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Überraschend deutliches Ja zur Freizügigkeit

Die Öffnung des Arbeitsmarktes auf die neuen EU-Länder wird von flankierenden Massnahmen begleitet. Keystone

Mit 56% Ja-Stimmen hat das Schweizer Stimmvolk der Erweiterung der Personen-Freizügigkeit auf die neuen EU-Staaten zugestimmt.

Das Resultat – ein Sieg für Parlament und Regierung – ist deutlicher, als es die Umfragen vorausgesagt hatten. Deutsch-Schweiz und Romandie stimmten Ja. Das Tessin lehnte die Vorlage ab.

jetzt liegen die Resultate aus allen 26 Kantonen vor: 19 nehmen die Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder an, lediglich sieben lehnen sie ab. Der Ja-Stimmen Anteil beträgt rund 56%.

Mit der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen EU-Staaten kam bereits die zweite Europa-Vorlage in diesem Jahr an die Urne. Am 5. Juni hatte das Stimmvolk mit 54,6% Ja gesagt zu den Verträgen von Schengen und Dublin zwischen der Schweiz und der EU (Teil der zweiten bilateralen Verträge).

Die Personenfreizügigkeit kam vors Volk, weil dagegen das fakultative Staatsvertrags-Referendum ergriffen und erfolgreich eingereicht worden war. Dazu sind in der Schweiz mindestens 50’000 gültige Unterschriften nötig.

Diverse Komitees sowohl aus der rechten politischen Ecke wie auch von linker Seite hatten zusammen fast 93’000 gültige Unterschriften gesammelt.

Teil des bilateralen Weges

Die Schweiz und die EU kennen unter den ersten bilateralen Verträgen bereits die Personenfreizügigkeit mit den bisherigen 15 Ländern der EU. Sie ist seit dem 1. Juni 2002 in Kraft und soll nun im Zuge der Erweiterung der EU auf die neuen zehn Länder ausgedehnt werden.

Die Freizügigkeit ermöglicht Schweizer Bürgerinnen und Bürgern, in der EU zu arbeiten und sich dort niederzulassen. Umgekehrt gelten für EU-Bürgerinnen und Bürger dieselben Regeln in der Schweiz.

Mit der Begrenzung und nur schrittweisen Erhöhung der Anzahl Dauer- und Kurzaufenthalte bis 2011 soll die Einwanderung aus rein wirtschaftlichen Gründen verhindert werden.

Zudem sollen flankierende Massnahmen dafür sorgen, dass es zu keinem Missbrauch der Personenfreizügigkeit kommt. Dazu gehört die Kontrolle von Anstellungs- und Arbeitsbedingungen durch Arbeitsmarkt-Inspektoren.

Zwischen Angst und Hoffnung

Durch die Öffnung des Arbeitsmarktes befürchteten die Gegner von rechts eine Masseneinwanderung aus den neuen EU-Staaten im Osten. Dadurch könnten das Schweizer Lohnniveau sowie Arbeitsplätze gefährdet werden. Zudem könnten ausländische Arbeitnehmer als Selbständigerwerbende das System unterwandern.

Für die linken Gegner gehen die flankierenden Massnahmen nicht weit genug. Sie befürchten, dass die Lohnabhängigen in der Schweiz durch die erweiterte Personenfreizügigkeit unter Druck geraten.

Die Befürworter, namentlich die Wirtschaft, betonten die Wichtigkeit der Abstimmung für die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU.

Mehr ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würden die Sozialwerke nicht gefährden, wie dies die Gegner behaupteten, sondern diese vielmehr stärken, indem mehr Menschen wieder Beiträge einzahlen würden.

swissinfo

Das bereits geltende Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Personenfreizügigkeit wird schrittweise und kontrolliert auf die zehn neuen EU-Staaten ausgedehnt.

Es sind dies Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Gleichzeitig werden die flankierenden Massnahmen verbessert, um Billiglöhne und missbräuchliche Arbeitsbedingungen wirksamer bekämpfen zu können.

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