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Rechenschaftspflicht

Ausschuss SWI swissinfo.ch

Den Ausschuss bilden Alice Šáchová-Kleisli (Vorsitzende), Sabine Süsstrunk und Vincent Augustin.

Vom Verwaltungsrat SRG SSR ernannt, koordiniert der Ausschuss verschiedene Geschäfte und gibt Empfehlungen ab. Zusammen mit dem Bund bereitet der Ausschuss die Leistungsvereinbarung vor und erarbeitet Vorschläge zu deren Anpassung. Er empfiehlt in Zusammenarbeit mit dem Generaldirektor Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl der Direktorin oder des Direktors und kann Anträge zur Veränderung des Standortes stellen.

Der Ausschuss verabschiedet den jährlichen Bericht zu Qualität und Service public zu Handen des Verwaltungsrates der SRG SSR und legt die Angebotskonzepte fest. Entlang dieser und im Rahmen des durch den Verwaltungsrat der SRG SSR beschlossenen Budgets verteilt er die Mittel und wählt die Mitglieder des Publikumsrats.

Publikumsrat SWI swissinfo.ch

  • Marcel Stutz (Präsident), Ehemaliger Schweizer Botschafter, Sprache: Deutsch
  • Marina Karlin (Vizepräsidentin), Direktorin des Monatsmagazins “Russian Switzerland”, Herausgeberin und Journalistin, Sprache: Russisch.
  • Ali Sonay, Assistenzdozent am Institut für Islamwissenschaft und Neuere Orientalische Philologie der Universität Bern. Sprache: Arabisch
  • Cinzia Dal Zotto, Professorin an der Universität Neuenburg, Sprache: Italienisch.
  • Rose Wettstein, Englisch-, Medien- und Informatik-Lehrerin an der Sekundarschule, Sprache: Englisch.

Entlang den Statuten von SWI swissinfo.ch stellt der Publikumsrat einen engen Kontakt zwischen den Programmverantwortlichen und dem Publikum sicher. Er berät die Verantwortlichen in allen Fragen des Programms und begleitet und unterstützt die Programmarbeiten durch Feststellungen, Vorschläge und Anregungen. Regelmässig beurteilt er die Entwicklung, die Ausgestaltung und den Erfolg des Auslandauftrags mit Blick auf Qualität, Relevanz, Vielfalt und Einzigartigkeit.

Ombudsstelle SWI swissinfo.ch

Die Ombudsstelle vermittelt zwischen dem Publikum sowie von Medienberichten betroffenen Personen und Institutionen und den Redaktionen des Angebots von SWI swissinfo.ch. Sie prüft Beanstandungen gegen publizierte redaktionelle Inhalte wegen Verletzung der inhaltlichen Grundsätze nach den Art. 4-6 Bundesgesetz über Radio und FernsehenExterner Link. Die Beanstandung ist schriftlich einzureichen. In einer kurzen Begründung ist anzugeben, in welcher Hinsicht der gerügte redaktionelle Inhalt mangelhaft sein soll. Kontakt: Philip Kübler, Ombudsperson.  

In Übereinstimmung mit den JTI-Standards

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SWI swissinfo.ch - Zweigniederlassung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft

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