorteile. Aber ein weiteres Mal übernehme die Schweiz blind EU-Recht.

Dagegen wittert die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) einen Angriff auf die Rechte der Verbraucher.

Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse sowie der Schweizerische Gewerbeverband begrüssen die Gesetzesrevision.

swissinfo und Agenturen

Das Cassis de Dijon-Prinzip geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahre 1979 zurück. Gestritten wurde damals um den Import des Likörs Cassis de Dijon nach Deutschland.

Das Gericht entschied, dass nationale technische Vorschriften, die den Binnenhandel in der EU behindern, prinzipiell nicht hingenommen werden müssen.

Abweichungen von diesem Grundsatz werden nur zugelassen, wenn sie für die öffentliche Gesundheit oder den Konsumentenschutz notwendig sind oder wenn sie ein zwingendes, allgemeines Interesse verfolgen.

In der Schweiz kostet ein Produkt im Durchschnitt 20% mehr als in den angrenzenden Ländern der Europäischen Union. Das hat wenig mit den Produktionskosten als mit den Schweizer Vorschriften zu tun, welche die Importe behindern und die Konkurrenz verfälschen.

Der Parallelimport von patentierten Produkten ist verboten.

Bei anderen, nicht patentierten Produkten, sind Parallelimporte gestattet. Aber auch da gibt es Hindernisse wie Rechtsschwierigkeiten und Beschreibungen wie auf Beipackzetteln. Im bäuerlichen Sektor werden Importe durch Grenzzölle verteuert.

Die Umsetzung des Cassis de Dijon-Prinzips würde es erlauben, Waren aus der Europäischen Union zu importieren ohne sie an die Schweizer Normen anpassen zu müssen.

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