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Dauerbrenner Finanzausgleich

Das reiche Zug unterstützt das weniger reiche Wallis: Finanzausgleich in der Schweiz. swissinfo.ch

In der Schweiz erhalten finanzschwache Kantone von den reichen Mit-Kantonen Subventionen. Dieser Finanzausgleich soll den Zusammenhalt der Schweiz fördern.

Die Kantone haben am Montag die Bereitschaft erklärt, auch künftig ihre Aufgabe zu erfüllen.

In der Schweiz erheben die Kantone die Einkommenssteuern. Der Bund (also der Zentralstaat) selber kannte bis 1940 keine direkten Steuern von natürlichen Personen.

Erst im Zweiten Weltkrieg wurde die Bundessteuer als Wehrsteuer eingeführt. Wie der Name sagt, ging es um die Finanzierung der Rüstung in der Schweiz.

Diese Steuer wurde – obwohl versprochen- nicht mehr abgeschafft und heisst heute direkte Bundessteuer. Sie ist aber in der Belastung wesentlich geringer, als die kantonale Steuer.

Steuerhoheit führt zu Reichtumsgefälle

Da die Kantone einen Grossteil der Steuern auf natürliche und juristische Personen erheben, wurden die wirtschaftlich starken Kantone immer reicher, die andern immer ärmer. Zudem zahlen Personen in reichen Kantonen weniger Einkommensteuern als in ärmeren.

Um diese Diskrepanz, die auch den Zusammenhalt der Schweiz gefährden könnte, etwas auszugleichen, kennt die Schweiz die Zuteilung von Bundesbeiträgen an die Kantone aufgrund ihrer Finanzkraft.

Dabei wird pro Kanton eine mittlere schweizerische Finanzkraft ermittelt. Sie wird mit Index 100 angegeben.

“Milchkuh” Zürich

Der Kanton mit der grössten Finanzkraft, nicht aber dem höchsten Index, in der Schweiz ist der Kanton Zürich (Index 160). Er bezahlt mit rund 470 Mio. Franken pro Jahr rund 40 Prozent des gesamten schweizerischen Finanzausgleiches.

Zürich bezeichnet sich denn auch nicht selten als “Milchkuh der Nation”, denn geplant ist, dass der Kanton Zürich künftig gar 780 Mio. Franken bezahlen soll.

Diese von der Zürcher FDP-Ständerätin Vreni Spoerry als “Löwenanteil” bezeichnete Finanzlast beträgt 20 Prozent des gesamten zürcherischen Steueraufkommens.

Weil der Bund sich laufend von Aufgaben entlastet und den Kantonen überweist, wachsen die finanziellen Aufgaben der Kantone. Bemängelt wird von den “Geberkantonen” weiter, dass sie zwar Nettozahler sind, die “Nehmerkantone” in ihrem Finanzverhalten aber autonom sind.

Mit andern Worten: Ein finanzschwacher Kanton wird nicht angehalten, finanzstärker zu werden. Das würde als Einmischung in die innerkantonalen Angelegenheiten aufgefasst.

Ausgleich wird ständig angepasst

Immer wieder ist der Finanzausgleich ein Zankapfel zwischen Bund und Kantonen. Zur Zeit ringt man wieder um eine Neuregelung des Ausgleiches. Die Geberkantone wollen vom Bund mehr Rechtssicherheit.

Damit ist gemeint, dass die Geberkantone wissen, wie viel sie bezahlen müssen, und dass es eine Obergrenze gibt. Neu ist der “Zahlungsrahmen” der finanzstarken Kantone zugunsten der schwächeren Stände mit “zwei Drittel und höchstens drei Viertel der Leistungen des Bundes” festgelegt worden.

Kernstück des künftigen Finanzausgleichs ist ein Ressourcenausgleich, mit dem rund 2,5 Mrd. Franken vom Bund und den ressourcenstarken Kantonen in die ärmeren Kantone fliessen sollen.

Standortqualität erhalten

Dabei wurde der Alarmruf reicher Kantone wie Zürich, Zug und Genf erhört, die nicht übermässig geschröpft werden möchten. So beschloss das Parlament in Übereinstimmung mit dem Bundesrat, dass das Engagement der ressourcenstarken Kantone den Bundesbeitrag nicht übersteigen darf.

Die Zürcher Ständerätin Vreni Spoerry schreibt dazu: “Der Kanton Zürich wendet sich nicht fundamental gegen den neuen Lastenausgleich, sofern unsere Standortqualität nicht geschmälert wird.”

Da klingt auch die Sorge an, dass finanzstarke Kantone (wie Städte auch) oft Strukturkosten übernehmen müssen, die zusätzlich auch den schwachen Kantonen zu Gute kommen (Strassen, Strukturhilfen für Berggebiete etc.).

Ja, aber…

Am Montag nun haben die Schweizer Kantone wieder einmal generell Ja gesagt zu den im Finanzausgleich vom Bund aufgetragenen Aufgaben. Nicht ohne zu betonen, dass die Aufgaben-Neuverteilung nicht isoliert betrachtet werden dürfte.

Vielmehr müssten gleichwertige Leistungen unter Berücksichtigung der regionalen und kantonalen Unterschiede erbracht werden, schreiben die Kantone.

swissinfo, Urs Maurer

In der Debatte um die Neugestaltung des Finanzausgleichs wurde etwa die Befürchtung geäussert, die Übertragung von Aufgaben vom Bund an die Kantone führe zu einem Leistungsabbau.

Dieser Befürchtung trat am Montag die Konferenz der Kantonsregierungen (Kdk) entgegen.

Erreicht ein Kanton die Indexzahl 120, dann gilt er als finanzstark, ist also Nettozahler.

Von Index 60 bis 120 ist der Kanton finanziell mittelstark.

Kantone mit Index unter 60 sind finanzschwache Kantone.

Die Unterschiede in der Schweiz sind gross: Der reichste Kanton (Zug) hat Index 216, der schwächste (Wallis) Index 30.

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