Bessere Löhne im Gastgewerbe
Die Sozialpartner des Gastgewerbes haben sich am Montag (18.06.) über die Anpassungen des Landes-Gesamtarbeitsvertrages 98 geeinigt. Die Gewerkschaften UNIA, SYNA und VHTL, die als Verhandlungspartner ausgeschlossen waren, zeigten sich nur teilweise zufrieden.
Der Vertrag wurde zwischen den Arbeitergeberverbänden AGAB, GastroSuisse und Schweizer Hotelier-Verein sowie der Hotel & Gastro Union als Arbeitnehmervertretung abgeschlossen, wie der Schweizer Hotelier-Verein am Montag in einem gemeinsamen Communiqué schreibt.
Er sieht eine Anpassung der Mindestlöhne für junge Berufsleute um 4 Prozent auf 3’350 Fr. ab 2002 respektive 3’500 Fr. ab 2003 vor. Ausserdem soll der Lohn für Mitarbeitende ohne Berufslehre um 9 Prozent auf 3’000 Fr. (2002) beziehungsweise 3’100 Fr. (2003) angehoben werden. Betriebe in wirtschaftlich schwachen Regionen können den Mindestlohn für Hilfskräfte um maximal 10 Prozent unterschreiten. Während einer Übergangszeit von zwei Jahren sollen zudem in allen Betrieben die Mindestlöhne für Hilfskräfte in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung im Gastgewerbe um 10 Prozent (2002) bzw. 5 Prozent (2003) unterschritten werden können.
Der 13. Monatslohn bleibt im Jahr 2002 unverändert und wird auf 2003 leicht angehoben. Die übrigen Bestimmungen des Landes-GAV 98 bleiben unverändert, mit Ausnahme von redaktionellen Anpassungen und der Integration der zwingenden neuen arbeitsgesetzlichen Regelungen.
Gewerkschaften noch nicht zufrieden
Mit einem Mindestlohn von 3’000 Fr. brutto sei man dem Ziel einen wichtigen Schritt näher gerückt, sagte Mauro Moretto, Zentralsekretär der UNIA. Verlangt wurden von den Gewerkschaften allerdings Nettolöhne von 3’000 Franken. Auch die neue Regelung für Betriebe in wirtschaftlich schwachen Regionen, gefällt Moretto nicht: «Auf der Liste befinden sich Zentren wie Zermatt, Interlaken, Biel oder Ascona. Touristisch gesehen sind dies alles andere als schwache Regionen,» entgegnet er.
Für Mauro Moretto sind zu viele Regelungen noch nicht akzeptabel. Eine Gleichbehandlung finde nicht statt, präzisiert er und ergänzt: «Wie es aussieht, wurden lediglich die Mindestlöhne erhöht. Wir haben allerdings Anpassungen auf allen Löhnen im Gastgewerbe gefordert.
Treffen geplant
Grundsätzlich sei man mit der Einigung einen Schritt vorwärts gekommen, sagte Andreas Hubli, Zentralsekretär der SYNA auf Anfrage. Die weiteren Punkte müssten noch genauer analysiert werden. Die SYNA kenne noch nicht alle Details und warte ab.
In der nächsten Woche wollen sich SYNA, UNIA und VHTL mit einem Vertreter der GastroSuisse treffen. Dieser soll gegenüber den«ausgeschlossenen» Gewerkschaften weitere Details zur Einigung ausbreiten. Erst dann könnten sich die Gewerkschaften klar äussern, so Hubli weiter.
Die drei Gewerkschaften hatten sich vergeblich bemüht, bei den Verhandlungen um den L-GAV als Partner akzeptiert zu werden. Die Arbeitgeberseite verlangte dazu einen Organisationsgrad von mindestens fünf Prozent der Beschäftigten der Branche. Insgesamt werden 220’000 Beschäftigte im Gastrogeschäft gezählt.
Abschluss Ende August
Im Monat Juli wollen sich die UNIA, SYNA und VHTL auch mit Bundesrat Pascal Couchepin treffen. Dabei soll erreicht werden, dass die drei Gewerkschaften als Verhandlungspartner anerkannt werden. Der neue Landes-GAV muss bis Ende August 2001 noch von AGAB, GastroSuisse, SHV und Hotel & Gastro Union genehmigt werden.
swissinfo und Agenturen
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