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Trotz Austritt: Leistungen der Kirche sind käuflich

Bischof Genoud setzt sich seit langem für eine Kirche ein, die nahe bei den Menschen ist. Keystone

Die Katholische Kirche des Kantons Freiburg will bei Kirchenaustritten neue Wege gehen: Wer trotz Austritt Leistungen der Kirche beanspruchen will, kann sich das Recht dazu durch einen Solidaritätsbeitrag erwerben.

Wer austritt, ist von der Kirchensteuer befreit, verzichtet aber auch auf die Leistungen der Kirche. Lag der Grund für den Austritt bei den Verhältnissen in der örtlichen Pfarrei, soll der Solidaritätsbeitrag eine Möglichkeit schaffen, um trotzdem in den Genuss kirchlicher Leistungen, etwa bei Taufe, Heirat oder Tod zu kommen.

Laut Jacques Ducarroz, Generalsekretär der Kantonalkirche, wird der Bischof von Lausanne, Genf und Freiburg, Bernard Genoud, die Grundlage für den Solidaritätsbeitrag vermutlich bald unterzeichnen.

Die neue Regelung betrifft einzig den Kanton Freiburg. Genf kennt die Trennung von Kirche und Staat; damit gibt es keine Kirchensteuer, allfällige Beiträge sind freiwillig. Im Kanton Waadt gibt es die Kirchensteuer auch nicht, doch springt der Staat mit Beiträgen ein.

swissinfo und Agenturen

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